Job gefunden und das Jobcenter droht sofort

Begonnen von selbiger, 24. September 2023, 08:32:40

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selbiger

Die Jobcenter sollen die Erwerbstätigkeiten von Bürgergeld-Beziehende fördern. Doch Bürokratie und Drohbriefe verbreiten Angst und Unsicherheiten. Helena Steinhaus vom Verein "Sanktionsfrei e.V." berichtet von einem klassischen Fall.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-job-gefunden-und-das-jobcenter-droht-sofort
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

DerGreif

Wurde eingestellt oder ist es die Standardfloskel, dass bei mangelnder Mitwirkung eingestellt werden kann? Beides steht im Artikel.
Frau Steinhaus sollte die Aufforderung zur Mitwirkung doch inzwischen kennen. Steht immer die selbe Rechtsfolgebelehrung drin.

september23

Da kommt ein Schreiben, in dem Gehaltsnachweise angefordert werden. Kurz gehalten, wie es im Text steht.
Zudem der Standardtext zur Verpflichtung, die Unterlagen einzureichen. Das mache Angst und könne laut Steinhaus freundlicher geschrieben werden.  Ja, vielleicht, aber das ist noch keine Drohung.

Worin soll nun die Angst bestehen und was hat der dann folgende lange Text zum Thema Einreichen von Unterlagen, Probleme, teils wiederholtes Anfordern, Nichterreichbarkeit der JC und Co mit dem Thema Minijob und Förderung zu tun?

Und was genau war nun das Problem der Frau mit Minijob und 150 Euro Zuverdienst, der die Hilfebedürftigkeit um genau 40 Euro verringert?

Milla

ZitatUnd was genau war nun das Problem der Frau mit Minijob und 150 Euro Zuverdienst, der die Hilfebedürftigkeit um genau 40 Euro verringert?
Ja und genau das schmeckt dem JC offenbar nicht. Aber genau das sollte das Ziel sein. Mehr Geld in der Tasche.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Ottokar

#4
In dem Artikel werden die vorläufige Leistungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II und die Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I gleichbedeutend verwendet, das halte ich für fatal, denn es handelt sich um vollkommen unterschiedliche Regelungen.
Bei 150€ Nebenverdienst wäre eine vorläufige Leistungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II lediglich teilweise in Höhe des erwarteten Einkommens von 150€ abzgl. Freibetrag zulässig.
Eine Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I wäre erst nach Fristablauf möglich und hier mangels Voraussetzung gar nicht zulässig, da das JC mit §§ 57 und 58 SGB II einen vorrangigen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber hat.
Leider finden sich dazu gar keine Hinweise im Artikel.

Die Forderung "Geht das auch freundlicher?" geht vollkommen am Problem vorbei, denn das liegt nicht in der Wortwahl der Jobcenter, sondern darin, dass diese sich nicht an die geltenden Gesetze halten, sondern sich eigene exterritoriale Rechte anmaßen wie die vollständige Leistungseinstellung bei bekanntem lediglich geringfügigem nicht bedarfsdeckendem Einkommen, und die Forderung der Mitwirkung beim Leistungsbezieher obwohl dem Jobcenter eigene vorrangige Rechte zur Datenerhebung beim Arbeitgegeber zustehen, welche die Mitwirkungspflicht beim Leistungsbezieher von gesetzeswegen (§ 65 SGB I) entfallen lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


chrisi01


september23

Zitat von: Milla am 24. September 2023, 09:43:59Ja und genau das schmeckt dem JC offenbar nicht. Aber genau das sollte das Ziel sein. Mehr Geld in der Tasche.
wieso sollte es dem JC "nicht schmecken", nur weil sie entweder in halt behördlicher Sprache etwas zu nüchtern schreiben oder mangels Kompetenz oder was auch immer rechtswidrige Bescheide erlassen.

Natürlich ist jede Arbeit mehr Geld in der Tasche. Bis man soviel hat, dass man das JC nicht braucht. Dann wird es wieder weniger Geld, da man Abgaben hat  :heul: .

Milla

Zitatwieso sollte es dem JC "nicht schmecken",
Weil das JC wahrscheinlich möchte, das mehr gearbeitet wird und das JC weniger zahlen muss.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Kopfbahnhof

Zitat von: september23 am 24. September 2023, 12:53:11oder mangels Kompetenz oder was auch immer rechtswidrige Bescheide erlassen.
Was eine komplette Leistungseinstellung hier nun mal ist.

Darum würde ich einen Job (Vollzeit) erst Melden wenn ich den erstens begonnen habe und zweitens, genau weiß wann der erste Lohn auf dem Konto sein wird.

Die Zahlung vom JC noch Abwarten, denn eine mögliche Überzahlung lässt sich einfacher Regeln, als eine sofortige Leistungseinstellung.
Genau das machen die JC aber sehr oft und schnell sobald man Meldet, ab wann man einen Job hat.
Völlig Egal, wann man den ersten Lohn bekommt.

september23

Zitat von: Milla am 24. September 2023, 15:26:06Weil das JC wahrscheinlich möchte, das mehr gearbeitet wird und das JC weniger zahlen muss.
Das möchte nicht das JC und über Wahrscheinlichkeiten muss man auch nicht diskutieren, das ist Tatsache und das besagt das Gesetz.



selbiger

Zitat von: Milla am 24. September 2023, 15:26:06Weil das JC wahrscheinlich möchte, das mehr gearbeitet wird und das JC weniger zahlen muss.

aber erst recht weniger für den jeweiligen..es muss ein gewisser % satz an billigen arbeitskräften vorrätig sein..da ist unabhängigkeit nicht vorgesehen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Atalante

Lief bei mir seinerzeit exakt genauso.
Job gefunden, TZ, den ich mir selber gesucht hab, mir dann noch nen Minijob gesucht (braucht ja keiner denken, dass das JC einem dabei hilft, die haben sich ewig nicht gerührt und wollten mich, als ich den TZ-Job angefangen hab, in ne Leihbude stecken :wand: )
in der Zeit, wo das Geld vom Mini-Job noch net da war, noch Geld vom JC gebraucht (wurde erst am Ende des auf die Leistungserbringung folgenden Monats ausgezahlt, sprich, das Geld für Oktober gibts erst Ende November), aber den Minijob gemeldet... gleich Leistungseinstellung für Oktober, da bin ich der SB aber im Büro gestanden und hab der den Vertrag (bzw die Passage mit den zahlungsmodalitäten)vorgelegt, dass das Geld erst später ausgezahlt wird, da hat se etwas sparsam geguckt, und so "na OK, dann müssen wir im Oktober noch leisten" und damit war der Käse gegessen.
-_-

Zitat von: Milla am 24. September 2023, 15:26:06Weil das JC wahrscheinlich möchte, das mehr gearbeitet wird und das JC weniger zahlen muss.
Das Jobcenter hat aber nun mal so überhaupt nichts davon, Geld einzusparen.
Ganz im Gegenteil
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Rotti

Zitat von: selbiger am 24. September 2023, 18:42:13aber erst recht weniger für den jeweiligen..es muss ein gewisser % satz an billigen arbeitskräften vorrätig sein..da ist unabhängigkeit nicht vorgesehen..
die sind doch schon da dafür sorgen schon die EU Nachbarländer die viele Wirtschaftsflüchtlinge zu uns lotsen nur die dürfen leider nicht bei uns arbeiten ohne Aufenthaltsstatus wäre auch fatal, wenn die JC sich um die auch noch kümmern müssten.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.