Unzulässige Aufrechnung

Begonnen von Stargate, 11. November 2023, 21:15:22

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Stargate

Hallo Forum Gemeinde,

Ich bin neu hier und ich brauche eure Hilfe. Es wird etwas länger das alles zu erklären. Bitte entschuldigt dies.

Ich weiß echt nicht mehr weiter. Ich komme psychisch wirklich langsam an meine Grenzen, da mich diese ganze Situation mit dem Jobcenter sehr zu setzt. Ich fühle mich Machtlos und zu unrecht beschuldigt. Erschöpft und Kraftlos mich weiter gegen unrechtmäßige Anschuldigungen und Willkür seitens des Jobcenter zu wehren.

Ich habe letztes Jahr bei meinen Eltern gewohnt. Ich bin dort 2020 vorübergehend wieder eingezogen. Auch wurde ich arbeitslos, so musste ich Bürgergeld - damals Hartz4 - beantragen. Ebenfalls auch Kdu mit dazu.

Das Bürgergeld zusammen mit der Kdu wurde nach dem Bewilligungsbescheid immer ganz normal und ohne Probleme ausgezahlt. In diesen 2 Jahren musste ich mehrere WBAs stellen, da man mich nie für ganze 6 Monate bewilligte.

Ich stellte die Anträge immer online über das Jobcenter Digital Portal. Reichte dann Kontoauszüge der letzten 3 Monate ein und bekam auch wenig später dann meine Bewilligungsbescheid. So weit so gut. 2 Jahre ging alles gut.

Bis Juli 2022, nachdem ich wieder einen WBA stellen musste, wurde mir dann im Bewilligungsbescheid mitgeteilt wurde, man würde mir keine Miete mehr bezahlen. Die Begründung war, man könnte, ich zitiere "Laut den vorliegenden Nachweisen haben Sie in der Zeit Juni bis September keine Mietzahlungen vorgenommen. Auch entsprechende Barabhebungen für eine Mietzahlung in bar sind nicht vorhanden"

Die Barzahlung meiner Miete wurde seit Jahren immer akzeptiert. Nie wurde etwas beanstandet. Warum man mir jetzt unrechtmäßig eine Nichtzahlung der Miete unterstellt, verstehe ich nicht.
Ich habe darauf Widerspruch eingelegt und erklärt, dass ich meine Miete immer in Bar bezahlt habe, und das Jobcenter das auch immer zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Ich habe dann die Mietquittungen für den Zeitraum Juni bis September 2022 eingereicht.

Obwohl Quittungen ein im Rechtsverkehr übliches Beweismittel sind, wollte man diese nicht akzeptieren.

Ende November kam dann der Widerspruchsbescheid vom Jobcenter, dass mein Widerspruch als unbegründet abgelehnt wird.

Ich habe mich dann an das Sozialgericht gewandt und die Sachlage erklärt.

Im Januar 2023 kam dann die Anhörung zur Überzahlung/ Aufrechnung der Miete die sie zurück haben wollten. In der man jetzt rotzfrech die bereits gezahlte Miete auch von Januar bis Mai 2022 zurückhaben wollte. Also will man jetzt die Miete von Januar bis September 2022, nicht nur von Juni bis September 2022.

Man wirft mir vor, das man mich mehrfach aufgefordert hat, Nachweise über die tatsächlich erfolgte Zahlung der Miete an meine Eltern zu erbringen, und ich sie nicht nachgegangen bin. Ich fühlte mich echt verarscht, denn es lagen ja Widerspruch - der unbegründet abgelehnt wurde - und Quittungen bereits beim Amt!

Dadurch, das die Sachbearbeiterin / Jobcenter behaupten, keine Nachweise bekommen zu haben, obwohl sie es haben, werfen sie mir arglistige Täuschung vor. Denn ich habe, laut denen, Kdu beantragt obwohl es mir nicht zugestanden hätte. Was soll der Blödsinn? Natürlich hat mir Kdu zugestanden, denn die Wohnung meiner Eltern ist kein kostenloser Campingplatz, wie die das gerne gehabt hätten. :(

Diese Aufrechnung wollen sie dann mit 30% vom Regelsatz einbeziehen.

Darauf habe ich eine Stellungnahme geschrieben und die Anschuldigungen und die Aufrechnung abgewiesen bzw. strickt abgelehnt da sie nicht der Wahrheit entspricht und Nachweise bereits vorliegen. 

Wieder habe ich verständlich erklärt, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite, wie ich das mit dem Bargeld abheben mache, wie ich mein Bargeldbestand Zuhause aufstocke und wie ich meine Miete zahle. Ich habe in diesem Schreiben die Quittungen der Mietzahlung nun auch für Januar bis Mai 2022 mit eingefügt, sowie Kontoauszüge meiner Barabhebungen weit über 2022 hinaus - da ich das seit Jahren schon so tätige. Ebendso habe ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung mit angefügt.

