Ärger mit JobCenter, mehrmals keine Miete gezahlt, jetzt Kündigung da

Begonnen von dervulkan, 04. November 2023, 10:31:03

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dervulkan

Hallo zusammen,

ich schildere hier den Fall von meinem Sohn (30), der ist seit ca. 4 Jahren im Hartz 4 Bezug
(neu Bürgergeld) und hat seit längerer Zeit Probleme mit dem JobCenter.
Mein Sohn lebt alleine in einem kleinem Appartement mit ca. 22qm, Kaltmiete + Nebenkosten 355 Euro
(290Euro Kaltmiete, 65 Euro Nebenkosten). Beheizt wird die kleine Wohnung durch eine Nachtstrom-speicherheizung! In der Miete sind also keine Heizkosten enthalten.
Ich muss vorab erwähnen, dass mein Sohn gesundheitliche Probleme (schweres Rheuma) und zusätzlich
Psychische Probleme hat.

Der Ärger fing vor ca. 3 Jahren an, als mein Sohn eine hohe Nachzahlung für Strom erhalten hat (ca. 2000€) und er diese nicht bezahlen konnte. Aufgrund dessen wurde anschließend der Strom gesperrt. Leider hat mein Sohn sich nicht direkt getraut, etwas zu sagen, sondern hat es erst ca. 4 Monate später dem JobCenter mitgeteilt. Dadurch war der Strom insgesamt für ca. 5-6 Monate gesperrt.
Das JobCenter hat dann diese Kosten als Darlehen übernommen und mein Sohn musste dieses Darlehen monatlich
zurück bezahlen, indem ihm jeden Monat ein kleiner Teil von seinem monatlichen Lebensunterhalt abgezogen wird. Wir haben leider auch erst viel später davon erfahren.
Leider hat sich zu diesem Zeitpunkt niemand Gedanken gemacht, wie denn so eine hohe Stromrechnung zustande kommmen kann bei 1 Person in einem kleinem Appartement. Das JobCenter hat dann entschieden, dass die monatlichen Abschläge für Strom direkt vom JobCenter an den Stromanbieter bezahlt wurde und dieser Betrag wurde ihm dann von seinem monatlichen Lebensunterhalt abgezogen. Der monatliche Abschlag wurde von dem Stromanbieter aufgrund der hohen Nachzahlung von ehemals 39 Euro auf 88 Euro erhöht. D. h. das JobCenter hat meinem Sohn 88 Euro abgezogen für Strom und direkt an den Stromanbieter überwiesen.

Natürlich ist es dann ca. 1,5 Jahre später wieder zu eine hohen Nachzahlung für Strom gekommen
(ca. 900 Euro) und der Strom wurde wieder gesperrt (insgesamt wieder ca. 5 Monate), da mein Sohn diese Rechnung natürlich nicht bezahlen konnte. Allerdings liefen die monatlichen Abschläge vom JobCenter weiter, sodass die Nachzahlung sich wieder reduziert hatte auf ca. die hälfte der Nachzahlung.

Im Nachhinein hat sich jetzt rausgestellt, dass mein Sohn nie Heizkosten erstattet bekommen hat, weil die
ja nicht Bestandteil seines Mietvertrages waren, da er ja über Strom heizen musste.
Mein Sohn wusste das nicht und das JobCenter hat das auch nicht gemerkt. Leider hat sich in der Vergangenheit auch niemand die Frage gestellt, wie es denn zu so hohen Stromrechnungen kommen konnte.
Letztendlich waren die hohen Stromkosten natürlich von der Nachstromspeicherheizung entstanden, also hauptsächlich Heizkosten.
Mein Sohn hat nicht nur durch das Darlehn seine eigene Heizkosten bezahlt, zudem wurde ihm ja nach der
ersten hohen Stromrechnung 88 Euro von seinem Lebensunterhalt abgezogen, um damit den Strom zu bezahlen,
der aber eigentlich zu größten Teil auch Heizkosten gewesen sind. Er hat also doppelt für seine Heizkosten gezahlt und hatte über 2-3 Jahre auch weniger Geld zum Leben, da diese Kosten ja aus seinem monatlichen
Budget gezahlt wurden. Dadurch hatte er ja auch psychischen Stress, weil das Geld nie bis zum Monatsende gereicht hat. Wir und seine Schwester haben ihm dann immer versucht zu helfen mit Essen usw.

