Einkommenserklärung (Selbständig) nach 6 Monaten

Begonnen von Vers, 08. Oktober 2023, 20:18:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Vers

Hallo an Alle!

Habe die Einkommenserklärung nach 6 Monaten wie gefordert abgegeben (online über das Portal).
Das ist jetzt 6 Wochen her, und nach meiner Rechnung bekäme ich bisserl was nachgezahlt.
Bisher habe ich jedoch noch keinen Bescheid erhalten, gibt es da eine Frist in der sowas bearbeitet sein sollte?
Grüße


Zara

Zitat von: Vers am 10. Oktober 2023, 12:32:55Niemand ?
Schade

Du meinst die EKS?
Also ich warte gut und gerne auch mal über ein Jahr auf die abschließende Berechnung. Aktuell z.B. ist das 2. HJ. 2022 sowie das 1. Hj. 2023 "offen". Denke mal, pauschal kann man nicht sagen, wie schnell die einzelnen JC arbeiten.

Limoflasche

Wie Zara schon geschrieben hat...

Grundsätzlich hat die Behörde 6 Monate Zeit, die abschließende EKS zu bearbeiten und einen abschließenden Bescheid zu erstellen, sofern Du diesen auch beantragt hast, im Normalfall mit dem Satz im Begleitschreiben zur aEKS: "Ich beantrage einen abschließenden Bescheid."

Sollte nach 6 Monaten keine Entscheidung erfolgt sein, kannst Du nachfragen und eine Frist zur Bearbeitung setzen (ich würde 14 Tage vorschlagen), wenn Du nett bist. Oder aber Du reichst Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter beim zuständigen Sozialgericht ein und beantragst, das Jobcenter zu verurteilen, eine Entscheidung herbeizuführen.

Da Du laut Deinen Angaben noch Nachzahlungen erwartest, würde ich diesen Weg vorschlagen.

PS:
Einen abschließenden Bewilligungsbescheid aus 2015 sowie 2016 habe ich 2019 erhalten. Inkl. Erstattungsforderungen in Höhe von knapp 10.000 Euro, weil man mir sämtliche Betriebsausgaben aus mehreren Zeiträumen gestrichen hat. Einfach so.

Vers



Na toll, das sind ja rosige Aussichten.....

Danke für eure Antworten!

Limoflasche

Das ist leider immer das Problem, wenn über die Leistung nur vorläufig entschieden wird.
Deshalb kann ich bei Antragstellung nur empfehlen, wenn man eine EKS Prognose abgeben muss, diese immer defensiv zu schätzen - also so, dass Dein Existenzminimum in jedem Fall garantiert ist.

Denn im Zweifel rennst Du jahrelang den Dir zustehenden Leistungen hinterher, die eigentlich der Existenzsicherung dienen sollen.

Ich fasse das inzwischen auch unter dem Aspekt "Arbeit wird bestraft" zusammen. Aber leider kann man an der Stelle nicht viel machen, der Gesetzgeber will das wohl so.

angi

Bei der letzten Nachzahlung vom Jobzahlung hat es etwa 5 Wochen gedauert ab Abgabe meiner abschließenden EKS.
Kann sicher nicht mehr lange dauern, bis das Geld auf deinem Konto ist.

angi

Ups ... das sollte natürlich heißen "vom JobCENTER"

Rotti

Zitat von: Vers am 08. Oktober 2023, 20:18:46Habe die Einkommenserklärung nach 6 Monaten wie gefordert abgegeben (online über das Portal).
Das ist jetzt 6 Wochen her, und nach meiner Rechnung bekäme ich bisserl was nachgezahlt.
normaler Steuerausgleich bei mir 8 Wochen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Jimmy Neutron

Bei einer Nachzahlung ist es absolut wichtig, dass der Antrag wie von @Limoflasche beschrieben auch tatsächlich gestellt wird, um die Frist von 6 Monaten zu starten. Wenn die Unterlagen wie vom JC gefordert eingereicht werden, ist man nur der Aufforderung gefolgt und hat keinen eigenen Antrag gestellt.

Nach Ende des Bewilligungszeitraumes läuft eine Frist von einem Jahr, in der entweder vom JC selbst ein abschließender Bescheid erfolgt oder aber wenn der abschließende Bescheid vom Leistungsempfänger beantragt wird. Nach diesem Jahr gilt der vorläufige Bescheid abschließend. Wenn man selbst mit einer Nachzahlung rechnet, ist es also immens wichtig innerhalb des Jahres den Antrag zu stellen. Rechnet man dagegen mit einer Rückzahlung, muss man erst auf eine korrekte Aufforderung reagieren. Was bedeutete, dass im Einzelfall eine angemessene Frist gesetzt werden muss und man korrekt über die Folgen aufgeklärt wird.