Hohe Nachzahlung!

Begonnen von nabil, 22. Oktober 2023, 09:31:09

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nabil

Hallo liebe community,
Meine Eltern haben eine hohe heizkosten nachzahlung erhalten in Höhe von 4000 Euro. Meine Eltern beziehen grundsicherung und Rente. Im Jahr 2022 haben sie noch anteilig vom jobcenter was bekommen, mittlerweile beziehen sie nichts mehr vom jobcenter, da meine Mutter vollständig von der Rente und grundsicherung ihr Geld bezieht.
2022 waren noch 3 weitere Personen in der Wohnung gemeldet die gearbeitet und anteilig die Miete übernommen haben.

Jetzt die Fragen dazu:
Werden die heizkosten in voller Höhe übernommen?
Müssen die 3 Personen anteilig die nachzahlung bezahlen und nur von meinen Eltern der anteil wird bezahlt?


Ich kann mich noch an das Jahr 2021 erinnern da haben meine Eltern ein Guthaben von über 1500 Euro gehabt das sie auch vollständig an das jobcenter weiterreichen mussten, da durften sie auch nichts anteilig behalten.

Wäre euch sehr dankbar für hilfreiche Infos. Diese Summe hat uns alle sehr erschrocken...

Fettnäpfchen

nabil

Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 09:31:092022 waren noch 3 weitere Personen in der Wohnung gemeldet die gearbeitet und anteilig die Miete übernommen haben.
Wenn es keine festgesetzte Pauschalmiete ist dann gehört die Nachzahlung natürlich aufgeteilt.

Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 09:31:09Im Jahr 2022 haben sie noch anteilig vom jobcenter was bekommen,
da geht es dann um Berechnung von Anteilen damit kann ich nicht dienen. Dazu bräuchte es sicherlich auch Zahlen und Zeiträume damit User die davon Ahnung haben antworten können.

Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 09:31:09Müssen die 3 Personen anteilig die nachzahlung bezahlen und nur von meinen Eltern der anteil wird bezahlt?
So sehe ich es, aber vllt. liege ich ja falsch da es um Grusi und Rente geht.

Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 09:31:09Ich kann mich noch an das Jahr 2021 erinnern da haben meine Eltern ein Guthaben von über 1500 Euro gehabt das sie auch vollständig an das jobcenter weiterreichen mussten, da durften sie auch nichts anteilig behalten.
Ja ist doch klar Guthaben ist zuviel Leistung vom Leistungsträger.
Wenn es da noch keine Mitbewohner gab auch okay
wenn es welche gab dann hätten sie anteilig von den anderen das Geld verlangen müssen.

MfG FN
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Ottokar

Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 09:31:092022 waren noch 3 weitere Personen in der Wohnung gemeldet die gearbeitet und anteilig die Miete übernommen haben.
D.h. es haben im Jahr 2021 insgesamt 5 Personen anteilig die KdUH bezahlt.
Somit entfällt auch die Nachzahlung zu jeweils 1/5 auf diese 5 Personen.
Nur 2/5 der Nachzahlung muss das Sozialamt hier aktuell bei den Eltern anerkennen, die restlichen 3/5 müssen die 3 Personen tragen, die 2021 dort noch gewohnt haben und anteilig zur Tragung der KdUH verpflichtet waren.
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TripleH

Sehe ich anders. Die Nachzahlung ist Bedarf im Monat der Fälligkeit. Wenn da nur 2 Personen in der Wohnung leben und beide SGB XII erhalten, muss das Sozialamt auch voll übernehmen. Umgekehrt würde auch ein von 5 Personen erwirtschaftetes Guthaben voll auf beide angerechnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. 3. 2012 – B 4 AS 139/11 R).

nabil

Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 13:55:03Sehe ich anders. Die Nachzahlung ist Bedarf im Monat der Fälligkeit. Wenn da nur 2 Personen in der Wohnung leben und beide SGB XII erhalten, muss das Sozialamt auch voll übernehmen. Umgekehrt würde auch ein von 5 Personen erwirtschaftetes Guthaben voll auf beide angerechnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. 3. 2012 – B 4 AS 139/11 R).

Das meine ich ja auch zur der Zeit hat das jobcenter das ganze Guthaben einbehalten und diejenigen die gearbeitet haben, haben kein Anteil an den Guthaben bekommen, wieso sollten sie jetzt an der Nachzahlung sich beteiligen? Heisst das das jobcenter kriegt bei Guthaben immer alles aber bei Nachzahlung können sie nur bei denjenigen zahlen die tatsächlich nicht arbeiten ? Ein wenig unfair.

