Wohngeld Berechnung

Begonnen von Sophiagirl, 29. Oktober 2023, 10:20:50

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Sophiagirl

Liebe Leute,

ich befasse mich nun mit dem Thema Wohngeld, wenn ich dies nun richtig verstehe, müsste mein Vater seine Daten mit offen legen.  :scratch:

Dieses möchte er nicht.  :heul:

Ich weiß auch nicht ob ich genau Anrecht hätte, bei der Konstellation die auch da überhaupt ergibt.

Aus den Rechner im Internet werde ich nicht ganz schlau hatte aber am Ende ca 100 Euro die dabei raus kamen.

Ich hab ja

2042 BSA Rente
223 oeg Rente
316 Pflegegeld

Hiervon darf ich unterhalt abziehen aber wie ist das mit der Krankenversicherung die muss ich ja auch selbst zahlen.

Mein Vater hat ca.

850 Euro Rente
550 Euro Witwenrente
280 Euro Zusatzversorgungsrente vom Hamburger Stadt
545 Euro Pflegegeld

Wohnung ist im Monat insgesamt ca 950 Euro

Kaltmiete ca 630 Euro
Nebenkosten 100 Euro
Und ich meine 80 Euro Heizkosten

Der Rest ist freiwillig zahlbar wie Garage etc

Denn darf das Kind irgendwie auch rein aber nur wenn 1/3 bei mir ist oder so?

Und im Antrag steht was von Nachzahlungen diese bekomme ich ja aber wohl unter 60.000 Euro.

Also muss mein Vater alles mit offen legen? Wenn ja wie geb ich das alles in den Rechner ein?

Oder sagt ihr das ist eh zuviel?

Denn es gibt ja auch Abzug für Schwerbehinderung da hab ich ja 40 gds und mein Papa 80 gds ohne Merkzeichen. Und Medikamente sprich unser bedrocan müssen wir auch im Monat noch selbst zahlen ca 400 Euro im Monat.

Lg

Sheherazade

Hast du mal die Daten nur von dir und deinem Vater ausschließlich mit euren Hauptrenten von in Summe 2900€ eingegeben? Wenn sich damit kein Anspruch errechnet, brauchst du auch nicht mehr weiter darüber nachdenken.

Beim Wohngeld müssen tatsächlich alle in der Wohnung lebenden Haushaltsangehörige ihr Einkommen angeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 10:20:50Ich weiß auch nicht ob ich genau Anrecht hätte, bei der Konstellation die auch da überhaupt ergibt.

...
Wohnung ist im Monat insgesamt ca 950 Euro

Denn es gibt ja auch Abzug für Schwerbehinderung da hab ich ja 40 gds und mein Papa 80 gds ohne Merkzeichen. Und Medikamente sprich unser bedrocan müssen wir auch im Monat noch selbst zahlen ca 400 Euro im Monat.

Ihr habt zu zweit 3954 Euro + Pflegegeld von 861 Euro. Eventuell zählt das nicht mit.

Nun findet man z.B. für NRW
Der Wohngeldanspruch bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2023 für Alleinstehende 1.516 Euro, für einen 4-Personen-Haushalt 3.434 Euro monatlich).

Damit dürfte die Frage beantwortet sein.

Sophiagirl

Moin,

Ja dann muss ich Mal mit ihm reden.

Ich werde das Mal eingeben.

So wie ihr es sagt.

@september23 Pflegegeld darf wohl nicht und das oeg auch nicht. Das hatte ich schon Mal gelesen.

Aber ich gebe dann nachher Mal die Summen ein.

Ist nur die Frage wie die Krankenversicherung da von mir berechnet wird? Das weiß vermutlich hier keiner so genau?

LG

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 13:10:48Ist nur die Frage wie die Krankenversicherung da von mir berechnet wird? Das weiß vermutlich hier keiner so genau?

Richtig, weil keiner weiß, welchen Rechner du da benutzt. Die Eingabe ist bei allen Rechner normalerweise selbsterklärend, da gibt es auch Optionen für freiwillige KV-Beiträge.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 13:10:48@september23 Pflegegeld darf wohl nicht und das oeg auch nicht. Das hatte ich schon Mal gelesen.
deswegen hab ich das auch nicht in der Summe drin. Ihr habt zu zweit und ohne Pflegegeld mehr, als ein Haushalt zu viert haben darf, um WG zu erhalten


Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 13:10:48Ist nur die Frage wie die Krankenversicherung da von mir berechnet wird? Das weiß vermutlich hier keiner so genau?
Es zählt noch die Höhe der Miete. Die ist geedeckelt. Dass ihr 950 euro zahlt, bedeutet nicht zwingend, dass diese Miethöhe auch mittels WG unterstützt wird. Ich gehe mal davon aus, dass in Jever eher mittlere Kategorie ist.

Rechne das halt mal mittels Rechner aus.

