Pflegegeld von zu pflegender Person = Einkommen? = Anrechenbar?

Begonnen von Peter_Lustig, 14. November 2023, 12:05:38

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Peter_Lustig

Hallo,

kurz zu meiner jetzigen Situation.

Ich bin Minijobber (ca. 450€) und wohne bei meiner Mutter bzw. mit ihr zusammen, die leider schwer erkrankt ist und inzwischen den Pflegegrad 3 erhält. Ich und meine Schwester (Vollzeit berufstätig) kümmern uns um sie. Ich mache Einkäufe und kümmere mich um den Haushalt. meine Schwester macht Arztbesuche und kauf auch ein. Mehr ist im Moment- zum Glück - noch nicht mit Pflege. Dafür gibt uns unsere Mutter Geld von ihrem Pflegegeld "Cash-on-Kralle". Bisher habe ich der Leistungsabteilung weder gesagt, dass meine Mutter Pflegegeld bekommt, noch dass ich davon auch Geld für meine Pflege bekomme. Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse bezahlt noch zusätzlich für mich einen Beitrag in die Rentenkasse ein. Das Ganze Thema Pflegegeld ist noch ganz frisch. Den endgültigen Bescheid (nach erfolgreichem Widerspruch) ist Anfang der Woche bei uns eingegangen.

Soweit ich es weiss, ist dies für mich weder Einkommen, noch anrechenbar auf Bürgergeld (bitte korrigieren, wenn ich falsch liege).

Nun hatte ich seit Corona wieder mal ein persönliches Gespräch mit meinem Fallmanager (davor ging alles per Telefon). Hier habe ich nun evtl. einen Fehler begangen. Ich habe ihm von der Pflege meiner Mutter erzählt. Er sagte, dass dies je nach Pflegeaufwand zur Herausnahme aus der Vermittlung führne könnte UND man müsse gucken, ob ich mit meinem Job, dem Pflegegeld und mit Wohngeld aus dem Bürgergeld rausfallen könne.

Wenn aber das Pflegegeld nicht anrechenbar ist, also quasi On-Top zum Bürgergeld drauf kommt, dann kann ich doch nicht rausfallen? Dann würde es ja doch angerechnet.

Was ist nun richtig? Muss ich dem JC den Betrag nennen, den ich aus der Pflegetätigkeit bekommen werde (ich denke, dass es zwischen 100 und 200 € sein werden), darf das JC diesen Betrag anrechnen oder sogar als Einkommen werten, damit ich aus dem Bürgergeld rausfalle? Es weiss auch noch niemand (wie auch), wie lange diese Situation anhält. Es kann recht schnell gehen (auch alterbedingt), kann aber auch noch einige Jahre so laufen wie jetzt.

Danke für eure Infos und Hilfe

Sheherazade

Zitat von: Peter_Lustig am 14. November 2023, 12:05:38Er sagte, dass dies je nach Pflegeaufwand zur Herausnahme aus der Vermittlung führne könnte

Bedeutet höchste Pflegestufe mit Vollzeitpflege - dann wärst du nicht mehr vermittelbar.

ZitatUND man müsse gucken, ob ich mit meinem Job, dem Pflegegeld und mit Wohngeld aus dem Bürgergeld rausfallen könne.

Wenn du jetzt nur 100-200€ vom Pflegegeld bekommst, wird das eher nicht eintreten, du pflegst ja nicht in Vollzeit.

Zitat von: Peter_Lustig am 14. November 2023, 12:05:38Muss ich dem JC den Betrag nennen, den ich aus der Pflegetätigkeit bekommen werde (ich denke, dass es zwischen 100 und 200 € sein werden), darf das JC diesen Betrag anrechnen oder sogar als Einkommen werten, damit ich aus dem Bürgergeld rausfalle?

Ja und Nein.

Wenn die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich zahlt, wirst du eine Bescheinigung darüber erhalten (haben), die kannst bzw. solltest du entsprechend als Pflegenachweis beim Jobcenter in Kopie einreichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Peter_Lustig am 14. November 2023, 12:05:38Er sagte, dass dies je nach Pflegeaufwand zur Herausnahme aus der Vermittlung führne könnte UND man müsse gucken, ob ich mit meinem Job, dem Pflegegeld und mit Wohngeld aus dem Bürgergeld rausfallen könne.
Diese Aussage vom JC ist nicht richtig.
Von der zu pflegenden Person an die Pflegeperson weitergegebenes Pflegegeld ist lt. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung im SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Die Pflege eines Angehörigen ist lt. § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II ein Grund, der einen Job oder eine Maßnahme unzumutbar machen kann. In der Weisung der BA zu § 10 SGB II is dabei geregelt, dass bei Pflegegrad 3 "In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden pro Tag" zumutbar sind. Maßgeblich ist in jedem Fall die individuelle erforderliche Präsenz der Pflegeperson.
Erst ab Pflegegrad 4 sind ein Job oder eine Maßnahme grundsätzlich nicht (mehr) zumutbar, d.h. es findet auch keine Vermittlung mehr statt, was aber keinerlei Auswirkungen auf den Leistungsanspruch hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Moin,

