Frau im Oktober 2019, möchte sie jetzt wieder anmnelden

Begonnen von MichNix, 16. September 2023, 10:17:34

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MichNix

Hallo zusammen,

ich weiß, der Betreff ist nicht so der Brüller.  :grins:

Folgendes ist passiert (da hab ich damals hier auch super Infos bekommen). Wir habe im Oktober 2019 geheiratet und uns entschieden meine Frau bei Harz 4 abzumelden. Ich verdiente genug für beide und so hörten dann diese "Gängelungen" auf. Nun bin ich selbst Arbeitslos geworden und bekomme natürlich erst mal 2 Jahre ALG 1 (wenn ich keinen Job mehr bekommen sollte). Meine Frau hat nun gefragt, ob wir sie nicht einfach wieder anmelden können, dann kämme wenigsten noch ein kleines Schippchen obendrauf. Bevor wir jetzt total unwissend beim Jobcenter anrufen, würden mich noch jedwede Info zu diesem Thema interessieren.

Also jetzt schon mal vielen Dank für Hilfe und Tipps  :ok:
Uwe

Sheherazade

Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft Anspruch habt, könnt ihr gemeinsam auch aufstockend zu deinem Verdienst Bürgergeld beziehen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

MichNix

Im ersten Jahr darf man ja 40 000.- +15 000.- + Kfz. ca 15 000.-
besitzen Wohneigentum ist auch ein Jahr geschützt.
Wenn ihr da drunter liegt dürfte je nach ALG1 ein Anspruch bestehen.
Falls Kinder bei euch wohnen erhöht es sich je BG Mitgleid nochmals um 15 000.-
Ratgeber Vermögen
Zitat von: MichNix am 16. September 2023, 10:17:34Ich verdiente genug für beide und so hörten dann diese "Gängelungen" auf.
Die sogenannten Gängelungen werden dann wieder anfangen.

Aber nicht alles was gefordert wird muss zwingend als "gefordert werden dürfen" zutreffen.

Aber das sind dann Themen die man hier erörtern kann.

Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: MichNix am 16. September 2023, 10:17:34Bevor wir jetzt total unwissend beim Jobcenter anrufen, würden mich noch jedwede Info zu diesem Thema interessieren.

Vielleicht mal in einen Bürgergeldrechner reinfuchsen, dann wird einem schon so manches klar. Aber immer daran denken, ein Antrag geht nur für euch gemeinsam, nicht für deine Frau alleine.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MichNix

Vielen Dank erstmal.
Noch eine Frage. Müssen wir dazu zu "ihrem" Jobcenter oder zu "meiner" Agentur für Arbeit?
Ich könnte zwar einfach mal bei der Agentur für Arbeit anrufen. Die Dame würde mir das dann schon sagen, aber mir wäre es lieber ich wüsste es vorab.

Zitat von: MichNix am 18. September 2023, 10:55:00Vielen Dank erstmal.
Noch eine Frage. Müssen wir dazu zu "ihrem" Jobcenter oder zu "meiner" Agentur für Arbeit?
Ich könnte zwar einfach mal bei der Agentur für Arbeit anrufen. Die Dame würde mir das dann schon sagen, aber mir wäre es lieber ich wüsste es vorab.

Für das Bürgergeld geht ihr zum hiesigen Jobcenter.
Die Agentur für Arbeit ist da raus.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

MichNix

Hab mir jetzt mal den Bürgergeldrechner angeschaut. Ergebnis:
Ihr Anspruch: 0,00 Euro  :no:
Ist aber doch sehr dürftig. Es wird nur nach Miete und Heizkosten gefragt. Was ist denn mit dem Strom? Außerdem bin ich privat versichert, was ja auch eine recht hohe Ausgabe ist. Und rauskommen tut man (genauer ich, da älter als 55) da auch nicht mehr.
Naja, wir werden da mal ganz unbedarft hinwackeln und freundlich nachfragen.

Zitat von: MichNix am 18. September 2023, 11:09:18Hab mir jetzt mal den Bürgergeldrechner angeschaut. Ergebnis:
Ihr Anspruch: 0,00 Euro  :no:
Ist aber doch sehr dürftig. Es wird nur nach Miete und Heizkosten gefragt. Was ist denn mit dem Strom? Außerdem bin ich privat versichert, was ja auch eine recht hohe Ausgabe ist. Und rauskommen tut man (genauer ich, da älter als 55) da auch nicht mehr.
Naja, wir werden da mal ganz unbedarft hinwackeln und freundlich nachfragen.

