Sterbegeldversicherung bei Bürgergeld

Begonnen von Omegamann, 28. September 2023, 17:54:01

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Omegamann

Hallo liebe Hartz Info Gemeinde!

Ich habe eine wichtige Frage die ich leider durch Recherchen nicht zufrieden beantwortet bekomme.
Aufgrund gesundheitlicher Probleme befinde ich mich seit 2011 in Rente und bekomme seitdem auch aufstockendes Hartz IV in Form von Grundsicherung.

Ich habe gelesen dass man eine Sterbegeldversicherung bei seinen Einkünften geltend machen kann und wollte  um meine Verwandten zu schützen eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung abschließen.
Aufgrund meiner gesundheitlichen Verfassung muss ich damit rechnen verfrüht aus dem Leben auszuscheiden und aufgrund meiner finanziellen Situation ist es mir nur möglich für meine Beerdigung zu sorgen, wenn ich solch eine Versicherung abschließe.

Jetzt ist meine Frage? Habe ich das Recht im Nachhinein eine Sterbegeldversicherung abzuschließen die natürlich zweckgebunden für die Beerdigung und Grabpflege sein soll und darf ich diese auch im Bezug beim Grundsicherungsamt geltend machen, dass diese meiner Einnahmen gegengerechnet wird ?
Ich habe höflich bei unserem Amt angefragt und habe dort eine negative Antwort bekommen das ist sie nachträglich nicht mehr mit einrechnen lassen kann weil ich schon seit 2011 im Bezug bin.
Allerdings habe ich auf einer Seite gelesen dass es in Ausnahmefällen durchaus möglich ist, diese auch später abzuschließen und berücksichtigt zu bekommen.
Aufgrund von Krankheit möchte ich diese Abschließen.
Leider sind nicht alle Antworten und Entschädigungen dort richtig gewesen.

 
Kennt sich jemand aus, wie ich sie nachträglich abschließen kann damit mein Amt diese auch als Ausgaben berücksichtigt oder gibt es hier gar keine Möglichkeit?

Wo könnte ich mich hinwenden fuer Hilfe?
Ich wäre fuer Hilfe sehr dankbar und wünsche einen schönen Abend!

Sheherazade

Zitat von: Omegamann am 28. September 2023, 17:54:01Habe ich das Recht im Nachhinein eine Sterbegeldversicherung abzuschließen die natürlich zweckgebunden für die Beerdigung und Grabpflege sein soll
Ja, du darfst dein Geld ausgeben wofür du möchtest.

Zitatund darf ich diese auch im Bezug beim Grundsicherungsamt geltend machen, dass diese meiner Einnahmen gegengerechnet wird ?

Nein, soweit ich weiß, gab es das noch nie. Ich habe mir hier mal sagen lassen, dass eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Lebensversicherung ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Du bekommst also Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.
Diese Rente wird abzgl. einer Freibetragspauschale von 30€ für private Versicherungen vom JC als Einkommen angerechnet. Diese Freibetragspauschale von 30€ für private Versicherungen umfasst auch den Beitrag für eine Sterbegeldversicherung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.