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Babyerstausstattung

Begonnen von DianAmo, 18. September 2023, 19:49:57

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Fettnäpfchen

september23

Zitat von: september23 am 21. September 2023, 17:24:32permanent übersehen  wird in dieser Problematik: Es gibt einen Vater des Kindes, der als Partner bezeichnet wird und nicht Leistungsempfänger zu sein scheint.
Zumindest nicht von mir.
Ich zeige nur Möglichkeiten auf.
Die TE wird schon wissen ob es Unterstützung vom Unterhaltspflichtigen gab. Oder ob die Berechnung nicht aufgeht. Oder ob sie sich das in Verb. mit den vorzunehmendem Widersprüchen und Klagen auf sich nehmen will.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2023, 13:37:45september23

Zitat von: september23 am 21. September 2023, 17:24:32permanent übersehen  wird in dieser Problematik: Es gibt einen Vater des Kindes, der als Partner bezeichnet wird und nicht Leistungsempfänger zu sein scheint.
Zumindest nicht von mir.
Ich zeige nur Möglichkeiten auf.
Die TE wird schon wissen ob es Unterstützung vom Unterhaltspflichtigen gab. Oder ob die Berechnung nicht aufgeht. Oder ob sie sich das in Verb. mit den vorzunehmendem Widersprüchen und Klagen auf sich nehmen will.

Ein schönes WE
FN

Es wurde niemand direkt angesprochen.

Zum Aufzeigen der Möglichkeiten kann man ja dennoch feststellen, dass die nicht jeder Schwangeren zustehen.

Ebenfalls ein schönes Wochenende. :ok:

DianAmo

#17
Wie gesagt zum Thema Vater wurde nichts erwähnt. Nur gegen Ende, jedoch war das nicht der Grund warum abgelehnt wurde. Und ich weiß nicht wieso die Frauenberatungsstelle so relevant für Sie ist. Denn ich habe ja ganz klar erwähnt, dass ob diese nun ausgezahlt wird oder nicht, nicht vom Jobcenter angerechnet werden darf, dass wurde mir von der Beratungsstelle mitgeteilt.

september23

Zitat von: DianAmo am 22. September 2023, 22:38:34... Und ich weiß nicht wieso die Frauenberatungsstelle so relevant für Sie ist. Denn ich habe ja ganz klar erwähnt, dass ob diese nun ausgezahlt wird oder nicht, nicht vom Jobcenter angerechnet werden darf, dass wurde mir von der Beratungsstelle mitgeteilt.

Es geht nicht um die Anrechnung, sondern darum, dass Frauenberatungsstelle + zahlungsfähiger Vater des Kindes  bereits für eine Erstausstattung sorgen konnten. Demnach läge keine Bedürftigkeit vor.

"Nicht angerechnet" wird nur, wenn man berechtigt ist= das Geld auch wirklich benötigt und daher das Geld vom JC erhält.

So man nicht bedürftig ist und ob man nun Geld von einer Familienstelle bekommt oder nicht, wird man vom JC nichts erhalten.
Nicht, weil verrechnet wird, sondern weil man mangels Bedürftigkeit keine Berechtigung zum Bezug hat.

Ottokar

@DianAmo
Was genau willst du den nun?
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DianAmo

#20
Ja dann tut es mir leid für meine Ausdrucksweise, denn mit nicht angerechnet meine ich dass es mir nicht verweigert werden darf, nur weil die Beratungsstelle es ausgezahlt hat. Also in dem Fall wäre die Bedürftigkeit gegeben, trotz einer möglichen Auszahlung. Verstehen Sie wie ich das meine?

september23

Zitat von: DianAmo am 24. September 2023, 16:28:33Ja dann tut es mir leid für meine Ausdrucksweise, denn mit nicht angerechnet meine ich dass es mir nicht verweigert werden darf, nur weil die Beratungsstelle es ausgezahlt hat.
Da Du vorher nicht im Bezug warst, wird man das eben prüfen müssen.  Offenbar bringst Du diesen Zusammenhang. Dass das JC Dir kein Geld gibt, weil Du von der Beratungsstelle was bekommen hast, steht nirgends.