innerfamiliär wurde es bei mir nie angerechnet also die volle Summe bei PG 3 545 €. Wenn es drüber wäre, dann ja.

In den fachlichen Weisungen ist man ab PG4 nicht mehr vermittelbar aber man bekäme dennoch Bürgergeld.

Jimmy Neutron

Zitat von: Peter_Lustig am 14. November 2023, 12:05:38ob ich mit meinem Job, dem Pflegegeld und mit Wohngeld aus dem Bürgergeld rausfallen könne.
Hier bleibt alles beim Alten. Das Pflegegeld darf in deinem Fall nicht angerechnet werden. Deine Mutter ist zudem nicht verpflichtet, das volle Pflegegeld an dich weiterzugeben. Wenn du das Geld weiterhin bar auf die Hand bekommst, führt dies auch nicht zu einer Mitwirkung- und Nachweispflicht in Form von Quittungen etc. Weder für die Mutter noch für dich.

Ich würde die SB anschreiben und fragen, wie sie zu der Feststellung kommt, dass unter Anrechnung des Pflegegeldes ein Rausfall in Betracht kommt.

Sheherazade

Zitat von: Jimmy Neutron am 14. November 2023, 15:33:25Ich würde die SB anschreiben und fragen, wie sie zu der Feststellung kommt, dass unter Anrechnung des Pflegegeldes ein Rausfall in Betracht kommt.

Das war keine Feststellung, der SB hat im persönlichen Gespräch nur was vor sich hingeschwafelt auf die bruchstückhafte Info, dass der TE seine Mutter pflegt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ottokar

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Rotti

#7
Zitat von: Peter_Lustig am 14. November 2023, 12:05:38Was ist nun richtig? Muss ich dem JC den Betrag nennen, den ich aus der Pflegetätigkeit bekommen werde (ich denke, dass es zwischen 100 und 200 € sein werden),
ist schon etwas mehr was man bekommt und natürlich ist das nicht anrechenbar verschweigen braucht das keiner die erfahren es sowieso wenn da Rentenbeiträge zur DRV bezahlt werden.

Leistung (Pflegegrad 3)
Betrag
Pflegegeld    545 €
Pflegesachleistung    1.363 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch    40 €
Tages- und Nachtpflege (teilstationär)    1.363 €
Vollstationäre Pflege    1.262 €* zzgl. Leistungszuschlag

Auch wenn das Pflegegeld meist zur Unterstützung und als Anerkennung für pflegende Personen vorgesehen ist, erhält zunächst der Pflegebedürftige den vollen Betrag. Er selbst kann frei über die Summe verfügen. In aller Regel leitet der Betroffene das Pflegegeld aber an die Helfer weiter. Auf diese Weise können Sie selbst als Pflegebedürftiger Ihre Wertschätzung ausdrücken.

https://sanubi.de/pflegegrade/pflegegrad-3
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 14. November 2023, 16:56:47ist schon etwas mehr was man bekommt

Lies den Eingangsbeitrag mal richtig. Der TE erledigt die Pflege seiner Mutter zusammen mit seiner Schwester. Und die Mutter gibt dem TE dafür den Betrag, den sie für angemessen hält.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 14. November 2023, 17:03:51
Zitat von: Rotti am 14. November 2023, 16:56:47ist schon etwas mehr was man bekommt
Lies den Eingangsbeitrag mal richtig. Der TE erledigt die Pflege seiner Mutter zusammen mit seiner Schwester. Und die Mutter gibt dem TE dafür den Betrag, den sie für angemessen hält.
ja ich hab es noch mal berichtigt.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Peter_Lustig

Danke Ottokar und Sheherazade für die Klarstellung.

Ja, es war ja nur ein "Gedankenspiel" von ihm. Da er Fallmanager ist und kein LE, hat dies auch nur mit "es könnte sein und dass er nun auch nicht so im Thema wäre", was das Finanzielle betrifft.

Ich mach also diesbezüglich erstmal gar nichts.