Bildung und Teilhabe-mehrtägige Klassenfahrt-5./6. Klasse

Begonnen von Frena, 31. Oktober 2023, 16:36:58

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Frena

Hallo,
wir beziehen ALGII und mein Sohn hatte dieses Jahr 2 Klassenfahrten.
Eigentlich ist es bisher wohl an der Schule (Förderstufe also 5./6. Klasse am Ende der Grundschule) so gewesen, dass eine Klassenfahrt am Anfang der 5. gemacht wird. Eine kleine Zeltfahrt um die Klassengemeinschaft zu stärken.
Und eine Klassenfahrt in der 6. quasi die "reguläre" Klassenfahrt.
Zumindest kenne ich das aus meiner Zeit auch so, 6., 8. und 10. Klasse Klassenfahrt.

Die Klassenlehrerin hatte uns Eltern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man die Kosten der Klassenfahrt mit BuT beantragen kann.
Also habe ich beide beantragt.
Ich bin der Meinung, ich habe einen Bescheid zu der Klassenfahrt im Juni bekommen, finde ihn aber nicht. Vielleicht habe ich das mit dem Bescheid von der Klassenfahrt meines anderen Kindes verwechselt oder der Bescheid ist irgendwie anders unter gegangen. Keine Ahnung.
Die Schule hatte zu der Klassenfahrt bzw den Kosten auch keine Beanstandung gehabt.
Es waren 20€, also durchaus auch so zahlbar.
Jetzt war die Klassenfahrt im Oktober etwas größer, mit Jugendherberge und alles.
140€.
Mein Sohn hat den Antrag als verschleppt und zu spät unterschreiben lassen, so dass ich erstmal die Klassenfahrt bezahlt habe.

Nun kamen am letzten Schultag vor den Ferien diese Briefe.
Ich weiß nicht was ich tun/schreiben soll.
Vor allem, Hessen erlaubt nur 3 Klassenfahrten.
Aber wie soll das gehen, wenn er nach den Ferien die Schule wechselt und die neue Schule Klassenfahrten macht, wird er dann einfach ausgeschlossen weil er schon 2 Fahrten hatte?
Und kann das Amt einfach die Zahlung verweigern, indem es sich auf diese Regelung bezieht?
Denn eigentlich darf ein Kind doch nicht ausgeschlossen werden weil die Eltern kein Geld haben. Das ist doch der Sinn von BuT, oder?
Gleichzeitig würde ich sonst sagen, ich zahle die 20€ Klassenfahrt und die sollen dann eben nur die 140€ bewilligen.
Ändert ja aber nichts an den "nur 3 Klassenfahrten"
Und ein Infobrief von der Schule hab ich natürlich jetzt nichtmehr.
Klassenfahrt vorbei und Info nicht so wichtig.
Allerdings kann ich so einen Brief ja auch einfach selbst schreiben, theoretisch.
Das Amt hatte einen richtigen Antrag (Formular) mit Stempel und Unterschrift von der Schule bekommen, ist das nicht viel aussagekräftiger?

Und ich weiß, ich hab das jetzt ne Woche liegen lassen, aber es waren Ferien und viel durcheinander.
Und von der Schule konnte ich in der Zeit ja eh nix bekommen.
Gleichzeitig schreibt das Amt ja selbst, dass Bearbeitung lange dauert wegen Postaufkommen...


Keine Ahnung.
Ich bin überfordert und hoffe jemand kann mir helfen damit umzugehen.
Vielleicht sagen was ich schreiben soll.
Vielen Dank

Maunzi

Man bietet ja bereits die Lösung an, dass du entscheiden kannst die erste Fahrt a 20€ (was wohl eher als Ausflug verbucht werden dürfte) selbst zu übernehmen und nur die aktuelle zu "wählen". Ist zwar doof aber sollte es eben vom Gesetz her so sein, dass nur 3 Fahrten möglich sind mit entsprechenden Abständen dann sollte man gucken wie man das ggf anderweitig klärt (manche Schulen haben auch Förderung für sowas, frag wenn es soweit ist nach und zeig die Schreiben vor).
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 2 SGB II, danach sind die tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen anzuerkennen.
§ 28 Abs. 2 SGB II erlaubt keine Begrenzung hinsichtlich Anzahl oder Kostenhöhe, Jobcenter, Kommune oder Land sind mangels Ermächtigungsgrundlage nicht berechtigt, etwas anderes festzulegen.
Kurz: die Weigerung der Kostenübernahme ist ganz klar rechtswidrig.

