JC zahlt KK Beitrag ohne Antragstellung

Begonnen von TG, 25. September 2023, 16:53:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

TG

Vorgeschichte:
Familie mit 2 Kindern bezieht ergänzende Leistungen, da Vater vollzeit arbeitet. Mit Kiz + Wohngeld werden sie im Sommer 2022 vom JC unabhängig. Alle sind beim Vater familienversichert. Das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2022. Antrag auf Alg1 gestellt. Im Feb. 2023 beginnt er eine Fortbildung mit Bildungsgutschein, die im Juli beendet war. Ab 01.10. neuer Arbeitsvertrag.

KK schickt einen Fragebogen wegen Weiterversicherung für die Ehefrau. Heute persönlich dort gewesen und erfahren, dass das JC bis 30.06. die Beiträge für die Frau gezahlt hat, obwohl kein Antrag gestellt wurde, da davon ausgegangen wurde, dass die Ehefrau weiterhin im Alg1 Bezug familienversichert bleibt. KK sagt nein, das sei nicht automatisch so und JC hat bis Ende Juni gezahlt.

Frage: Wie kann das sein, da kein Antrag beim JC gestellt wurde? Muß jetzt irgendwas beachtet werden? Es gab auch keine Info vom JC über irgendwelche Leistungen.





Sheherazade

Zitat von: TG am 25. September 2023, 16:53:16dass das JC bis 30.06. die Beiträge für die Frau gezahlt hat

Juni 2022 oder Juni 2023?

Mit Ende des ALGII-Bezuges hättest du deine Frau wieder in die Familienversicherung deiner Krankkasse aufnehmen lassen müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Zitat von: Sheherazade am 25. September 2023, 17:18:22Juni 2022 oder Juni 2023?
Juni 2023
Zitat von: Sheherazade am 25. September 2023, 17:18:22Mit Ende des ALGII-Bezuges hättest du deine Frau wieder in die Familienversicherung deiner Krankkasse aufnehmen lassen müssen.

Während Berufstätigkeit des Mannes zzgl. Alg2 Aufstockung, nahm der Mann seine Frau in die Fam. Versicherung auf, da KiZ + Wohngeldbezug den Wegfall von Alg2 im Sommer 2022 zur Folge hatten. Es wurde KEIN WBA gestellt. Wieso zahlt das JC weiterhin die KK Beiträge ohne jegliche Information darüber?


Sheherazade

Zitat von: TG am 25. September 2023, 17:59:47Wieso zahlt das JC weiterhin die KK Beiträge ohne jegliche Information darüber?

Keine Ahnung, ggf. wurde die Abmeldung vergessen. Eine richtige Zahlung erfolgt ohnehin nicht. Welches Problem ergibt sich jetzt für dich bzw. euch daraus?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Zitat von: Sheherazade am 26. September 2023, 09:14:07Keine Ahnung, ggf. wurde die Abmeldung vergessen. Eine richtige Zahlung erfolgt ohnehin nicht. Welches Problem ergibt sich jetzt für dich bzw. euch daraus?

Vielleicht fällt dem JC irgendwann ein, eine Überprüfung zu machen und die Zahlungen müssen zurück gezahlt werden? Nichts ist unmöglich....gerade beim JC!

Sheherazade

Zitat von: TG am 26. September 2023, 10:23:48Vielleicht fällt dem JC irgendwann ein, eine Überprüfung zu machen und die Zahlungen müssen zurück gezahlt werden?

Dann werden sie sich an die KV wenden (müssen).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die Familienversicherung (§ 10 SGB V) tritt automatisch ein, wenn ein Ehegatte oder Kind keine Versicherungspflicht nach § 5 SGB V hat. Das passiert von gesetzeswegen und muss nicht beantragt werden.

Warum das JC die KV-Beiträge weiter gezahlt hat, obwohl kein Leistungsbezug mehr vorlag, ist egal und betrifft euch nicht, da es diese Beiträge nicht von euch zurückfordern kann.
Ob das JC die Beiträge von der KK zurückfordert und ab wann die Familienversicherung hier einsetzt, ob mit dem Ende des Lesitungsbezuges oder ab 01.07., muss die KK mit dem JC klären.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.