Problem: Untervermietung Stellplatz

Begonnen von Onyx, 06. November 2023, 13:56:43

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Onyx

Ein Hallo an alle MitgliederInnen,

ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ein Dankeschön im voraus!
Ich wohne in einer Whng, bei der ein Stellplatz dabei ist. Er ist mit im Vertrag aufgeführt.
Habe eine Genehmigung zur Untervermietung vom Vermieter.

Hierzu habe ich mehrere Fragen:

Das Jobcenter hat die Mieteinnahmen stets (jahrelang) als Einkommen gewertet und vom Regelsatz abgezogen.
Ist das rechtmäßig? Falls nicht - was kann ich tun?


Jetzt wurde der Untermietvertrag gekündigt und ich finde keinen Nachfolger.
Innerlich habe ich Panik, dass man behaupten könne, die Whng sei unangemessen.

Das wäre doch ein Widerspruch zur Handhabung, die Stellplatzmiete als Einkommen zu werten?

Das Ärgerliche ist auch, dass meine Stadt nicht offenlegt, wie hoch eine Miete sein darf und die Nebenkosten.

Wie kann ich auf den Bescheiden denn überhaupt sehen, wie sie das berechnen?

Merkwürdig ist auch, dass die Mieter mal wechselten und ich die Miete leicht - 5 Euro - verringerte, um jemanden zu finden.
Aber die Bescheide wurden nicht angepasst. Es wurden keine 5 Euro mehr gezahlt.

Diesen Artikel habe ich gefunden:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-dann-muss-das-jobcenter-stellplatz-oder-garage-zahlen

Da steht u.a.:
Für die Handhabung, die von manchen Jobcentern verwendet wird, dass die Miete inkl. Stellplatz noch im Rahmen der Mietobergrenze liegen muss und sonst die Stellplatzkosten ohne Kostensenkungsverfahren nicht übernommen werden, gibt es keine rechtliche Grundlage.

Ich verstehe den Satz nicht wirklich.
In meinem Vertrag steht ja kein Preis für den Stellplatz drin.


Mir geht's seelisch sehr schlecht. Ich wollte mich zusammenreißen und den Kampf mit dieser fürchterlichen Behörde (wieder) aufnehmen...

Wie soll ich mich gegen Bescheide wehren, die inhaltlich keine Berechnungsgrundlagen offenlegen?
Manchmal wird im Internet offengelegt, wie hoch die Miete sein darf. Aber ohne NK.
Vorsichtshalber heize ich nicht. Vllt keine schlechte Entscheidung, weil meine Whng etwas zu groß ist.

Ich bin nicht der Typ, der das JC über den Tisch ziehen will. Aber 40 Euro (Stellplatzmiete) mehr oder weniger - das ist schon ein riesiger Unterschied. (Derzeit versuche ich jemanden für 25/30 Euro zu finden.)

Ich würde wohl auch keinen Termin in der Leistungsabteilung bekommen. Sie entziehen sich einer Kontrolle. Und möchten keine konkreten Angaben machen.





september23

Zitat von: Onyx am 06. November 2023, 13:56:43Das Jobcenter hat die Mieteinnahmen stets (jahrelang) als Einkommen gewertet und vom Regelsatz abgezogen.
Ist das rechtmäßig? Falls nicht - was kann ich tun?
wurde denn die Komplettmiete mit Stellplatz übernommen?

Zitat von: Onyx am 06. November 2023, 13:56:43Jetzt wurde der Untermietvertrag gekündigt und ich finde keinen Nachfolger.
Innerlich habe ich Panik, dass man behaupten könne, die Whng sei unangemessen.

Das wäre doch ein Widerspruch zur Handhabung, die Stellplatzmiete als Einkommen zu werten?
nein, das wäre kein grundsätzlicher Widerspruch. Kommt darauf an, was bislang gezahlt wurde für die KDU.

Ottokar

Zitat von: Onyx am 06. November 2023, 13:56:43Das Jobcenter hat die Mieteinnahmen stets (jahrelang) als Einkommen gewertet und vom Regelsatz abgezogen.
Ist das rechtmäßig? Falls nicht - was kann ich tun?
Das wäre nicht rechtmäßig, denn der Regelsatz darf überhaupt nicht gekürzt werden.
Sofern das JC die Gesamtmiete einschl. Stellplatz anerkennt, werden die Einnahmen aus der Untervermietung des Stellplatzes bei der Miete mindernd berücksichtigt. D.h. wenn du bspw. lt. Vertrag 440€ Miete zahlst und den Stellplatz für 40€ untervermietest, erkennt das JC logischerweise nur noch 400€ Miete an.
Sofern das JC bei deiner Miete die Kosten des Stellplatzes nicht anerkennt und diese herausrechnet - was voraussetzt, dass sie im Mietvertrag separat aufgeführt werden - so dass du diese selbst zahlen musst, dann darf es die Einnahmen aus der Untervermietung des Stellplatzes nicht als Einkommen berücksichtigen, soweit die Einnahmen dafür nur die Aufwendungen decken (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II).
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