Im Übrigen limitiert der genannte Erlass keineswegs die Anzahl der Klassenfahrten oder Schulausflüge, an denen ein Schüler teilnehmen darf, sondern regelt die Genehmigung derartiger Veranstaltungen durch das Kultusministerium gegenüber der Schule.
Das JC hat hier eine vollkommene Falschinterpretation dieses Erlasses vorgenommen.
Kurz: Wenn das Kultusministerium den Schulausflug oder die mehrtägige Klassenfahrt genehmigt hat - wobei diese Genehmigung Voraussetzung dafür ist, dass diese überhaupt stattfinden, d.h. wenn es stattfindet wurde es auch genehmigt - muss das JC die Kosten tragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Frena

Zitat von: Maunzi am 03. November 2023, 11:15:08Man bietet ja bereits die Lösung an, dass du entscheiden kannst die erste Fahrt a 20€ (was wohl eher als Ausflug verbucht werden dürfte) selbst zu übernehmen und nur die aktuelle zu "wählen". Ist zwar doof aber sollte es eben vom Gesetz her so sein, dass nur 3 Fahrten möglich sind mit entsprechenden Abständen dann sollte man gucken wie man das ggf anderweitig klärt (manche Schulen haben auch Förderung für sowas, frag wenn es soweit ist nach und zeig die Schreiben vor).

Wie gesagt, ich bin überfordert und vielleicht übersehe ich was.  [Edit: Ja, hab das überlesen. Aber wenn das Bundesland eh nur 3 erlaubt, ist das in dem Zusammenhang nicht egal was das Amt bewilligt? Aus der letzten würde er dann von Staatswegen ausgeschlossen oder so. Deswegen auch meine Verwirrung, Überforderung und leichte Panik.)
Aber wo haben sie die Lösung geschrieben?
Außerdem, sind beide Klassenfahrten schon passiert.

Die zweite hab ich erstmal gezahlt, weil mein Sohn so ein bisschen..... langsam war damit die Unterschrift zu holen.

Danke.

Auch Danke @Ottokar
Vermutlich wird die Förderstufe dann egal wie viele Klassenfahrten machen, weil nach der 6. Klasse ist eh ne andere Schule zuständig und dann hat diese Schule 3 Klassenfahrten "verfügbar" oder so.

Reicht es, wenn ich schreibe, dass die die Übernahme bewilligen müssen, alle Infos im Antrag/Formular stehen und auf die § verweise?
Die Bestätigung, dass er dabei war, kann ich meinetwegen auch noch holen.

Ottokar

Das ist eine Mitwirkungsaufforderung wegen fehlenden Unterlagen, mehr nicht.
Darin steht ledglich der Hinweis, dass es sein kann, dass ein weiterer Antrag abgelehnt werden könnte, die aktuellen Anträge sind dabei nicht betroffen.
Also Unterlagen einreichen und Bewilligung abwarten.
Sollte tatsächlich irgendwann mal eine Ablehnung mit der Begründung einer angeblichen Teilnahmelimitierung aufgrund des genannten Erlasses kommen, kann man dann dagegen Widerspruch einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Frena

Ich hab die Infozettel aber leider nicht mehr. Da das Amt ein Formular hat mit den Infos die wichtig sind und Stempel und Unterschrift, dachte ich das reicht.
Dann schicke ich die Bestätigung von der Schule, dass er bei der 1. Klassenfahrt dabei war und das reicht? Oder besser bei beiden.

Birgit63

Ich würde gleich von beiden Klassenfahrten die Bestätigung schicken. Damit es schneller geht und noch noch einmal Nachfragen kommen.

Maunzi

Reich alles ein was sie gefordert haben, mir war als wären da auch noch andere Punkte unklar? Erhältst du das Geld denn von der Lehrerin/dem Lehrer zurück wenn es vom Amt nachgezahlt wurde? Denn die Auszahlung scheint ja nicht an dich zu gehen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)