Am 03. 02. 2023 - Datum des Schreibens war der 26. 1. 2023 - lag dann eine Aufforderung zur Mitwirkung im Briefkasten meiner Eltern. Man wollte jetzt Kontoauszüge - ungeschwärzt - von über 10 Monaten.

INFO: Ich schwärze nur Kundennummern, denn ich denke, diese sind unwichtig für das Jobcenter. Alles andere ist frei einsehbar.

Da ich in der Vergangenheit schon Opfer von Datenmissbrauch und der Weitergabe an Dritte geworden bin, sowie doppelte und oder rechtswidrige Datenabfragen seitens des Jobcenters, in der Vergangenheit, passe ich heute mehr auf und hinterfrage viel.

Am 31. 1. 23 musste ich wieder einen WBA online stellen. In dem ich dann auch angab, das ich in 2 Monaten ausziehen möchte und auch schon eine eigene Wohnung in Aussicht habe. Die Daten der neuen Wohnung gab ich an. Kdu für die Wohnung meiner Eltern ebenfalls.

Am 3. 2. 2023 habe ich dann auf die Forderung der Kontoauszüge reagiert und nachgefragt, wozu man Kontoauszüge von Dezember 2021 bis September 2022 benötigt, obwohl es dafür schon Kontoauszüge gibt. Ich habe nach der Sach- und Rechtslage gefragt und darauf hingewiesen, das ohne einen Grund Kontoauszüge von 10 Monaten und mehr nicht zulässig ist. Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege.

Mitte Februar 2023 kam mein Bewilligungsbescheid von dem WBA, dieser war ausgestellt am 01. 02. 2023 - kam aber erst am 21. Februar bei mir an. Schneckenpost oder Absicht, ich weiss es nicht.

Ich legte Widerspruch gegen diesen Bescheid ein, da erneut nicht die Kdu berücksichtig wurde. Eine Antwort auf mein bevorstehenden Umzug gab es nie.

Ein wenig Glück hatte ich trotzdem. Ich fand einen Job, den ich genau auch noch am gleichen Tag anfangen konnte, wie ich meinen neuen Mietvertrag unterschrieb. Ich war glücklich. Ich hatte mich natürlich Ende Februar ordnungsgemäß abgemeldet und den neuen Job angegeben.
Im März begann ich meinen neuen Job und zog in meine neue Wohnung.

Um den 3. 3. 2023 kam dann erneut der gleiche Bescheid 'zur Rücknahme, Erstattung und Aufrechnung' diesmal stand wohl fest, das sie die rechtswidrige Aufrechnung am 01. 06. 2023 mit 150 Euro Abzug vom Regelsatz durchführen werden.

Darauf schrieb ich wieder eine Stellungnahme und lehnte die Anschuldigungen sowie die Aufrechnung erneut ab. Wieder erklärte ich den Sachverhalt und wies darauf hin das Nachweise wie Quittungen, Kontoauszüge und Mietschuldenfreiheitsbescheining bereits vorliegen.

Am 21. 03. 2023 kam die vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen. Was auch richtig ist, weil ich ja seit März in Arbeit war.

Ende März kam dann eine Antwort vom Sozialgericht, in dem stand, ich zitiere "dass der Rechtsstreit nach Auffassung des Gerichts keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlich oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist.."

Ich war sprachlos. Das war die eine Sache - wo das Jobcenter sich weigerte weiterhin meine Miete in 2022 zu zahlen. Und ehrlich, ich glaube nicht mehr daran, das ich das Mietgeld, was ich ein halbes Jahr von meinem Regelsatz zahlen musste, jemals wieder vom Amt zurück gezahlt bekomme. Das Jobcenter macht hier offensichtlich seine eigenen Gesetzte. :(

Das andere Problem mit der Rückzahlung bestand weiterhin. Wieder beschuldigte man mich es lägen keine Nachweise vor.

Am 31. 3. 2023 erfolgte eine weitere Stellungnahme von mir und ich lehnte erneut die Anschuldigungen und die Aufrechnung strickt ab. Ich war es langsam wirklich leid, ständig wiederholt zu erklären wie ich meinen Lebensunterhalt bestritt. Ich erklärte alles noch einmal haargenau und verständlich, und bestand darauf mir doch bitte zu erklären warum meine Quittungen und all meine anderen Nachweise nicht anerkannt werden. Man sollte mir doch bitte einmal die rechtliche Grundlage nennen, das Quittungen nicht gültig sind.

Das Amt lies sich wieder ordentlich Zeit zu antworten.