Soll ich das schreiben an das jobcenter und an die grundsicherung senden ?

Mein Vater hat 2022 grundsicherung und Rente erhalten. Meine Mutter nur vom jobcenter.

Sheherazade

Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 14:18:12Das meine ich ja auch zur der Zeit hat das jobcenter das ganze Guthaben einbehalten und diejenigen die gearbeitet haben, haben kein Anteil an den Guthaben bekommen

Deine Eltern hätten das Guthaben an die anderen Personen nachweislich auszahlen müssen vor Meldung an das Jobcenter. Wenn deine Eltern kein Guthaben ausgezahlt haben, wird auch alles bei deinen Eltern angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 13:55:03Sehe ich anders. Die Nachzahlung ist Bedarf im Monat der Fälligkeit. Wenn da nur 2 Personen in der Wohnung leben und beide SGB XII erhalten, muss das Sozialamt auch voll übernehmen. Umgekehrt würde auch ein von 5 Personen erwirtschaftetes Guthaben voll auf beide angerechnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. 3. 2012 – B 4 AS 139/11 R).
Wenn diese 3 Personen nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft waren, würde es nicht angerechnet. Der Anteil der anderen drei wird ausgerechnet und an diese gezahlt.

Hingegen müssen diese wie jeder andere auch, der nicht bei Leistungsbeziehern zur Untermiete wohnt, ihren Anteil nachzahlen.

Übernehme das Sozialamt diese Nachzahlung komplett, würde es u.U. Nicht-Bedürftige subventionieren.


TripleH

ZitatWenn diese 3 Personen nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft waren, würde es nicht angerechnet. Der Anteil der anderen drei wird ausgerechnet und an diese gezahlt.

Wenn die nicht mehr in der Wohnung wohnen, wird nichts herausgerechnet. Ich habe doch das Az. des BSG dazu angegeben. Einfach mal googeln.

Nur, wenn sie dort noch wohnen würden, käme das Kopfteilsprinzip zum Tragen.

Ottokar

B 4 AS 139/11 R wurde schon diskutiert. Das BSG hat dort das Miet- und Schuldrecht des BGB ignoriert.
Abgesehen davon geht es hier um Grundsicherung nach SGB XII.
Meine Antwort basiert auf dem Mietrecht, die Einforderung von Betriebskostennachzahlungen von (ehemaligen) Untermietern ist eine zumutbare Selbsthilfe, deshalb gehe ich davon aus, dass das Sozialamt dies auch so sehen wird.
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september23

Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 18:18:19Wenn die nicht mehr in der Wohnung wohnen, wird nichts herausgerechnet. Ich habe doch das Az. des BSG dazu angegeben. Einfach mal googeln.
hab ich und darüber hinaus noch gelesen. Der Hintergrund im Urteil dort ist etwas anders gelagert, zudem wissen wir hier nicht, wer die anderen 3 sind, die jetzt nicht mehr dort wohnen. Vielleicht hab ich es ja überlesen?

Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 18:18:19Nur, wenn sie dort noch wohnen würden, käme das Kopfteilsprinzip zum Tragen.
Es geht nicht um Kopfteil, es geht darum, dass man aus einer WG (?) nicht ausziehen und seine Nachzahlung den verbleibenden Bewohnern überlassen kann.

Du hattest geschrieben:
Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 18:18:19Umgekehrt würde auch ein von 5 Personen erwirtschaftetes Guthaben voll auf beide angerechnet werden
Zum einen "erwirtschaftet" man kein  Guthaben, wenn die Nebenkosten geringer als die Vorauszahlung ausfallen. Zum erwirtschaften gehört neues Geld, kein indirektes Ansparen.

Zum anderen kann eine von 5 Personen bezahlte Vorauszahlung, die eine Rückzahlung ergibt, nicht auf die noch verbliebenen 2 Bewohner angerechnet werden. Diese müssten es in der Tat allerdings auch nach der Abrechnung nachweislich auszahlen oder wenn machbar gleich vom Vermieter in Anteilen auszahlen lassen.

Wenn 5 Personen eine geringere Vorauszahlung leisten, als die Nebenkostenabrechnung ergibt, müssten die anderen 3 nun Ex-Bewohner wie jeder andere Ex-Mieter auch, ihren Anteil zahlen.

