Karussellfahren mit den Ämtern?

Begonnen von eifelbahner, 01. September 2023, 18:12:04

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eifelbahner

 :grins:
Komischer Titel, ich weiss, aber ich komm mir vor, wie auf dem Jahrmarkt.
zur Sache:

Grundkonstellation: Meine Frau bezieht EU-Rente und Grundsicherung.
Zum Anfang 23 sollte meine Frau Wohngeld beantragen, was auch gemacht wurde.
Das Ergebnis ist (nach 8 Monaten), dass die Grundsicherung wegfällt und ein um 7 Euro höheres Wohngeld ausgezahlt wird, so weit so gut.

Und jetzt beginnt die Karussellfahrt.
Wenns stimmt, was die Erhöhung des Regelsatzes betrifft, würde meine Frau dann wieder in die Grundsicherung zurückfallen, es sei denn das Wohngeld würde um den gleichen Betrag erhöht.
Die nächste relevante Änderung wäre dann die planmässige Erhöhung der Rente, die mit ca. 55,- zu Buche schlagen soll, was mit Sicherheit wieder eine Aufforderung zur Beantragung von Wohngeld nach sich zieht.

Ich freue mich schon auf den Papierkrieg, den dieser Blödsinn nach sich ziehen wird.

Grüsse aus der Eifel
 

Bedingungsloses_GE

Brillant beschrieben und auf den Punkt gebracht!

Schicke den Text doch einfach mal per E-Mail an diverse Massenmedien, das zuständige Bundesministerium und die Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen von Grünen, FDP und SPD.

Verschiebebahnhöfe und Karrussels im Sozialsystem gibt es leider einige. Das Obige ist aber gerade deshalb so aktuell und absurd, weil die Regierung ja ihr Wohngeldrefôrmchen mit viel Werbung und Tamtam als Großtat gepriesen hatte.

Rotti

Zitat von: Saftkutscher am 01. September 2023, 18:12:04Die nächste relevante Änderung wäre dann die planmässige Erhöhung der Rente, die mit ca. 55,- zu Buche schlagen soll, was mit Sicherheit wieder eine Aufforderung zur Beantragung von Wohngeld nach sich zieht.
Wohngeld braucht keiner beantragen.
Hat Wohngeld Vorrang vor Grundsicherung?
Alternativ können auch andere Sozialleistungen wie beispielsweise das Wohngeld beantragt werden. Dieses ist aber nicht vorrangig vor der Sozialhilfe zu behandeln, entscheid das Bundessozialgericht.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialamt-darf-wohngeldantrag-nicht-verlangen
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Bodoballermann

Wohngeld muss man überhaupt nicht beantragen man kann sich selber mal informieren wie wenn überhaupt hoch es ist bin auch verheiratet und beziehe Grundsicherung aber da der Freibetrag von meiner Frau nicht grade niedrig ist stehe ich mich viel besser mit Grundsicherung
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Schnuffel01

Zitat von: Rotti am 02. September 2023, 17:03:15Wohngeld braucht keiner beantragen.
Eine Freundin von mir bezieht Erwerbsminderungsrente + Aufstockung vom Sozi. Sie wurde im Sommer aufgefordert, Wohngeld zu beantragen.  :weisnich:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

eifelbahner

Aaalso,

soweit mir bekannt ist, ist Wohngeld vorrangig zu beziehen.
Allerdings schliesst der Bezug von Grundsicherung den Bezug von Wohngeld aus. :grins:

Das würde also heissen, dass das Wohngeld abgelehnt wird, wenn sich herausstellt, dass es mehr Grundsicherung gibt.
Mit der erwähnten Rentenerhöhung könnte sich da wieder ein Bild fürs Wohngeld ergeben, das ist die wahre Bürokratie. :wand:

Das Zünglein an der Waage dürfte dann wohl der Mehrbedarf wegen Behinderung sein, der könnte alles rausreissen. :mail:

Lassen wir die Bürokratie mal arbeiten und warten wir das Ergebnis ab, ich halte euch auf dem Laufenden  :clever:

Für alle die es interessiert: es geht um einen Differenzbetrag von derzeit 7,-€.

Grüsse aus der Eifel

eifelbahner

Moin, ich hab da mal was vorbereitet:


Sehr geehrter Herr ,

wie Sie sich denken können, habe ich soweit die aktuelle Lage bezüglich der uns zustehenden Sozialleistungen im Blick.

