Muss ich Vermögensverkauf nachweisen

Begonnen von Kikiina, 05. Oktober 2023, 20:15:44

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Kikiina

Guten Abend zusammen,

unser Bürgergeldantrag ist an sich durchgegangen. Es stellt sich derzeit nur die Frage, wie hoch die Nachzahlungen für die letzten Monate werden.
Das Problem ist, dass wir im Mai insgesamt ca. 2000€ in Verkäufen via Postbank erhalten haben. Leider haben wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Beweise, um zu zeigen, worum es sich bei den Verkäufen genau gehandelt hat. Also keine alten Anzeigen-Screenshots oder Gespräche mit den Käufern.

Meine Frage; gilt hier 'unschuldig bis Beweis der Schuld' oder müssen wir einen Nachweis liefern, da es ansonsten als Einkommen angerechnet wird?

Nachfragen bei der Postbank haben nichts ergeben, sowohl von uns als auch vom Jobcenter.

Der Friese

Die Postbank kann das ganz sicher im Rack (SAP für die Bank) sehen. Du brauchst dein Telefonpasswort. Ich habe jahrelang dort Mitarbeiter darin geschult.  :zwinker: Auch kannst du die alten Kontoauszüge schriftlich anfordern. Kostet aber etwas.

Keine Ahnung, wie das Verfahren nun durch den "Umzug" zur deutschen Bank ist. Aber ganz sicher sind diese Daten nicht weg.

Kikiina

Die Kontoauszüge (von unserer Seite, also die Zahlungseingänge) haben wir.
Problem ist, dass die uns gar nicht antworten. Gleiche beim Jobcenter, laut der Bearbeiterin.

Müssen wir denn beweisen, worum es sich genau handelt, oder reichen keine 'negativen Beweise'?

september23

#3
Zitat von: Kikiina am 05. Oktober 2023, 20:15:44Meine Frage; gilt hier 'unschuldig bis Beweis der Schuld'
es geht hier nicht um Schuld/Strafrecht und daher greift leider auch nicht die "Unschuldsvermutung".

Es ist der Nachweis, um was es sich bei dem Geldeingang handelt  bzw. dass es lediglich Vermögensumwandlung ist.

Zitat von: Kikiina am 05. Oktober 2023, 21:00:23Die Kontoauszüge (von unserer Seite, also die Zahlungseingänge) haben wir.
Problem ist, dass die uns gar nicht antworten. Gleiche beim Jobcenter, laut der Bearbeiterin.
wer antwortet nicht?

Zitat von: Kikiina am 05. Oktober 2023, 20:15:44Müssen wir denn beweisen, worum es sich genau handelt, oder reichen keine 'negativen Beweise'?
Auf dem Auszug sind 2000 Euro Eingang in verschiedenen Posten. Was kann ein "negativer Beweis" sein? Und was steht auf den jeweiligen Betreff?