Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?

Begonnen von Hansejunge, 06. Oktober 2023, 12:28:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hansejunge

Zitat von: Hary am 07. Oktober 2023, 19:29:52Ich sehe nun wirklich nicht was daran dein Problem ist.

Gut, dann erkläre ich es noch einmal ganz einfach für Dich:

1. Man ist zum Tag des Gespräches krank und reicht eine AU-Bescheinigung zeitnah ein (Fax/Brief).
2. Ein paar Tage später kommt der Anhörungsbogen und man reicht das Ganze noch einmal ein bzw. verweist auf Punkt 1.

Kurzum: Doppelte Arbeit.

Harald53

Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 19:39:16Kurzum: Doppelte Arbeit.
Aber genau diese arbeit beschaffst du dir doch selber.
Ich habs ja schonmal gesagt du sollst nicht immer über jedes Stöckchen springen was das Jobcenter dir hinwirft.

Wenn du wie im o.g. Beispiel den Krankenschrein rechtzeitig abgeschickt hast, dann hast du deine Pflicht doch erledigt. Und Punkt.
Wenn dann noch irgendwelche Anhörungsschreiben vom Jobcenter eintrudeln kann dir das doch herzlich egal sein.
Da musst du doch nicht drauf reagieren und dich rechtfertigen.

Ein Sprichwort besagt, manchmal ist weniger mehr.

Hansejunge

Zitat von: Harald53 am 07. Oktober 2023, 22:07:57Da musst du doch nicht drauf reagieren und dich rechtfertigen.

Wenn eine Anhörung kommt, dann bin ich der Meinung, dass ich schon darauf reagieren sollte, spätestens dann beim Sanktionsbescheid.

Aber gut, wir haben unsere Meinungen ausgetauscht. Schönen Abend.

Hary

Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 22:18:24Wenn eine Anhörung kommt, dann bin ich der Meinung, dass ich schon darauf reagieren sollte, spätestens dann beim Sanktionsbescheid.

Das Jobcenter entscheidet immer nach Aktenlage. Der Anhörungsbogen gibt dir nur die Information, dass ein Sachverhalt zu entscheiden ist und man gibt dir die Möglichkeit noch Tatsachen vorzutragen, die noch nicht bekannt sind. Wenn also ein Krankenschein in deinen alten bereits ist, dann musst du diesen nicht noch einmal schicken.

Und die doppelte Arbeit hält sich ja nun in Grenzen. Da du hier online aktiv bist, kannst du die online Angebote nutzen oder eine Mail schreiben. Das ganze kostet weniger Zeit als du hier im Beitrag verbracht hast.

BTW das Datum auf deinem Schreiben sagt wenig darüber aus wann es verfasst wurde. Es ist sogar Recht üblich auch in der Wirtschaft als Datum den Tag zu nehmen auf den sich das Schreiben bezieht. Beispiel Melderversäumnis war am 01.01. das Schreiben welches am 05.01. Erstellt wird, wird auf den 01.01 datiert um den Zusammenhang zu zeigen. Rechtlich spielt das Datum ohnehin keine Rolle. Bei einer förmlichen Zustellung spielt jedoch das Zustelldatum auf dem Brief eine Rolle.

BTW2 Förmliche Zustellungen sollte man eigentlich als Empfänger vermeiden. Wenn jetzt erneut ein Melderversäumnis Auftritt, dann rollt der eigene Kopf. Selbst dann wenn das Schreiben nicht angekommen ist. In der Praxis passiert es gerne Mal, dass ein Brief im Stapel der Werbung landet und übersehen wird, oder der Zusteller den Brief falsch zustellt. Beispiel Empfänger ist Hofmann und der Brief wird bei der Familie Hoffmann zugestellt. Dann wurde er laut Zusteller zugestellt und man kann nur schwer im Streitfall ein Gericht von einem anderen Sachverhalt überzeugen. Natürlich ist ein Briefkasten auch kein Tresor und Briefe sind meist leicht für dritte zu entnehmen. Kommunikation über Förmliche Zustellung bringt den Empfänger immer in eine schlechtere Position.

carina

Hansejunge, ich weiß nicht ob mein Kenntnisstand noch aktuell ist aber
normalerweise wurde ein Meldetermin erst dann versäumt, wenn der Meldetag komplett verstrichen ist.

Zitat von: Hary am 08. Oktober 2023, 08:19:34Förmliche Zustellungen sollte man eigentlich als Empfänger vermeiden.
na klar
das kann sich ein Kunde aber nicht aussuchen.



Hary

Zitat von: carina am 08. Oktober 2023, 12:43:25Förmliche Zustellungen sollte man eigentlich als Empfänger vermeiden.
na klar
das kann sich ein Kunde aber nicht aussuchen.
[/quote]

Nicht in allen Fällen, aber es ist eben leider auch so dass nicht selten dieses nicht erhalten Argument genutzt wird wenn ein Termin vergessen wurde oder nicht gepasst hat. Da will ich niemanden etwas unterstellen, aber wenn es dann tatsächlich so war sollte man die Füße still halten.