Am 24. April 2023 - obwohl ich seit März schon umgezogen war, und das Jobcenter auch seit März meine neue Andresse wusste, kamen 2 Widerspruchbescheide immer noch bei meinen Eltern an. Schikane?
Alle beide enthielten den berühmt berüchtigten Satz "Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen" Man machte sich bei diesem Jobcenter nicht einmal die Mühe zu kontrollieren ob der Fehler nicht bei denen liegt.

Der eine war gegen die Aufrechnung, wo weiterhin vehement behauptet wird, man habe keine Nachweise zur Mietzahlungen erhalten, der andere, das eine Rückzahlung abgelehnt wird.

Ich bin es langsam echt leid. Gefühlt doppelt und dreifach habe ich die Nachweise zur Zahlung der Miete online über Jobcenter Digital eingereicht.

Durch den Umzug in die neue Wohnung, den ganzen Stress mit dem Jobcenter, deren falsche Behauptungen und abartigen Willkür, der Krankheit meines Tieres und anderen grossen Sorgen, vergaß ich gegen die Aufrechnung beim Sozialgericht Klage einzureichen. :heul:

Dazu kam, das mein Job nur befristet war und mein AG sich auch noch weigerte mein Gehalt auszuzahlen. Wozu ich dann auch noch mit einer Anwältin gegen an kämpfen musste. Ich habe völlig den Durchblick verloren. :heul:

Ende Mai musste ich mich wieder Arbeitslos melden. Die Schikane mit der Bearbeitung meines Antrages am 31. Mai 2023 ging weiter.

Erst im September wurde mein Antrag bewilligt. Erste Schikane, falsches Erstantrag Datum. zweite Schikane, meine Miete, in meiner neuen Wohnung, wird nicht voll anerkannt, obwohl ich eigentlich dachte, dass diese Karenzzeit eintritt. Ich weiss es nicht. Dazu kommt, das mit dem Abzug von 131 Euro der Miete von meinem Regelsatz, man jetzt weitere 150 Euro abzog. Diese 150 Euro welche die Aufrechnung sind. Obwohl ich mehrmals Nachweise einreichte, zog das Jobcenter es durch und rechnete mit meinen Regelsatz auf. Ich bin wirklich fertig mit der Welt. :heul:

Mir bleiben momentan mit weiteren Abzügen von Strom und Internet, 140 Euro zum leben. 140 Euro pro Monat.

Ich bin eigentlich nur noch am weinen. Ich weiss nicht weiter. Ich habe zwischen all den ganzen Stress vergessen mich an das Sozialgericht zu wenden. :heul:

Ich war nun am Donnerstag beim Jobcenter persönlich um die ganze Sache endlich zu klären. Da wusste man erst von gar nichts. Bei einem weiteren Sachbearbeiter saßen wir fast stillschweigend eine ganze Stunde. Ich war mit meinen Eltern dort, weil es denen ja indirekt auch etwas anging. Wir erzählten von den ganzen Rückantworten, den Quittungen, den Kontoauszügen und der Mietschuldenbescheinigung. Er meinte, nichts von diesen Nachweisen wären ihm System. Wir waren echt geschockt.
Wir dachten erst, es kam vielleicht wirklich nie etwas an, das kann ja passieren. Aber mehrmals? Niemals!

Zumal es auch gar nicht möglich war. Denn ich wandelte meine Anschreiben bzw. Rückantworten / Stellungnahme plus Nachweise immer in eine PDF um. Somit wäre es nur eine Datei anstatt mehrere beim hochladen über das Jobcenter Digital. Und es wurde ja auch auf meine Antworten reagiert.

Der Sachbearbeiter meinte dann, ich sollte mich an einer bestimmten Dame im Hause wenden. Einen Termin noch am gleichen Tag, weil wir ja nun schon im Jobcenter waren, bekamen wir, auf Anfrage, nicht. Auch keinen Termin für später. Es ging nur der Telefonische Kontakt bzw. man bevorzugte den elektronischen Weg. Ich sollte ein Anschreiben fertig machen und das dann ebenfalls über Jobcenter Digital hochladen.

Nun hab ich im Internet auch gelesen, ich könnte einen Überprüfungsantrag nach Paragraph 44 SGB stellen?! Geht das? Wie läuft das ab? Habe ich doch noch einen Funken Hoffnung mich gegen diese rechtswidrige Aufrechnung zu wehren?