Jetzt kommt zu all diesem Problemen noch hinzu, dass das JobCenter vermutet hat, dass er in den Zeiten,
wo der Strom gesperrt gewesen war, dass er zu diesen Zeit nicht in seiner Wohnung gelebt hat.
Er musste sich dann mehrmals dazu äußern und man hat ihm dann nicht geglaubt. Er sollte dann von seiner
Vermieterin Unterlagen bei bringen, die nachweisen, dass er noch in seiner Wohnung gelebt hat in diesen Zeiten! Er sollte von seiner Vermieterin eine Mietbescheinigung vorlegen und eine Bestätigung, dass er in der Vergangenheit auch die Miete gezahlt hat. Das war Anfang diesen Jahres. Nachdem er mehrmals versucht hatte, seine Vermieterin erfolglos zu kontaktieren (tel., per Mail, Anschreiben), hat er mit unserer Hilfe ein letztes Schreiben an die Vermieterin geschickt per Einschreiben mit Unterschrift. Auch darauf hin hat sich die Vermieterin aber nicht gemeldet.

Das JobCenter hat darauf hin die Mietzahlungen an unseren Sohn eingestellt! Insgesamt über 5 Monate. 2 Monate hat mein Sohn die Miete von seinem Lebensunterhalt gezahlt, weil er Angst vor einer Kündigung hatte und sich in dieser Zeit bei Freunden und Familie Geld geliehen, um zu überleben. Die 3 anschließenden Monate konnte er dann ja keine Miete mehr zahlen und siehe da, auf einmal meldete sich die Vermieterin mit einer fristlosen und gleichzeitig auch fristgerechten Kündigung!!
Mein Sohn hatte dann nochmal einen Termin beim JobCenter und hat denen mitgeteilt, dass er alles in seiner Macht stehende unternommen hatte, um die Unterlagen von seiner Vermieterin zu erhalten. Er bat darum, dass das JobCenter sich jetzt an die Vermieterin wenden sollte. Die Zuständige Sachbearbeiterin hatte das erst abgelehnt, als mein Sohn dann darauf bestanden hat, mit dem Vorgesetzten zu sprechen, kamen noch 2 weitere Personen vom JobCenter dazu. Dann hat man entschieden, die Vermieterin selbst anzuschreiben, weil mein Sohn seine Mitwirkungspflichten ja klar erfüllt hatte.
Darauf hin wurde teilweise für 3 Monate die Miete nachgezahlt und für 2 weitere Monate wieder bewilligt.
Zudem weiß das JobCenter, dass da irgendwas schief gelaufen ist wegen den Heizkosten, den auf einmal muss er nicht mehr das Darlehen weiter bezahlen, dass ist in dem letzten Bescheid nicht mehr aufgeführt, obwohl er eigentlich noch mehrere Jahre diese Betrag hätte bezahlen müssen!

Jetzt mit dem aktuellen Änderungsbescheid ab 01.10.2023 wurden die Mietzahlungen bis auf weiteres wieder eingestellt! Begründung für die Entscheidung: Entscheidung wurde nach Aktenlage getroffen.
Als mein Sohn nachfragte, was das bedeuten würde hat er keine nachvollziehbare Antwort erhalten, die Miete wird erstmal nicht mehr gezahlt.

Also nachdem er die fristlose Kündigung von der Vermieterin erhalten hatte aufgrund der Tatsache, dass das
JobCenter keine Miete mehr gezahlt hat, diese fristlose Kündigung aber durch die Nachzahlung der Miete erstmal vom Tisch ist, zahlt das JocCenter seit dem 01.10.2023 wieder keine Miete (jetzt wäre bereits die Miete für November fällig). Mein Sohn hat gegen diesen Änderungsbescheid Widerspruch eingelegt, aber bisher nichts mehr gehört.
Lt. diesem Änderungsbescheid sollte er aber mindestens seinen Lebensunterhalt bezahlt bekommen, aber bis
heute (03.11.2023) ist gar kein Geld auf seinem Konto eingegangen!

Mein Sohn ist natürlich verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Wir waren jetzt auch schon beim Mieterverein, der versuchen wird, dass die Kündigung evtl. noch rückgängig zu machen ist, aber durch die
neuerliche Einstellung der Mietzahlungen des JobCenters wird das sehr schwierig werden.
Das JobCenter nimmt billigend im Kauf, dass mein Sohn obdachlos wird, obwohl er in einer Großstadt wohnt und die Aussicht auf eine andere Wohnung fast null ist.
Wir haben nächste Woche einen Termin bei einem Verein für Hartz IV/Bürgergeldempfänger, wir hoffen, dass man meinem Sohn hier helfen kann.

