Erbbetrag für Grabstein als persönlicher Zufluß?

Begonnen von PaulV, 15. November 2023, 20:56:25

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PaulV

Hallo,
 
leider fand ich in meiner Recherche nicht was Verwendung/Anrechnung eines Erbes als besondere Belastung betrifft.
 
Nach Kosten für Friedhot u. Bestatter sind vom Erbe 1030Eu übrig, reichen nicht für den Grabstein.
Nach Kontoauflösung, dies Giro verursachte Gebühren, übertrug ich diesen Rest in mein Girokonto u. rührte ihn nicht an, suche einen passenden Stein. Privater Teil im Giro sind <100Eu. .
 
Wird der zweckgebundene Betrag des zwangsläufig aufgelösten Kontos als persönlicher Reichtum gewertet?
Steht er z.B. im vom Amtsgericht geprüften Girokonto, wegen Anwalt-Beratungshilfeschein sowie PKH fürs Sozialgericht(persönliche Verkäufe von Kleidung u. Spielzeug wurden als gew. Einnahme Branche Modellbau angerechnet u. Rückforderung aufgemacht, Widersprüche abgelehnt,auf Sozialgericht verwiesen), diesen entgegen?
 
Danke für Eure Info

   &

Beste Grüße

PaulV

Sheherazade

Zitat von: PaulV am 15. November 2023, 20:56:25Nach Kosten für Friedhot u. Bestatter sind vom Erbe 1030Eu übrig, reichen nicht für den Grabstein.
Nach Kontoauflösung, dies Giro verursachte Gebühren, übertrug ich diesen Rest in mein Girokonto u. rührte ihn nicht an, suche einen passenden Stein. Privater Teil im Giro sind <100Eu. .

Bist du Alleinerbe?

Grundsätzlich sollte das Erbe Vermögen sein, lies mal hier ganz unten https://hartz.info/index.php/topic,25.0.html
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulV am 15. November 2023, 20:56:25Nach Kosten für Friedhot u. Bestatter sind vom Erbe 1030Eu übrig, reichen nicht für den Grabstein.
Dann ist vom Erbe ja nichts mehr übrig, Ausgaben für Beerdigung (natürlich auch ein Grabstein) werden davon Abgezogen.

Momentan gibt es eh einen Freibetrag von 40.000 € in 2023.

Rotti

#3
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2023, 17:15:03Momentan gibt es eh einen Freibetrag von 40.000 € in 2023
Zitat von: PaulV am 15. November 2023, 20:56:25Wird der zweckgebundene Betrag des zwangsläufig aufgelösten Kontos als persönlicher Reichtum gewertet?
ja
aber nur wenn es als VM oder Erbschaft angerechnet wird, wenn du das dem JC meldest, und eine Beihilfe beantragst für den Grabstein, ist es kein Einkommen.
Geklagt hatte ein pensionierter Chefarzt, dessen Mutter verstorben war (Urt. v. 04.04.2019, Az. B 8 SO 10/18 R).
Zitat von: PaulV am 15. November 2023, 20:56:25leider fand ich in meiner Recherche nicht was Verwendung/Anrechnung eines Erbes als besondere Belastung betrifft.
ZitatÜbernahmefähig sind dabei allerdings nur die Bestattungskosten selbst, zu denen im Sinne eines Zurechnungszusammenhangs, aber auch nach dem Wortlaut, nur die Kosten gehören, die unmittelbar der Bestattung (unter Einschluss der ersten Grabherrichtung) dienen bzw mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden und angemessen sind (vgl im Einzelnen BSG, aaO, RdNr 19 ff). Bei der Frage, ob diese Bestattungskosten erforderlich sind, sind die ortsüblichen Preise zu ermitteln und dabei zu berücksichtigen, dass dem Bestattungspflichtigen im Hinblick auf die ihm üblicherweise zur Verfügung stehende nur kurze Zeit und die besondere (Belastungs-)Situation keine umfassende Prüfungspflicht abverlangt werden kann, welches der vor Ort oder im erweiterten Umkreis ansässigen Bestattungsunternehmen die günstigsten Bedingungen bieten kann (BSG, aaO, RdNr 22).
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!