Habt ihr irgendwie vielleicht noch anderen Ratschläge und Tips ob ich irgendwie noch anders vorgehen kann? Der Dame schreiben, noch einmal alles erklären - Die Dame kenne ich übrigens nicht, scheint aber vom gleichen Team zu sein - und einen Überprüfungsantrag stellen?
Wenn das geht, wie schreibe ich so einen? Ich bin wirklich am Ende :(

Vielen Dank, das ihr bis hier gelesen habt. Einen Wünsch hätte ich noch, ich hoffe, mein Jobcenter liest das hier, damit sie wissen, was für Unmenschen sie sind.

Liebe Grüße,
Stargate




















september23

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Bis Juli 2022, nachdem ich wieder einen WBA stellen musste, wurde mir dann im Bewilligungsbescheid mitgeteilt wurde, man würde mir keine Miete mehr bezahlen. Die Begründung war, man könnte, ich zitiere "Laut den vorliegenden Nachweisen haben Sie in der Zeit Juni bis September keine Mietzahlungen vorgenommen. Auch entsprechende Barabhebungen für eine Mietzahlung in bar sind nicht vorhanden"

Die Barzahlung meiner Miete wurde seit Jahren immer akzeptiert. Nie wurde etwas beanstandet. Warum man mir jetzt unrechtmäßig eine Nichtzahlung der Miete unterstellt, verstehe ich nicht.

Obwohl Quittungen ein im Rechtsverkehr übliches Beweismittel sind, wollte man diese nicht akzeptieren.
Das Problem sind nicht die Quittungen. Man schreibt, dass nicht glaubhaft ist, dass Du das Geld bar bezahlt hast, weil die Abbuchung fehlt und überwiesen hast Du es ja auch nicht.

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Man wirft mir vor, das man mich mehrfach aufgefordert hat, Nachweise über die tatsächlich erfolgte Zahlung der Miete an meine Eltern zu erbringen, und ich sie nicht nachgegangen bin. Ich fühlte mich echt verarscht, denn es lagen ja Widerspruch - der unbegründet abgelehnt wurde - und Quittungen bereits beim Amt!
wie gesagt, die Quittungen sind nicht das Problem

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Dadurch, das die Sachbearbeiterin / Jobcenter behaupten, keine Nachweise bekommen zu haben, obwohl sie es haben, werfen sie mir arglistige Täuschung vor. Denn ich habe, laut denen, Kdu beantragt obwohl es mir nicht zugestanden hätte. Was soll der Blödsinn? Natürlich hat mir Kdu zugestanden, denn die Wohnung meiner Eltern ist kein kostenloser Campingplatz, wie die das gerne gehabt hätten. :(
so wie Du es schreibst, hat das niemand behauptet. Es seien nur keine Abbuchungen von Dir vorgenommen worden, die belegen, dass Du Deinen Eltern bar die Miete gegeben hast.

Da die eigenen Eltern durchaus auch kostenfrei wohnen lassen, zumal, wenn es keine abgeschlossene Wohnung ist, wirft die nicht vorhandene Abbuchung natürlich Fragen auf.

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Darauf habe ich eine Stellungnahme geschrieben und die Anschuldigungen und die Aufrechnung abgewiesen bzw. strickt abgelehnt da sie nicht der Wahrheit entspricht und Nachweise bereits vorliegen.

hast Du außer Quittungen, die mit Deinen Abbuchungen nicht zusammenzupassen scheinen, noch was eingereicht?

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Wieder habe ich verständlich erklärt, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite, wie ich das mit dem Bargeld abheben mache, wie ich mein Bargeldbestand Zuhause aufstocke und wie ich meine Miete zahle.

für die Hilfe hier: Wie denn?

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Ich habe in diesem Schreiben die Quittungen der Mietzahlung nun auch für Januar bis Mai 2022 mit eingefügt, sowie Kontoauszüge meiner Barabhebungen weit über 2022 hinaus - da ich das seit Jahren schon so tätige. Ebendso habe ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung mit angefügt.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der eigenen Eltern und ohne ausreichende Nachweise der Abbuchung bringt nicht viel.

Sind die Barabhebungen geeignet nachzuweisen, dass Du die Miete bar bezahlt hast?

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Ich war nun am Donnerstag beim Jobcenter persönlich um die ganze Sache endlich zu klären. Da wusste man erst von gar nichts. Bei einem weiteren Sachbearbeiter saßen wir fast stillschweigend eine ganze Stunde. Ich war mit meinen Eltern dort, weil es denen ja indirekt auch etwas anging. Wir erzählten von den ganzen Rückantworten, den Quittungen, den Kontoauszügen und der Mietschuldenbescheinigung. Er meinte, nichts von diesen Nachweisen wären ihm System. Wir waren echt geschockt.
Wir dachten erst, es kam vielleicht wirklich nie etwas an, das kann ja passieren. Aber mehrmals? Niemals!
völlig unverständlich, aber aus dem, was Dir eingangs geschrieben hast, ist das nicht das Problem an der Sache gewesen. Dass es lange gut ging  :weisnich:



Stargate

Hallo Septmber23,

Danke für deine Antwort, aber ich glaube, Du verstehst meinen Post nicht. Bar Abbuchungen sind vorhanden, und das weit über 2022 hinaus. Wie ich die einsetze habe ich mehrmals erklärt. Ebenso hat das Jobcenter nicht das Recht nur Überweisungen der Miete zu akzeptieren.
Des Weiteren möchte ich zum 100sten mal erwähnen, das Quittungen ein rechtlich geltendes Zahlungsmittel sind, ob es der Sachbearbeiterin bzw. dem Jobcenter gefällt oder nicht.