TripleH

ZitatEs geht nicht um Kopfteil, es geht darum, dass man aus einer WG (?) nicht ausziehen und seine Nachzahlung den verbleibenden Bewohnern überlassen kann.
 

Bei einer echten WG gibt es dann ja vertragliche Regelungen, z. B. einen Untermietvertrag oder die Mitbewohner sind Mitmieter mit allen Rechten und Pflichten. Das wäre natürlich anders.

Der/die TE kann ja weiter dazu vortragen.

nabil

Also die anderen drei sind 2 Brüder von mir und eine Ehefrau von meinem Bruder. Beide Brüder arbeiten Ehefrau arbeitet nicht. 2022 haben noch alle drei in der Wohnung meiner Eltern gewohnt. 2023 sind mein Bruder und seine Ehefrau ausgezogen, da sie endlich eine Wohnung bekommen haben. Nun lebt der jüngste noch mit den Eltern

Ottokar

Zitat von: TripleH am 23. Oktober 2023, 15:29:19Bei einer echten WG gibt es dann ja vertragliche Regelungen
Bereits das
Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 09:31:092022 waren noch 3 weitere Personen in der Wohnung gemeldet die gearbeitet und anteilig die Miete übernommen haben.
bestätigt, dass es entsprechende mietrechtliche Vereinbarungen gab. Andernfalls hätten diese 3 Personen wohl kaum anteilig Miete gezahlt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


september23

Zitat von: nabil am 23. Oktober 2023, 20:10:36Also die anderen drei sind 2 Brüder von mir und eine Ehefrau von meinem Bruder. Beide Brüder arbeiten Ehefrau arbeitet nicht.
Wenn der Bruder und Ehemann Deiner Schwägerin genug verdient, ist es egal, ob sie arbeitet oder nicht. Es gibt dann keine Unterstützung.
Gleiches gilt für den jüngeren: Arbeit allein ist keine Aussage, benötigt er noch Hilfe oder nicht.

Zitat von: nabil am 23. Oktober 2023, 20:10:362022 haben noch alle drei in der Wohnung meiner Eltern gewohnt. 2023 sind mein Bruder und seine Ehefrau ausgezogen, da sie endlich eine Wohnung bekommen haben. Nun lebt der jüngste noch mit den Eltern
Dann müssen alle drei bzw. die Mitmietparteien ihren Anteil an der Nachzahlung übernehmen. Der jüngere Bruder sowieso, aber auch der ältere. Sollten einer der Parteien bedürftig sein, muss der Anteil an den Nebenkosten dort zum Antrag auf Unterstützung eingereicht werden, so ihre Akte bearbeitet wird.
Benötigen sie keine Unterstützung, müssen sie von ihrem Einkommen zahlen.

nabil

Zitat von: september23 am 23. Oktober 2023, 21:53:59
Zitat von: nabil am 23. Oktober 2023, 20:10:36Also die anderen drei sind 2 Brüder von mir und eine Ehefrau von meinem Bruder. Beide Brüder arbeiten Ehefrau arbeitet nicht.
Wenn der Bruder und Ehemann Deiner Schwägerin genug verdient, ist es egal, ob sie arbeitet oder nicht. Es gibt dann keine Unterstützung.
Gleiches gilt für den jüngeren: Arbeit allein ist keine Aussage, benötigt er noch Hilfe oder nicht.

Zitat von: nabil am 23. Oktober 2023, 20:10:362022 haben noch alle drei in der Wohnung meiner Eltern gewohnt. 2023 sind mein Bruder und seine Ehefrau ausgezogen, da sie endlich eine Wohnung bekommen haben. Nun lebt der jüngste noch mit den Eltern
Dann müssen alle drei bzw. die Mitmietparteien ihren Anteil an der Nachzahlung übernehmen. Der jüngere Bruder sowieso, aber auch der ältere. Sollten einer der Parteien bedürftig sein, muss der Anteil an den Nebenkosten dort zum Antrag auf Unterstützung eingereicht werden, so ihre Akte bearbeitet wird.
Benötigen sie keine Unterstützung, müssen sie von ihrem Einkommen zahlen.

Super, ich bedanke mich für die schnelle und informative Antwort.
Beide verdienen genug das sie auch keine Unterstützung benötigen.

Meine letzte Frage ist, können Sie sich das Guthaben was den 3 jeweils anteilig zusteht wieder vom jobcenter zurückverlangen?