Krankengeld

Begonnen von Bärchen71, 27. September 2023, 12:39:52

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Bärchen71

Hallo, ich bekomme krankengeld und würde gerne wissen ob das als normales Einkommen gerechnet wird. Bei 500 Euro krankengeld müsste ich dann doch die 100 Euro Freibetrag+20% von den restlichen 400 Euro, also insgesamt den Regelsatz+180 Euro, bekommen und laut weiterbewilligung wurde mir nur der Regelsatz+50 Euro bewilligt. LG

Sheherazade

Krankengeld ist auch beim Bürgergeld kein Erwerbseinkommen, von daher kein Abzug von Freibeträgen für Erwerbstätige, nur die Versicherungspauschale von €30 wird in Abzug gebracht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Bitte beachten: Krankengeld muss auch nach dem Zuflussprinzip angerechnet werden.
Es gibt noch JC, die stattdessen das pro Tag bewilligte Krankengeld auf den Monat hochrechnen und dann diesen Betrag als Einkommen berücksichtigen. Das ist rechtswidrig.
Es darf nur das Krankengeld als Einkommen berücksichtigt werden, welches im jeweiligen Monat tatsächlich zugeflossen ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bärchen71