Und ja, die Quittungen sind das Problem. Sonst würde ich heute nicht da stehen wo ich jetzt bin.

Hast Du meinen Post nicht ganz gelesen? Es sind Quittungen der Bar Zahlungen für die Miete vorhanden. Sowie Kontoauszüge meiner Abhebungen und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und ob sie von den Eltern kommen, einem Vermieter oder der Wohnungsgenossenschaft spielt hier keine Rolle. Alles sind Nachweise.

Wenn deine Eltern dich kostenlos wohnen lassen, ist es schön für dich. Die Wohnung meiner Eltern ist kein kostenloser Campingplatz. Da spielt es keine Rolle ob es meine Eltern, meine Schwester oder mein Bruder ist. Jeder muss Rechnungen zahlen. Millionär ist keiner von uns.
 
Bloß weil es die Eltern sind und kein fremder Vermieter, gibt es niemanden das Recht zu pauschalisieren, das die Eltern einen dann kostenlos wohnen lassen bloß weil es das eigene Kind ist. 

Was heisst hier lange gut ging? Ich habe Wohnkosten beantragt weil es mir zugestanden hat. Was ist daran verkehrt?

Ehrlich gesagt, bringt mir dein Post keine Hilfe und keinen Rat ausser die angesprochenen Unterstellungen. Erkläre ich zu umständlich? :weisnich:

Fettnäpfchen

Stargate

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Ich habe mich dann an das Sozialgericht gewandt und die Sachlage erklärt.
Was ist da rausgekommen?
Bei dem vielen Text habe ich es vllt. falsch verstanden aber im Hinterkopf ist geblieben das das JC Recht bekommen hat.
(Bin leicht angeschlagen daher frage ich lieber nach)

Damit
Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Ende März kam dann eine Antwort vom Sozialgericht, in dem stand, ich zitiere "dass der Rechtsstreit nach Auffassung des Gerichts keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlich oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist.."
kann zumindest ich nichts anfangen.

Aber wenn die Klage verloren ist geht man normal in die nächste Instanz.

Ein Ü Antrag geht immer für ältere Bescheide aber ich weiß jetzt nicht ob das noch geht wenn ein Gericht darüber schon geurteilt hat.
Und wenn dann bis spätestens Ende 23 denn dann gilt der Zeitraum zurück bis zum 01.01.22. Ab Jan. bis 01.01.23
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X s. auch Anhang 2

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22zweite Schikane, meine Miete, in meiner neuen Wohnung, wird nicht voll anerkannt, obwohl ich eigentlich dachte, dass diese Karenzzeit eintritt. Ich weiss es nicht. Dazu kommt, das mit dem Abzug von 131 Euro der Miete von meinem Regelsatz,
Die Unterbrechung im Bezug ist glaube ich bei drei Jahren erst dann tritt eine neue Karrenzzeit ein. Ich hänge mal die Lesefassung von H.Thome an da kannst du selber nachschauen.

Deine Mietkosten sind also 131 .- über der Angemessenheit oder ist nur das JC der Meinung. Beachte bitte das eine Gesamtangemessenheit aus KM+NK+HK heranzuziehen ist.
https://www.harald-thome.de/informationen.html

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Habt ihr irgendwie vielleicht noch anderen Ratschläge und Tips ob ich irgendwie noch anders vorgehen kann?
Wende dich mit inhaltlich gleichem wie hier, nur das eine oder andere weglassen was als unsachlich betrachtet wird, an deinen Datenschutzbeauftragten und bitte ihn um Mithilfe. Verschwundene Unterlagen besonders wenn das JC darauf Antworten konnten dürfte die schon zum Einschreiten/helfen überzeugen, Ist außerdem ihr Job. Du solltest gleich eine Schweigepflichtsentbindung mitschicken in der du dem Datenschutzbeauftragten erlaubst in deinem Namen zu handeln und agieren; sonst wird diese extra angefordert.

