Geld für die Erstausstattung (Wohnung) rückwirkend beantragen ( Bürgergeld)

Begonnen von Sonntag84, 24. September 2023, 02:03:12

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Sonntag84

Hallo, ich wohne seit insgesamt sechs Jahren nun schon in meiner Einzimmerwohnung Wohnung.
Ebenfalls beziehe ich seitdem auch Leistungen vom Job Center (Bürgergeld).

Ich würde gerne wissen, ob ich einen Antrag auf Erstausstattung noch rückwirkend beim Job Center stellen kann? Als ich damals vor sechs Jahren in meine Wohnung gezogen bin, wusste ich nicht, dass ich ein Recht auf einen Antrag für Erstausstattung hatte.

Und Da ich zu diesem Zeitpunkt auch kein Geld hatte, um mir meine Wohnung selber einzurichten, hatte mir mein damaliger Freund alte Nicht mehr benötigte Möbel (übergangsweise) geliehen. Nun hätte er die Möbel gerne zurück. Das Problem ist, nun, dass ich dann komplett ohne Möbel in meiner Wohnung stehe, wenn mein Ex die Möbel zurückfordert.

Daher würde mich interessieren, ob ich einen Antrag auf Erstausstattung für meine Wohnung auch noch nach so langer Zeit rückwirkend stellen kann?

Falls sich jemand damit auskennt, würde ich mich über ein paar Informationen freuen

Lg

DerGreif

Mit der Story wirst du wohl kaum durchkommen.
Grundsätzlich gilt bei Wohnungsausstattung, wenn der Bedarf anderweitig gedeckt ist, kein Anspruch

september23

Zitat von: Sonntag84 am 24. September 2023, 02:03:12Das Problem ist, nun, dass ich dann komplett ohne Möbel in meiner Wohnung stehe, wenn mein Ex die Möbel zurückfordert.
Das Problem ist bei einer entsprechenden Besichtigung zum Bedarf: Eine voll ausgestatteten Wohnung und die Aussage, mein Ex will die Möbel in Zukunft wieder zurück haben, derzeit stehen sie aber noch hier.

Zitat von: Sonntag84 am 24. September 2023, 02:03:12Daher würde mich interessieren, ob ich einen Antrag auf Erstausstattung für meine Wohnung auch noch nach so langer Zeit rückwirkend stellen kann?
stellen geht immer, das verbietet niemand und mit etwas Glück nimmt man die Geschichte auch so an, wer weiß.

Ottokar

Wieso rückwirkend?
Wenn geliehene Möbel zurückgegeben werden, entsteht im Zeitpunkt der Rückgabe der Bedarf und Anspruch, nicht rückwirkend.
Der Verleiher soll seine Forderung schriftlich stellen, damit kann dann der Antrag auf Erstausstattung begründet werden.
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