Kleine Rente aufstockende Sozialhilfe und dann Erbschaft

Begonnen von Karl23, 17. August 2023, 17:56:31

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Karl23

Hallo zusammen,


Ich beziehe eine kleine Rente und muss mit Sozialhilfe
aufstocken.


Was passiert,wenn ich zum Beispiel 50000€ erben würde.
10000€ wäre der Freibetrag.

40000€ wären übrig.

Meine Frage wie würde das berechnet bis es aufgebraucht ist ?

Nehmen wir an mein Bedarf wäre genau 1000€,dann wäre das nach
40 Monaten aufgebraucht und man müsste wieder Sozialhilfe beziehen.

Ist die Berechnung so richtig oder wird das anders berechnet ?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

Danke im vorraus


 

Quinky

Du bist nicht verpflichtet, auf Sozialhilfeniveau  zu leben, wenn Du dem SGBXII (Sozialhilfe) nicht mehr unterliegst.
Selbstverständlich auch das Geld nicht zum "Fenster rausschmeissen".
Eine normale Lebensweise ist erlaubt, also mehr als 1.000€ im Monat. Eine exakte Größenordnung liegt per Gesetz allerdings nicht fest.
Mit dem Überschuss kannst Du natürlich Anschaffungen tätigen, die im Normalfalle auch jeder tätigen würde. (neue Waschmaschine, Herd, Geschirrspüler, Bett, Sofa, Fernseher usw.) Ebenfalls eine Renovierung der Wohnung.
Somit würdest Du wesentlich schneller als 40 Monate wieder sozialhilfeberechtigt sein, wenn die Schonvermögensgrenze erreicht ist.
Eine eindeutige Berechnung ist dadurch nicht möglich.

Ernie

Ernie

Bedingungsloses_GE

Ich kenne nicht die relevanten Daten. Grundsätzlich könnte man darüber nachdenken, nach Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes deiner Grundsicherung zum Wohngeld zu wechseln. Die Schwelle, unter der Vermögen nicht angetastet wird, liegt für einen Single dort bei mindestens 60.000€.

Vor Ablauf des BWZ auf deine Grundsicherung zu verzichten und zum WoG zu wechseln, um mehr vom Erbe behalten zu können, wäre qua SGB ein Missbrauchstatbestand und somit unwirksam.

Karl23

Ich bekomme 233€ Rente .
Kann man damit Wohngeld beziehen?

z.b. also  233€ Rente plus Wohngeld ca. 300€
und natürlich die 40000€ Erbschaft.

Zusammen dann 533€ Rest von der Erbschaft geht das ? 

Bedingungsloses_GE

OMG, das ist ja wirklich nur eine Mini-Rente.

Du kannst sogar bei 0 € Monatseinkommen grundsätzlich WoG beziehen, soweit du der Wohngeldstelle ggü. plausibel erklären kannst, wie du inkl. WoG wirtschaftlich überleben kannst. Bei genügend verfügbarem Vermögen und dessen Nachweis kein Problem.

Du solltest dich aber vorab darauf einstellen, dass dich die Wohngeldstelle zunächst in Richtung Sozialamt abwimmeln will .... oder mindestens zu einer Stellungnahme auffordern wird (siehe voriger Absatz).