Das Jobcenter will eine Aufrechnung vornehmen

Begonnen von nimra, 08. November 2023, 16:03:37

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nimra

Guten Tag zusammen,

ich habe folgende Frage zu einem Sachverhalt. Letzten Monat hat eine Verhandlung vor dem Sozialgericht Dortmund stattgefunden, mit dem Hintergrund einer Überzahlung seitens des Jobcenters, die ursprüngliche Forderung wurde halbiert und ich muss noch 172 € an das Jobcenter bezahlen. Vor einigen Tage bekam ich den beigefügten Fragebogen zur Aufrechnung der Verbindlichkeit gegenüber dem JC. Ist diese Aufrechnung rechtens oder kann ich auch ohne Begründung dem Jobcenter eine monatliche ZSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen. ahlung von 20 € anbieten.

Wer kennt sich da aus? Besten Dank im Voraus. Personenbezogene Daten habe ich ausgeschnitten.

Sheherazade

Hast du dir das hier eingestellte Dokument mal durchgelesen? Da steht ziemlich genau, was du wie und warum tun kannst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

nimra

Die Frage ist, wie soll ich das Begründen, es wird nach Gründen gefragt, wenn ich die Aufrechnung ablehne und selber vorschlage, wie viel ich zahlen will innerhalb der 10 % bis 30%.

Rotti

Zitat von: nimra am 08. November 2023, 16:03:37Ist diese Aufrechnung rechtens oder kann ich auch ohne Begründung dem Jobcenter eine monatliche ZDokument1.pdf ahlung von 20 € anbieten.
ob die Aufrechnung rechtens ist weist du doch schreib einfach dazu das du es so wie ein Darlehen vom JC zurückzahlen willst und kannst nämlich mit höchstens 10% im Monat.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

nimra

Ich habe zu dem Thema was im Netz gefunden: Wann darf das Jobcenter aufrechnen?

Eine Aufrechnung ist ausschließlich dann erlaubt, wenn Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben oder ein Darlehen beantragt haben, um etwas zu bezahlen, das im Regelsatz enthalten sein sollte. Das bedeutet im Umkehrschluss, in allen anderen Fällen darf nicht aufgerechnet werden.07.06.2023

Ehrenamt