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Auch keinen Termin für später. Es ging nur der Telefonische Kontakt bzw. man bevorzugte den elektronischen Weg. Ich sollte ein Anschreiben fertig machen und das dann ebenfalls über Jobcenter Digital hochladen.
Da wo also etwas ankommt oder auch nicht. Dürfte wenn die so weitermachen wie bisher auch nicht zum Erfolg führen. Kannst es aber gerne versuchen und wenn dann das der Datenschutzbeauftragte bereits über den Vorgang das besonders sensible und schützenswerte Sozialdaten angeblich verschwunden sind obwohl genau auf die verschwundenen Unterlagen vom JC Bezug genommen wurde.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Hallo Septmber23,

Danke für deine Antwort, aber ich glaube, Du verstehst meinen Post nicht. Bar Abbuchungen sind vorhanden, und das weit über 2022 hinaus. Wie ich die einsetze habe ich mehrmals erklärt.
Ich wollte Dir helfen. Da musst hier nicht schreiben, was Du dem JC geschrieben hast, aber dann kann auch niemand nachvollziehen, ob da aus Versehen was missverständliches steht.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Ebenso hat das Jobcenter nicht das Recht nur Überweisungen der Miete zu akzeptieren.
das habe ich auch nicht geschrieben.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Des Weiteren möchte ich zum 100sten mal erwähnen, das Quittungen ein rechtlich geltendes Zahlungsmittel sind, ob es der Sachbearbeiterin bzw. dem Jobcenter gefällt oder nicht.
Es gibt keinen Grund pampig zu werden. Wie genannt, habe ich lediglich aus dem, was Du gepostet hast, geschrieben, dass das JC ja auch nicht die Quittungen ablehnt.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Und ja, die Quittungen sind das Problem. Sonst würde ich heute nicht da stehen wo ich jetzt bin.
Aus dem was Du zitiert hast, sind nicht die Quittungen an sich das Problem, sondern, dass Abhebung und Barquittung - angeblich- nicht zusammen passen

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Hast Du meinen Post nicht ganz gelesen? Es sind Quittungen der Bar Zahlungen für die Miete vorhanden. Sowie Kontoauszüge meiner Abhebungen und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und ob sie von den Eltern kommen, einem Vermieter oder der Wohnungsgenossenschaft spielt hier keine Rolle. Alles sind Nachweise.
Du hast offenbar meine Antwort nicht gelesen. Wie genannt, auf der Basis Deiner Infos habe ich Dir nur helfen wollen. Ich kann nicht wissen, was auf Deinen Kontoauszügen stand und ob Abhebung und Quittung zusammen passen. Wenn Du mir diese Frage nicht beantworten willst, ist das natürlich Dein gutes Recht.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Wenn deine Eltern dich kostenlos wohnen lassen, ist es schön für dich. Die Wohnung meiner Eltern ist kein kostenloser Campingplatz. Da spielt es keine Rolle ob es meine Eltern, meine Schwester oder mein Bruder ist. Jeder muss Rechnungen zahlen. Millionär ist keiner von uns.
Ich würde Dir empfehlen mal runter zu kommen und Dein Gepampe zu unterlassen. Ich habe nirgends geschrieben, dass Eltern die (Unter)miete erlassen müssen oder was meine Eltern machen.
Fakt ist, dass Eltern (ALLGEMEIN) durchaus auch bereit sind, ihre Kinder kostenfrei bei sich wohnen zu lassen. Wenn die Vermieter die Eltern sind und die Abhebungen nicht passen, ist die Schlussfolgerung nicht, dass die Wohnung ein Campingplatz ist, sondern, dass keine Miete gezahlt werden KÖNNTE. ALS VERMUTUNG.


Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Bloß weil es die Eltern sind und kein fremder Vermieter, gibt es niemanden das Recht zu pauschalisieren, das die Eltern einen dann kostenlos wohnen lassen bloß weil es das eigene Kind ist.
habe ich auch nicht geschrieben, aber wenn das Kind nicht genug abhebt, um die behauptete Miete zu zahlen, fällt es halt irgendwem irgendwann auf. Ob das bei Dir so ist, weiß ich nicht und habe es auch nicht geschrieben.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Was heisst hier lange gut ging? Ich habe Wohnkosten beantragt weil es mir zugestanden hat. Was ist daran verkehrt?
Wenn Du die Dir zustehenden Wohnkosten SCHEINBAR nicht weiter reichst, kommt der Verdacht auf, dass keine real erhoben werden. Ob das JC dennoch zahlen muss, kann vielleicht jemand anders noch beantworten.
Und "lange gut" bezieht sich darauf, FALLS es eine Differenz von Barquittung und Abhebung gab, es- wie Du selbst schreibst- lange kein Thema war, also niemand aufgefallen ist. ALSO NOCHMALS FALLS...

