JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut

Begonnen von talokatel823, 17. September 2023, 00:59:57

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talokatel823

Es gibt keine Fehler in der Abrechnung, Ablesewerte stimmen alle.
Die Berechnung meiner Nachzahlung beruht auf der KbV, in der ich die Hälfte einer Nachzahlung zu zahlen habe. Da ich aber erst im Mai 2022 eingezogen bin, gilt mein Anteil nur ab diesem Zeitraum, was 96 Euro sind. Ich habe dem JC sogar den simplen Rechenweg aufgeschrieben!
Kaum zu glauben, aber wegen dem Bisschen macht man dort jetzt wieder Theater bzw. ein bestimmter SB, der dort offensichtlich seine Position ausnutzt, um Leistungsbeziehern mit allen rechtlichen und willkürlichen Mitteln die Existenzsicherung zu erschweren oder abzusprechen.

Mein Mitbewohner will außerdem nicht, dass die Abrechnung überprüft wird und er dem Vermieter erklären muss, warum er die BK-Abrechnung im Nachhinein anzweifelt, obwohl er die Nachzahlung längst gezahlt hat. Also fehlt mir sowieso die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Abgesehen davon werde ich das ganze Theater immer wieder haben. Wenn ich nächstes Jahr die Weiterbewilligung beantragen muss, bei der nächsten Nachzahlung, usw. Der SB ist eindeutig das Problem!
Ich denke ich komme hier um Rechtsbeistand nicht herum.
Wenn dem SB lieber ist, dass ich seine Steuergelder verschwende, damit ich mich gegen ihn wehren kann, bitte.  :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 09. Oktober 2023, 11:37:26Also fehlt mir sowieso die Möglichkeit zur Mitwirkung.
Warum?

Du hast doch eine KbV, wo alles drin stehen sollte?


Zitat von: talokatel823 am 09. Oktober 2023, 11:37:26Es gibt keine Fehler in der Abrechnung, Ablesewerte stimmen alle.
Kann ja durchaus sein, aber aus irgendeinem Grund hat das JC hier wohl Überprüfungsbedarf.

talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2023, 16:47:23Warum?
Habe ich oben geschrieben. Bitte genau lesen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2023, 16:47:23Du hast doch eine KbV, wo alles drin stehen sollte?
Die hat das JC auch, aber offenbar ist in die Unterlagen schauen nicht deren Stärke.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2023, 16:47:23Kann ja durchaus sein, aber aus irgendeinem Grund hat das JC hier wohl Überprüfungsbedarf.
Reine Willkür des SB, der hat mich schon länger auf dem Kieker!

Die Frist läuft morgen ab, können die mir komplett alle Leistungen versagen, nur weil ich nicht darauf reagiert habe? Das sollte doch nicht rechtens sein und nur mein Antrag auf Nachzahlung müsste abgelehnt werden, oder? Dann kann ich wenigstens Widerspruch durch einem Rechtsanwalt einlegen.
Leider bekomme ich ohne Beratungshilfeschein keinen Termin bei einem, muss jetzt erst auf die Bewilligung des Antrags warten.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 12. Oktober 2023, 00:41:22können die mir komplett alle Leistungen versagen, nur weil ich nicht darauf reagiert habe?
Nein, bzw. sollten sie nicht tun, aber JC sind manchmal seltsam.

Zitat von: talokatel823 am 12. Oktober 2023, 00:41:22kann ich wenigstens Widerspruch durch einem Rechtsanwalt einlegen
Den müsstest du beim JC einlegen, wenn du eine Ablehnung bekommen hast.

Zitat von: talokatel823 am 12. Oktober 2023, 00:41:22nur weil ich nicht darauf reagiert habe?
Evtl. musst du den ganzen Mist noch mal Einreichen.
Mit der Bitte um schnellste Bearbeitung (hilft leider nur selten).
Bzw. sie sollen dir klar schreiben, was genau an Unterlagen fehlt.

Sie wollen ja offenbar nur die BK Abrechnung, mit allen relevanten Daten dazu die eben benötigt werden.

Es geht hier ja um 50% der Kosten, evtl. stört sich das JC auch daran?