Sheherazade

Jever ist Mietstufe 1, also eine der niedrigsten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 10:20:50Oder sagt ihr das ist eh zuviel?
da kommen bei euch ja richtig hohe Summen zusammen und das vermutlich noch Steuerbefreit am besten du suchst dir eine eigene Wohnung dann würde es vielleicht mit Wohngeld klappen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 29. Oktober 2023, 13:17:20Die Eingabe ist bei allen Rechner normalerweise selbsterklärend
Genau ist sie, hatte auch schon einen genutzt, dass Ergebnis hatte fast genau gestimmt.

@TE Hat wer bei auch 33 Jahre Rentenbeiträge voll, dann gibt es auch mehr Wohngeld.
(auch eine Einstellung beim Rechner)

Sophiagirl

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Oktober 2023, 17:48:19@TE Hat wer bei auch 33 Jahre Rentenbeiträge voll, dann gibt es auch mehr Wohngeld.
(auch eine Einstellung beim Rechner)

Ja mein Papa.

Das konnte ich da einstellen.

Ich kam jetzt nicht dazu. Aber ihr habt mir ja auch schon viele Fragen mit beantwortet den ich wusste ja nicht ob Papa seines mit rein muss.

Und das ich kv und PV so angeben kann.

Lg

september23

Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2023, 17:03:13da kommen bei euch ja richtig hohe Summen zusammen und das vermutlich noch Steuerbefreit am besten du suchst dir eine eigene Wohnung dann würde es vielleicht mit Wohngeld klappen.
Sich eine teurere Wohnung suchen (obwohl man gewollt mit einem Angehörigen zusammen wohnt), damit man Wohngeld bekommen kann. Das macht echt Sinn.  :lol:

Funktioniert auch nicht: Es geht nicht darum, wie teuer die Wohnung ist, sondern wie hoch das Einkommen.
Und die zu berücksichtigende Miete ist gedeckelt.

Sophiagirl

Moin,

Ja war ursprünglich ja auch für 4 bzw. Mindestens 3 Leute gedacht.

Und alleine würde ich wohl was kriegen nur noch mit meinem Vater.

Dieser würde sich allerdings auch weigern was raus zu rücken, in Bezug auf die Regel mit 25 beim Bürgergeld. Konnte ich sogar etwas nach voll ziehen.

So weit so gut.

Aber was macht man nun wenn einer keiner Angaben gibt. Er sagt er würde es hier auf die Klage ankommen lassen. Ab wann man dann quasi als Erwachsener nicht mehr sein Einkommen beim Kind abgeben muss

Genau so kommt es ihm vor.

Hatte deshalb mit ihm richtig Ärger.

Was sagt ihr? Wäre da Mal eine Klage für infrage kommend?

Er will mir die Unterlagen nicht geben, weil er dies mehr wie beim Bürgergeld sieht.ab 25 Jahre eigenständig für ihn eigentlich auch noch zu spät.  :teuflisch:

Ich kann ja nur einreichen was ich habe.

Gegen seinen Willen will er mich direkt anzeigen

LG

september23

Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 22:29:47Was sagt ihr? Wäre da Mal eine Klage für infrage kommend?
Bevor der Rechner einem nicht anzeigt, dass man trotz verhältnismäßig hohen Einkommen einen Anspruch hat, wird es schwierig zu verstehen, warum man sich über Klage auf Herausgabe von Unterlagen Gedanken macht

Greywolf08

Auch beim Wohngeld interessiert das niemanden 
ZitatUnd Medikamente sprich unser bedrocan müssen wir auch im Monat noch selbst zahlen ca 400 Euro im Monat
Und wird dementsprechend nicht berücksichtigt.
Das Einzige, was berücksichtigt wird sind Krankenkassenbeiträge (ca 290,00) und Unterhaltszahlungen (437,00).
Allerdings weiß ich nicht, ob du nach Abzug von KV und Unterhalt schon oder noch Anspruch auf Wohngeld hast.

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 29. Oktober 2023, 23:34:10
Zitat von: Sylvergirl am 29. Oktober 2023, 22:29:47Was sagt ihr? Wäre da Mal eine Klage für infrage kommend?
Bevor der Rechner einem nicht anzeigt, dass man trotz verhältnismäßig hohen Einkommen einen Anspruch hat, wird es schwierig zu verstehen, warum man sich über Klage auf Herausgabe von Unterlagen Gedanken macht


Die Frage um die Klage geht ja mehr darum, oh Eltern ab ü 25 hier auch für die Kinder einstehen müssen. Mein Vater sagt ja beim Bürgergeld musste er dann ja auch nicht mehr und hier wieder und das will er nicht. Dementsprechend kriege ich seine Unterlagen nicht mit seinem Einverständnis hierfür.

Daher die nächste Frage, wenn ich den Antrag korrekt ausfülle mit dem Hinweis kein Einverständnis für die Unterlagen seinerseits, was passiert dann? Daraus resultierend die Sache mit der Klage ob man hier nicht dann eher als WG oder ähnliches zählt. Den sherezade sagte ja auch mein Vater muss. Aber der sieht uns in dem Punkt mehr wie beim Bürgergeld.

@greywolf wenn ich es nur für mich eingebe bekomme ich wieder die 100 Euro ca raus. Auch wegen dem Pflegegrad wenn ich das richtig verstanden habe darf ich das mit anklicken.

LG