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 12:22:50Ehrlich gesagt, bringt mir dein Post keine Hilfe und keinen Rat ausser die angesprochenen Unterstellungen. Erkläre ich zu umständlich? :weisnich:
Ehrlich gesagt, habe ich keine einzige Unterstellung geschrieben, aber Du bist pampig geworden, weil Du offenbar an jeder Ecke eine Unterstellung witterst, nur weil ich nicht geschrieben habe "rechtswidrig, sofort dies und jenes tun".

Wie genannt, ich wollte Dir helfen und habe keine einzige Unterstellung getätigt. Da hast Du jede Menge gelesen, was nirgends stand. Mag sein, dass Deine Situation angespannt ist, aber kein Grund verbal um sich zu schlagen.

Hoffe, jemand gibt Dir hier das, was Du als Hilfe ansiehst.  :bye:  :bye:  :bye: 

Sheherazade

Ehrlich gesagt, bin ich bei dieser Textschwemme auch als erstes hierüber gestolpert.

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22"Laut den vorliegenden Nachweisen haben Sie in der Zeit Juni bis September keine Mietzahlungen vorgenommen. Auch entsprechende Barabhebungen für eine Mietzahlung in bar sind nicht vorhanden"

Barzahlungsquittungen für die Miete werden scheinbar akzeptiert, nur sind offenbar keine Barabhebungen in ausreichender Höhe vom Girokonto ersichtlich, womit die Miete hätte bezahlt werden können. Diese Diskrepanz konnte wohl auch vor Gericht nicht zur Zufriedenheit erklärt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Bis Juli 2022, nachdem ich wieder einen WBA stellen musste, wurde mir dann im Bewilligungsbescheid mitgeteilt wurde, man würde mir keine Miete mehr bezahlen. Die Begründung war, man könnte, ich zitiere "Laut den vorliegenden Nachweisen haben Sie in der Zeit Juni bis September keine Mietzahlungen vorgenommen. Auch entsprechende Barabhebungen für eine Mietzahlung in bar sind nicht vorhanden"
Wer nie Bargeldbeträge im Antrag angibt muss sich nicht wundern, dass die so reagieren, irgendwoher muss ja das Geld kommen für die Miete.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Stargate

@Fettnäpfchen Ja, das die Sache geklärt sei. So verstehe ich den Satz. Wer weiss was die dem Sozialgericht für Märchen erzählt haben. :( Was wäre die nächste Instanz gewesen? Ich denke, da jetzt einige Zeit verstrichen ist, komm ich in der Sache bestimmt nicht mehr weit. :( Das mit dem Sozialgericht, ist aber nicht die Sache mit der Rückzahlung. Da ging es darum, das ich Widersprich eingelegt haben gegen den Bescheid, das sie mir meine Miete mehr gezahlt haben.

Die andere Sache ist ja, und da bin ich nicht bis zum Sozialgericht gegangen, daher der Ü Antrag, die rechtswidrige Aufrechnung.
Danke für den Ratgeber, saug ich gleich mal auf!

Awww, okay. Also gilt die Karenzzeit, dann erst bei Neuanträgen nachdem man mindestens 3 Jahre vorher gearbeitet hat?
Meine Mietkosten sind 590 warm. Davon werden mir 131 abgezogen. Ob das alles so richtig ist, weiss ich nicht. Ich dachte es wären weniger, aber ich hatte mich darauf eingestellt, da meine Wohnung 3 qm zu gross ist. Man darf wohl nur 50 qm haben.

Danke für den Typ mit dem Datenschutzbeauftragten. Wie genau finde ich den? Gibt es einen für ganz Deutschland, oder für jedes Bundesland? Oder gar Stadt? Das ist ganz neu für mich.

Ps: Dir Gute Besserung :)

@September23 Lese Dir doch bitte deine Antworten noch einmal durch. Anscheinend weisst Du selbst nicht was Du hier schreibst. Lass mich bitte in Zukunft in Ruhe. Danke.

@Sheherazade Nein, die Quittungen werden nicht akzeptiert. Im abgelehnten Widerspruchsbescheid steht "Die im Widerspruch vorgelegten Quittungen können als Nachweis für die Mietzahlungen nicht anerkannt werden.." Und die Barabhebungen sind ja vorhanden. Die habe ich alle eingereicht bis weit aus über das Jahr 2022 hinaus, was ich eigentlich nicht einmal hätte machen brauchen.