Dabei bin ich auf Folgendes gestoßen:

Die Sozialhilfe nach SGB XII ist als Grundsicherung für Menschen vorgesehen, die aufgrund ihres Alters oder bei Erwerbsminderung nicht erwerbsfähig sind. Alternativ können auch andere Sozialleistungen wie beispielsweise das Wohngeld beantragt werden.

Dieses ist aber nicht vorrangig vor der Sozialhilfe zu behandeln, entschied das Bundessozialgericht.(Az.: B 8 SO 2/20 R).

Dementsprechend beantragen wir die Wiederbewilligung von Grundsicherung ab 01.01.2024.

Die Absicht unseres Arbeitsministers , die Regelsätze um mindestens 50,- zu erhöhen, hätte zur Folge, dass meine Frau dann sowieso wieder in den Bezug von Grundsicherung fallen würde, da ich davon ausgehe, dass das Wohngeld nicht in gleichem Maß angepasst wird.

Unsere Einkommensituation ist Ihnen ja bekannt und weitere Änderungen zum 01.01.24 sind derzeit nicht zu erwarten.


Mit freundlichem Gruß

Camper1961

Hallo, ja ein Teufelskreis pur und durchaus (un)gewollt?
Zu den Fakten. Anfang 2023 war die Wohngeldbeantragung schon mal nicht verpflichtent.
Gilt erst seit dem 01.07.2023 als vorranige Leistung.

Wer mehr weiss bis dato nur raus damit. :grins:

EDIT: Reden wir von ERM Rente + von was? Grundsicherung gibt es nur beim erreichen der Regelaltersgrenze. Ansonsten Hilfe zum Lebensunterhalt sprich Sozialhilfe.

eifelbahner

Meine Frau bezieht Rente wegen Erwerbsminderung (100%)

Greywolf08

Zitat von: Camper1961 am 06. September 2023, 19:01:53EDIT: Reden wir von ERM Rente + von was? Grundsicherung gibt es nur beim erreichen der Regelaltersgrenze. Ansonsten Hilfe zum Lebensunterhalt sprich Sozialhilfe.
Grundsicherung gibt es nicht nur ab Altersgrenze.
Heißt ja nicht umsonst:
"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII"

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) findet man unter Kapitel 3 SGB XII

Quinky

Wenn Wohngeld höher ist als ALGII/Bürgergeld/Grundsicherung, MUSS Wohngeld beantragt werden, es ist verpflichtend
Wenn ALGII/Bürgergeld/grundsicherung höher ist als Wohngeld, KANN Wohngeld beantragt werden, es ist nicht verpflichtend, es kann auf ALGII/Bürgergeld/grundsicherung verzichtet werden.
Das liegt daran, das Wohngeld eine vorrangige Leistung ist. Wenn jedoch das Wohngeld niedriger ist, kann nicht auf Wohngeld verwiesen werden, da dann ALGII/Bürgergeld/Grundsicherung verweigert wird. Es ist nicht möglich, zu geringerer Unterstützung als rechtlich zustehend verpflichtet zu werden.

Ernie

eifelbahner

ist ja voll  :wand:

Zeigt sich an meinem aktuellen Fall:

1.Bezug von Bürgergeld, Bürgergeld > Wohngeld = ok
2.Bezug von Bürgergeld, Bürgergeld < Wohngeld = Wohngeld beantragen
3.Bezug von Wohngeld, Regelsätze werden erhöht = Bürgergeld > Wohngeld, siehe 1 ansonsten siehe 2.
 Fühle mich wie auf dem Jahrmarkt: "und los geht die wilde Fahrt, immer schneller und loooos"  :lachen:

Bürokratie in Vollendung und wer hat die meiste Arbeit? ratet mal
 wobei, wenn die Ämter was sparen können, dann klappt die Verständigung unter den Ämtern, trotz Datenschutz,
andererseits, wenn unsereiner was will, dann muss von Amt zu Amt gerannt werden, wegen Datenschutz.

Ich betreibe jetzt auch intensiv Datenschutz: Es wird an Kreuzungen nicht mehr geblinkt und Fensterputzen ist auch nicht mehr  :mocking:

Sensoriker

Zitat von: Quinky am 07. September 2023, 19:31:18Wenn Wohngeld höher ist als ALGII/Bürgergeld/Grundsicherung, MUSS Wohngeld beantragt werden, es ist verpflichtend

Wenn ALGII/Bürgergeld/grundsicherung höher ist als Wohngeld, KANN Wohngeld beantragt werden, es ist nicht verpflichtend, es kann auf ALGII/Bürgergeld/grundsicherung verzichtet werden.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.