Stromkosten sind aus dem Regelsatz zu bezahlen.
Die PKV wird ebenfalls mitgetragen, 50% des Basistarifes (ist mein letzter Stand).

Antrag stellen ist völlig in Ordnung, vielleicht kommt ja doch etwas heraus.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Sheherazade

Ich würde einfach mal die Option Wohngeld (bei Wohneigentum Lastenzuschuss) ins Auge fassen, wenn der Bürgergeldanspruch fraglich ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: MichNix am 16. September 2023, 10:17:34Folgendes ist passiert (da hab ich damals hier auch super Infos bekommen). Wir habe im Oktober 2019 geheiratet und uns entschieden meine Frau bei Harz 4 abzumelden. Ich verdiente genug für beide und so hörten dann diese "Gängelungen" auf.
Das war nicht eure Entscheidung, sondern Folge des Umstands, dass sie auch ohne Arbeit nicht mehr hilfebedürftig war.

Zitat von: MichNix am 16. September 2023, 10:17:34Nun bin ich selbst Arbeitslos geworden und bekomme natürlich erst mal 2 Jahre ALG 1 (wenn ich keinen Job mehr bekommen sollte). Meine Frau hat nun gefragt, ob wir sie nicht einfach wieder anmelden können, dann kämme wenigsten noch ein kleines Schippchen obendrauf. Bevor wir jetzt total unwissend beim Jobcenter anrufen, würden mich noch jedwede Info zu diesem Thema interessieren.

Also jetzt schon mal vielen Dank für Hilfe und Tipps  :ok:
Uwe
Kommt auf die Höhe Deines ALG-I an. Wenn der Rechner 0 ergibt, scheint es hoch genug. Krankenkasse zahlt die Agentur, bei Arbeitslosigkeit kann man u.U. auch wieder in die Gesetzliche KV oder in den Basistarif der Privaten.

Wie genannt könnte Wohngeld eine Option sein.

Tini911

Wie hoch ist denn dein ALG I und was zahlt ihr an Miete? Gibt es Unterhaltspflichtige Kinder, dass sind alles Faktoren den beim Bürgergeld entscheidend sind

Wohngeld ist eine super Idee

Zitat von: september23 am 18. September 2023, 13:53:05bei Arbeitslosigkeit kann man u.U. auch wieder in die Gesetzliche KV oder in den Basistarif der Private
Beim Thema Basistarif gehe ich mit.
Das man aufgrund Arbeitslosigkeit aus der PKV in die GKV kann, wäre mir gänzlich neu.
Eine solche Konstellation ist mir noch nicht unter gekommen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

september23

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 15:26:08
Zitat von: september23 am 18. September 2023, 13:53:05bei Arbeitslosigkeit kann man u.U. auch wieder in die Gesetzliche KV oder in den Basistarif der Private
Beim Thema Basistarif gehe ich mit.
Das man aufgrund Arbeitslosigkeit aus der PKV in die GKV kann, wäre mir gänzlich neu.
Eine solche Konstellation ist mir noch nicht unter gekommen.
Ein Wechsel ist (war?) möglich, unter 55 Jahren und wenn man nicht ausdrücklich zu besseren Zeiten der freiwillige4n Versicherung in der GKV widersprochen hat: Sobald man wieder versicherungspflichtig wurde. Dazu zählt die Arbeitslosigkeit. Das Amt macht das selbst ohne jedes eigene Zutun.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 10:58:47Die Agentur für Arbeit ist da raus.
Die AfA ist bei MichNix für die Vermittlung zuständig.

Zitat von: MichNix am 18. September 2023, 11:09:18Hab mir jetzt mal den Bürgergeldrechner angeschaut. Ergebnis:
Ihr Anspruch: 0,00 Euro
Ihr Anspruch? Ihr seid eine BG, da gibt keinen "ihr Anspruch", es gibt nur "unser Anspruch".
Wenn du die Höhe deines ALG I und deine Miete mitteilst, kann ich dir ausrechnen, wie hoch euer Anspruch ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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