@Rotti Was soll deine Unterstellung? Wenn Du keine Hilfe beizutragen hast, dann lass mich bitte in Ruhe. 

turbulent

nur ein Ratschlag:
Lies Dir die Beiträge, von denen Du Dich angegriffen fühlst, noch einmal in Ruhe durch, am besten durch die Brille eines Unbeteiligten. Dann kannst Du bestimmt einige Tipps herauslesen.

september23

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 18:50:46@September23 Lese Dir doch bitte deine Antworten noch einmal durch. Anscheinend weisst Du selbst nicht was Du hier schreibst.
Doch weiß ich und dass Du es völlig missverstanden hast.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 18:50:46Lass mich bitte in Zukunft in Ruhe. Danke.
Ich habe Dich nicht belästigt. Also lass bitte Deine Unterstellungen, danke.
Und nun endgültig  :bye:  :bye:  :bye:

Rotti

#10
Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 18:50:46@Rotti Was soll deine Unterstellung? Wenn Du keine Hilfe beizutragen hast, dann lass mich bitte in Ruhe
die Unterstellung macht das JC und die wollen doch einen Nachweis wo das Geld für die Miete herkommt.

Zitat von: Stargate am 11. November 2023, 21:15:22Ich stellte die Anträge immer online über das Jobcenter Digital Portal. Reichte dann Kontoauszüge der letzten 3 Monate ein und bekam auch wenig später dann meine Bewilligungsbescheid. So weit so gut. 2 Jahre ging alles gut.
Dadurch, das die Sachbearbeiterin / Jobcenter behaupten, keine Nachweise bekommen zu haben, obwohl sie es haben, werfen sie mir arglistige Täuschung vor.
Eingereichte Digitale Kopien sind ja für dich auch als Beweis sichtbar bei https://web.arbeitsagentur.de/verlauf/
Wenn du da Unterlagen eingescannt hast kannst du auch einsehen und herunterladen.Ich sehe da auch noch alle meine Dokumente VÄM wo ich vor 4 Jahren eingereicht habe. mit Datum und Uhrzeit. Da kann sich kein JC mehr rausreden es sei denn die löschen Daten.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

TripleH

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 18:50:46@Fettnäpfchen Ja, das die Sache geklärt sei. So verstehe ich den Satz. Wer weiss was die dem Sozialgericht für Märchen erzählt haben.

Das Gericht beabsichtigt, die Klage per Gerichtsbescheid zu beenden, das bedeutet der Satz:

Zitat(1) 1Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. 2Die Beteiligten sind vorher zu hören. 3Die Vorschriften über Urteile gelten entsprechend.

https://dejure.org/gesetze/SGG/105.html

Allerdings klingt das danach, dass deinen Kontoauszügen wohl eher nicht zu entnehmen ist, dass du Barabhebungen in einer die Barzahlung der Miete erklärenden Höhe getätigt hast. Denn, wenn dem so wäre, hätte das Gericht das Jobcenter wohl eher aufgefordert, dein Klagebegehren anzuerkennen.

Fettnäpfchen

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 18:50:46@Fettnäpfchen Ja, das die Sache geklärt sei. So verstehe ich den Satz. Wer weiss was die dem Sozialgericht für Märchen erzählt haben. :( Was wäre die nächste Instanz gewesen? Ich denke, da jetzt einige Zeit verstrichen ist, komm ich in der Sache bestimmt nicht mehr weit. :( Das mit dem Sozialgericht, ist aber nicht die Sache mit der Rückzahlung. Da ging es darum, das ich Widersprich eingelegt haben gegen den Bescheid, das sie mir meine Miete mehr gezahlt haben.

Die andere Sache ist ja, und da bin ich nicht bis zum Sozialgericht gegangen, daher der Ü Antrag, die rechtswidrige Aufrechnung.
Danke für den Ratgeber, saug ich gleich mal auf!
Sorry aber da steige ich nicht durch. Ich dachte das gehört zusammen und daher halte ich mich zurück bis du mir schreibst was das eine ist oder was das andere ist und das am besten in verständlich für einen Ottonormalverbraucher wie mich.

Die nächste Instanz wäre nach dem SG das LSG.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 18:50:46Awww, okay. Also gilt die Karenzzeit, dann erst bei Neuanträgen nachdem man mindestens 3 Jahre vorher gearbeitet hat?
Ich habe die Lesefassung angehängt dass du das selber nachlesen kannst da es mir zZ nicht so prickelnd geht und du hast ja Zeit dafür. Braucht fünf Minuten.

Zitat von: Stargate am 12. November 2023, 18:50:46Danke für den Typ mit dem Datenschutzbeauftragten. Wie genau finde ich den? Gibt es einen für ganz Deutschland, oder für jedes Bundesland? Oder gar Stadt? Das ist ganz neu für mich.
sogar in Auswahl für den Fall das dein JC eine Optionskommune ist sind nämlich andere zuständig als bei den normalen JC die in "Staatshand" sind.
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
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MfG FN
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