Anrechnung von privater Rente auf Bürgergeld

Begonnen von AndreasHa09, 05. Oktober 2023, 01:48:27

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AndreasHa09

Hallo!
Ich bin Ende 40 - und es ist bereits heute klar, dass ich als Rentner auf Bürgergeld angewiesen sein werde!
Bei einer Versicherung bin ich nun auf das Angebot einer privaten Rentenversicherung gestoßen!
Kein Riester!
Man kann für die Auszahlung der privaten Rente ein Alter wählen, ich würde 67 wählen - und auch, ob man sich die angesparte Summe monatlich oder in einer Summe auszahlen lassen möchte!
Meine Fragen:
Wie viel private Rente darf man monatlich bekommen, ohne dass diese ans Bürgergeld angerechnet wird?
Oder, wenn ich mir die angesparte Summe in einem Betrag auszahlen lassen würde:
Bis zu welchem Betrag würde das nicht angerechnet?
Vielen Dank für Hilfe und liebe Grüße

Sheherazade

In den nächsten 20 Jahren wird sich noch einiges ändern in Bezug auf Bürgergeld - bei den Renten mit Sicherheit auch. Davon abgesehen, dass man derzeit mit einer Altersrente kein Bürgergeld bekommt, sondern Grundsicherung vom Sozialamt. Es ist nicht sinnvoll, sich so lange im voraus Gedanken darüber zu machen wie man sein Einkommen im Alter bürgergeldgerecht gestalten kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

Die Gesetzeslage aktuell lautet:
Bei einer Privaten Rentenversicherung sind 100€ Frei, Vom Überschuss 30% bis zur Höhe des hälftigen jeweils gültigen Regelsatzes. Was aber in den nächsten 20 Jahren geändert wird, kann niemand vorhersagen. Selbst beim Bestandsschutz können Änderungen eintreten.

Ernie

AndreasHa09

#3
Hallo!

Ich mache mal ein Beispiel, um herauszufinden, ob ich das richtig verstanden habe:
Nehmen wir an, der Regelsatz liegt dann bei 600€!
Die Hälfte wären 300€!
30% davon sind 90€!

Ich hätte dann also (nach heutiger Regelung):
600€ Grundsicherung + 190€ private Rente (100+90), die ich behalten darf?!
Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ich meine private Rente in -einer- Summe ausbezahlen lasse:

Ist es aktuell nicht so, dass man als Bürgergeld-Bezieher, bzw. als Grundsicherungs-Bezieher im Rentenalter, ein "Vermögen" von 15.000€ besitzen darf, das nicht angerechnet werden darf?

Wenn ich nun also monatlich eine geringe Summen in eine private Rentenversicherung einzahle, sodass ich mit 67 Jahren 15.000€ ausbezahlt bekäme:
Könnte ich diesen Betrag dann - nach heutiger Gesetzeslage - ohne Abzüge behalten?

Sheherazade

Zitat von: AndreasHa09 am 05. Oktober 2023, 13:24:15Ist es aktuell nicht so, dass man als Bürgergeld-Bezieher, bzw. als Grundsicherungs-Bezieher im Rentenalter, ein "Vermögen" von 15.000€ besitzen darf, das nicht angerechnet werden darf?

Ja, derzeit ist das so, bei der Grundsicherung im Alter allerdings nur €10.000,- je Person.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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AndreasHa09

Je Person...!
Meine Frau dürfte also 10.000€ besitzen und ich auch?
Also als Bedarfsgemeinschaft, als Ehepaar, jeder 10.000?

Sheherazade

ZitatAnhebung des Vermögensschonbetrages:

Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:

Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten.
Auch der erwachsene Lebenspartner/Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen.
Ebenso darf sich eine minderjährige alleinstehende Person auf 10.000 Euro berufen, wenn sie nicht vom Unterhalt der erwachsenen Leistungsberechtigten abhängt.
Personen, die von einer der oben genannten Personen überwiegend unterhalten werden, haben wie bisher nur einen Schonbetrag in Höhe von 500 Euro.
Neuerdings bleibt außerdem ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis Verkehrswert von 7.500 Euro) von der Anrechnung verschont (vgl. § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII neu).
Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher "Hartz 4"; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII.
Quelle

Pro Person gilt übrigens auch beim Bürgergeld, nach der Karenzzeit 15.000€ je Person in der BG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

AndreasHa09

Zitat von: AndreasHa09 am 05. Oktober 2023, 13:24:15Wenn ich meine private Rente in -einer- Summe ausbezahlen lasse:
Wenn du im ALG 2 Bezug bist ist eine private Rentenversicherung mit einer Einmalauszahlung nicht geschützt und das JC kann von dir die Auflösung verlangen wenn der Schonvermögensbetrag überschritten wird. Ausnahme wäre die unbillige Härte sprich der Verlust durch Verkauf zu hoch wäre. Dürfte aber nichts bringen wenn es von da ab nur noch vorläufige Bewilligungen vom JC gibt.

Geschützt sind Riester und Rürup und eine betriebliche Altersvorsorge sowie Altersvorsorgeversicherungen die nach § 5
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geschützt sind.
Dazu gibt es noch die Möglichkeit für Selbstständige:
Zitat von: Quelle https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/welche-altersvorsorge-ist-hartz-iv-sicher/#Weitere-Renten-und-LebensversicherungenFür jedes angefangene Jahr, in dem keine Beiträge in die Rentenkasse oder andere öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen gezahlt wurden, kann ein maximaler Freibetrag berücksichtigt werden.
    Dieser hängt von dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Beitragssatz zur allgemeinen Renten�versicherung nach §158 des Sechsten Buches und vom zuletzt festgelegten endgültigen Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 des Sechsten Buches ab.
    Diese beiden Faktoren werden multipliziert und auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet. Dies ergibt den Freibetrag.

Durch die Änderung im § 168 VVG gilt auch Verträge die nach
Zitat von: Quelle https://www.bavheute.de/recht-und-politik/neu-seit-1-1-2023-besserer-schutz-der-altersvorsorge-buergergeld-basisrenten-sonstige-altersvorsorge-verwertungsausschluss/Basisrentenverträge mit einem steuerlich notwendigen Verwertungsausschluss gemäß §10 Abs. 1 Nr. 2 S. 1b EStG
    Altersvorsorgeverträge, bei denen die Vertragsparteien eine Verwertung unwiderruflich ausgeschlossen haben und der Ausschluss erforderlich ist, um den Pfändungsschutz nach §851 c bzw. d ZPO herbeizuführen.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: AndreasHa09 am 05. Oktober 2023, 01:48:27Wie viel private Rente darf man monatlich bekommen, ohne dass diese ans Bürgergeld angerechnet wird?
Oder, wenn ich mir die angesparte Summe in einem Betrag auszahlen lassen würde:
Bis zu welchem Betrag würde das nicht angerechnet?
Vielen Dank für Hilfe und liebe Grüße
es ist fast immer ein Nullsummenspiel zu denken man spart sich Gelder an und lebt vom Staat oder Kommune. Sowas denkt man sich aus nur im Berufsleben, nicht im Bürgergeld. Wer 20-30 Jahre Bürgergeld bezieht, sollte auch was an die Allgemeinheit wieder abgeben und nicht überlegen, wie ich z.b. 100.000 € rette.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.