Ablehnungsbescheid Erstausstattung Wohnung

Begonnen von Max1909, 07. November 2023, 14:18:35

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Fettnäpfchen

Max1909

Zitat von: Max1909 am 10. November 2023, 07:30:22Im Ablehnungsschreiben wird Bezug auf den Antrag vom 24.10.2023 genommen. Der Antrag ist jedoch vom 10.10.2023. In der Sachlage ändert sich ja nichts, ist aber ein Formfehler. Soll ich den im Widerspruch ebenfalls erwähnen?
auf keinen Fall !!
denn dann hätte dein Widerspruch keinen Sinn da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Einer der seltenen Fälle wo man einen Vorteil hat wenn die immer Mist schreiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Max1909

Hallo, bin noch eine Rückmeldung schuldig. Der Widerspruch war erfolgreich. Der Grund für die ganze Aufregung war fast lustig. Der Antrag wurde online gestellt und zusätzlich in ausgedruckter Form beim JC eingereicht. Obwohl es sich um das gleiche Dokument handelte, meinte das JC es würde die gleiche Leistung erneut beantragt hat dementsprechend abgelehnt. Ein kurzes Telefonat brachte die Klärung.
Man kann sagen, dass das JC nicht genau
hingeschaut hat aber auch dass die Antragstellung nach dem Motto "doppelt hält besser" ebenfalls unglücklich war.

Danke nochmals für Eure Tipps.

Fettnäpfchen

Danke für die Rückmeldung!

Eher glaube ich an eine Ausrede vom JC
denn es wird ja eingescannt im Zentrum
dann wird das Schreiben vernichtet
und erneut bei dem JC wenn es elektronisch auftaucht
ausgedruckt um in die Akte des Betroffenen eingepflegt zu werden.

MfG FN
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TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2023, 16:22:51Danke für die Rückmeldung!

es wird ja eingescannt im Zentrum
dann wird das Schreiben vernichtet
und erneut bei dem JC wenn es elektronisch auftaucht
ausgedruckt um in die Akte des Betroffenen eingepflegt zu werden.

MfG FN

Quatsch. Online gestellte Anträge über JC digital gegen sofort in die eAkte. Mails werden ohne Ausdruck in die eAkte gespeichert usw.

Nur Briefpost wird gescannt. Und wenn dann Anträge über mehrere Wege gestellt werden, ggf. von der Form (handschriftlich, gedruckt...) voneinander abweichen, dann kann das sehr wohl passieren.

Kopfbahnhof

Zitat von: Max1909 am 10. Dezember 2023, 15:56:14aber auch dass die Antragstellung nach dem Motto "doppelt hält besser" ebenfalls unglücklich war.
Ja war es und sollte man nicht tun, darum kam es hier wohl auch zu dem Irrtum.

Max1909

ob Ausrede oder nicht kann ich nicht beurteilen, aber ein Fehler allemal.
Online wurde der gleiche Antrag eingescannt übers Portal versendet, der dann ausgedruckt in Papierform eingereicht wurde. Weiter oben habe ich noch geschikdert, dass das Antragsdatum im Ablehnungsbescheid nicht gestimmt hatte.

Fehler passieren. Ende gut alles gut