Zitat von: DianAmo am 24. September 2023, 16:28:33Also in dem Fall wäre die Bedürftigkeit gegeben, trotz einer möglichen Auszahlung. Verstehen Sie wie ich das meine?
Das liegt nicht an mir, das zu beurteilen.

Wenn der Vater des Kindes Unterhaltsfähig ist, kann ich allerdings nicht verstehen, wieso Du darauf beharrst, dass Du vom JC Geld zu bekommen hast.

Dass der Vater und Dein Partner nicht unterhaltsfähig sei, hast Du trotz mehrfacher Nennung nicht geschrieben. Dem Punkt scheinst Du auszuweichen.

Greywolf08

Zitat von: september23 am 24. September 2023, 16:33:52Nennung nicht geschrieben. Dem Punkt scheinst Du auszuweichen.
Nö, hatte sie doch schon erwähnt.
Zitat von: DianAmo am 20. September 2023, 21:19:37.. Natürlich gibt es einen Vater, doch auch er hat kein hohes Einkommen, Schulden und Ausgaben, sodass auch hier nichts übrig bleibt. ...Er bezahlt Unterhalt aber auch das bringt uns für eine Anschaffung in der heutigen Zeit nicht wirklich weiter. ..

september23

Zitat von: Greywolf08 am 24. September 2023, 16:59:25Nö, hatte sie doch schon erwähnt.
Zitat von: DianAmo am 20. September 2023, 21:19:37.. Natürlich gibt es einen Vater, doch auch er hat kein hohes Einkommen, Schulden und Ausgaben, sodass auch hier nichts übrig bleibt. ...Er bezahlt Unterhalt aber auch das bringt uns für eine Anschaffung in der heutigen Zeit nicht wirklich weiter. ..


hab ich in den Zitaten, in die teils die Antworten versteckt enthalten sind, offenbar übersehen. Danke.

Schulden und hohe Ausgaben prüft das Jugendamt. Schulden entbinden einen nicht von der Verpflichtung seinem Kind gegenüber.

Man muss kein hohes Einkommen haben, um unterhaltspflichtig und vor allem dazu fähig zu sein. Insgesamt ist das Familieneinkommen ja offenbar so hoch, dass kein Leistungsbezug notwendig ist.

Außerdem geht es nicht um laufenden Unterhalt, sondern um Erstausstattung für Mutter und Kind vor und nach der Geburt und das Kind ist jetzt bereits 9 Monate alt.

Fettnäpfchen

Zitat von: september23 am 24. September 2023, 17:04:18sondern um Erstausstattung für Mutter und Kind vor und nach der Geburt und das Kind ist jetzt bereits 9 Monate alt.
und da kommt es nur auf den Zeitpunkt der Antragstellung an
und
natürlich
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. September 2023, 13:37:45Die TE wird schon wissen ob es Unterstützung vom Unterhaltspflichtigen gab. Oder ob die Berechnung nicht aufgeht. Oder ob sie sich das in Verb. mit den vorzunehmendem Widersprüchen und Klagen auf sich nehmen will.
Daher liegt "der Ball" auf Seite von DianAmo

Und letztendlich auch
Zitat von: Ottokar am 23. September 2023, 10:33:40@DianAmo
Was genau willst du den nun?
darauf.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Ich habe auch irgendwann aufgehört, mitzulesen, weil die TE ihre Antworten in die Zitate geschrieben hat. Aber im 1. Beitrag steht schon, dass sie im November 22 den Antrag gestellt hat, der dann irgendwann abgelehnt wurde, sie hat daraufhin Widerspruch erhoben, dieser wurde offenbar vor kurzem ebenfalls negativ beschieden. Jetzt bleibt ihr nur noch die Klage, für die sie hier scheinbar Argumente sammeln möchte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"