Das ist jetzt sehr viel Text, aber ich weiß nicht, wie ich das alles in kürzer Form hätte erklären können.
Wir wären dankbar für Hilfreiche Tipps und Ratschläge.

september23

Gegen die Kündigung der Wohnung wird kaum was zu machen sein.

Vertragspartner ist der Mieter und wenn er von Dritten Geld bekommt und die nicht zahlen, berührt das rechtlich nicht den Vertrag mit dem Vermieter.

Beim Rest ist mir unklar, was es heißt, dass Dein Sohn verspätet die Nachzahlung gemeldet hat. Auch dem JC gegenüber?

Und bist Du sicher, dass Du alle Info von ihm hast?

Das ist jetzt wirklich nicht bös gemeint und unabhängig von dem sehr unklaren gar rechtswidrigem Verhalten des JC.

Fettnäpfchen

dervulkan

Zitat von: dervulkan am 04. November 2023, 10:31:03Wir waren jetzt auch schon beim Mieterverein, der versuchen wird, dass die Kündigung evtl. noch rückgängig zu machen ist, aber durch die
neuerliche Einstellung der Mietzahlungen des JobCenters wird das sehr schwierig werden.
Da geht es nur ums Mietrecht das bringt euch nicht wirklich weiter.
Ihr braucht einen RA der auf das SGB 2 spezialisiert ist da dies einen viel zu großen Zeitraum betrifft und so etwas in einem Forum nur mit extrem viel Aufwand korrekt beantwortet werden kann.
Damit hat man aber noch lange keine Klage eingereicht bzw. evtl. Erfolg gehabt.

Der Sohn wurde ja definitiv vom JC beschissen wenn das was geschrieben wurde alles so stimmt. Denn Heizkosten auch wenn es Nachtspeicheröfen sind gehören übernommen.

Zitat von: dervulkan am 04. November 2023, 10:31:03(290Euro Kaltmiete, 65 Euro Nebenkosten). Beheizt wird die kleine Wohnung durch eine Nachtstrom-speicherheizung! In der Miete sind also keine Heizkosten enthalten.
Normal hätte das JC da schon nachfragen müssen
Zitat von: dervulkan am 04. November 2023, 10:31:03Das JobCenter hat dann diese Kosten als Darlehen übernommen und mein Sohn musste dieses Darlehen monatlich
Normal ein NOGO für Kosten der KDuH
Zitat von: dervulkan am 04. November 2023, 10:31:03Der monatliche Abschlag wurde von dem Stromanbieter aufgrund der hohen Nachzahlung von ehemals 39 Euro auf 88 Euro erhöht. D. h. das JobCenter hat meinem Sohn 88 Euro abgezogen für Strom und direkt an den Stromanbieter überwiesen.
und aller aller spätestens da hätte doch auffallen müssen das es um HK geht

Im Hinblick auf den Zeitraum kann man mMn eh nur etwas über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch erreichen da dieser ganz andere Zeiträume umfasst als ein Ü-Antrag. Dieser verwirkt nicht so schnell da es um so Sachen wie Fehl.- o. Falschberatung eines JC/SB geht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Besitzwehr

Es gibt ein Urteil ggf. mehrere, dass eine verspätete Zahlung vom JC die Kündigung als nicht gerechtfertigt und somit nicht rechtswirksam ansieht.

jens123

Ihr braucht dringend/schnellstens einen fähigen Rechtsanwalt, der das aufdröselt. Sonst keine Chance! Am besten einen, der fit im Sozialrecht und Mietrecht ist. Die Kombination ist nicht selten. Beratungsschein beantragen und sofort handeln.

Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. November 2023, 15:44:43Ihr braucht einen RA der auf das SGB 2 spezialisiert ist da dies einen viel zu großen Zeitraum betrifft und so etwas in einem Forum nur mit extrem viel Aufwand korrekt beantwortet werden kann.
Das sehe ich genau so.
Dass das JC die Stromkosten für die Heizung nicht berücksichtigt hat, obwohl die Heizart im ALG II Antrag abgefragt wurde, bzw. dem JC zwingend aufgefallen sein muss, dass vollkommen unüblich keine Heizkosten geltend gemacht wurden, was allein schon eine Amtsermittlungs- und Beratungspflicht auslöst, rechtfertigt sowohl einen Überprüfungsantrag, der hier für 2022 und 2023 noch in diesem Jahr gestellt werden muss, als auch für weiter zurückliegende Zeiträume einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch wegen Pflichtversagen des JC.
Das kann aber nur ein kompetenter UND engagierter Anwalt aufdröseln, da hilft ein Beratungsverein nicht weiter.
Was den Vorhalt des JC betrifft, der Sohn hätte nicht dort gewohnt, ist diese vom JC hier ohne jede Rechtsgrundlage umgekehrte Beweislast schlicht rechtwidrig.
Das JC muss von Amtswegen ermitteln, ob der Leistungsbezieher noch unter der angegebenen Adresse wohnt, wenn es daran begründete Zweifel hat. Erst wenn diese Ermittlungen zu dem Ergebnis führen, dass der Leistungsbezieher nicht mehr dort wohnt, darf es die Leistung einstellen.
Diese Ermittlungs- und Beweispflicht - zumal mit hier mehr als windigen Gründen - auf den Leistungsbezieher abzuwälzen, ist schlicht rechtswidrig.
Das JC hat hier wiederholt vorsätzlich und grob pflichtwidrig gegen seine Pflichten und gesetzliche Regelungen verstoßen, was infolge zur Wohnungskündigung führte und einen Schadensersatzanspruch für alle Kosten begründet, die deshalb anfallen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


dervulkan

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten und Einschätzungen, dadurch fühlen wir uns gestärkt, dass hier vieles
anscheinend nicht nach rechten Dingen zugeht.

Gruß und einen schönen Sonntag

dervulkan

Das sehe ich genau so.
Dass das JC die Stromkosten für die Heizung nicht berücksichtigt hat, obwohl die Heizart im ALG II Antrag abgefragt wurde, bzw. dem JC zwingend aufgefallen sein muss, dass vollkommen unüblich keine Heizkosten geltend gemacht wurden, was allein schon eine Amtsermittlungs- und Beratungspflicht auslöst, rechtfertigt sowohl einen Überprüfungsantrag, der hier für 2022 und 2023 noch in diesem Jahr gestellt werden muss, als auch für weiter zurückliegende Zeiträume einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch wegen Pflichtversagen des JC.
Das kann aber nur ein kompetenter UND engagierter Anwalt aufdröseln, da hilft ein Beratungsverein nicht weiter.
Was den Vorhalt des JC betrifft, der Sohn hätte nicht dort gewohnt, ist diese vom JC hier ohne jede Rechtsgrundlage umgekehrte Beweislast schlicht rechtwidrig.
Das JC muss von Amtswegen ermitteln, ob der Leistungsbezieher noch unter der angegebenen Adresse wohnt, wenn es daran begründete Zweifel hat. Erst wenn diese Ermittlungen zu dem Ergebnis führen, dass der Leistungsbezieher nicht mehr dort wohnt, darf es die Leistung einstellen.
Diese Ermittlungs- und Beweispflicht - zumal mit hier mehr als windigen Gründen - auf den Leistungsbezieher abzuwälzen, ist schlicht rechtswidrig.
Das JC hat hier wiederholt vorsätzlich und grob pflichtwidrig gegen seine Pflichten und gesetzliche Regelungen verstoßen, was infolge zur Wohnungskündigung führte und einen Schadensersatzanspruch für alle Kosten begründet, die deshalb anfallen.
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Vielen Dank für diese Antwort und auch Einschätzung der Situation!!
Wir werden jetzt schnellst möglich versuchen, diesen Beratungsschein zu bekommen und dann hoffentlich einen fähigen RA finden, der uns tatkräftig unterstützen kann. Mein Sohn schöpft durch diese Antworten wieder etwas Hoffnung, dass er gerecht behandelt wird.
Vor allem dabei, dass er endlich wieder den vollen Regelsatz erhält und sich halbwegs vernünftig ernähren kann.
Er hat die letzten Jahre nur noch den finanziellen Mangel verwaltet, weil ihm ja mind. 100 Euro oder mehr im Monat gefehlt haben.

Gruß und einen schönen Sonntag.

Maunzi

Sofern sowohl fristlos als auch fristgerecht gekündigt wurde, ist je nachdem wie lange er dort bereits wohnt das Kind schon in den Brunnen gefallen, da die Kündigung (einseitige Willenserklärung!) nach wie vor Bestand haben dürfte, es sei denn es wurde von Vermieterseite schriftlich davon Abstand genommen.

Ihr solltet also ziemlich schnell loslegen bevor das nächste Problem eine Räumungsklage ist.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)