Kurze Frage: Eigener Gehaltswunsch in Bewerbungen > Vermittlungsvorschlägen erlaubt?

Begonnen von Hansejunge, 08. November 2023, 12:58:11

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turbulent

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. November 2023, 16:43:33Der Gehaltswunsch ist bei einem VZ Job so hoch
dass man seine Miete
seine eigenen Kosten
und noch etwas ansparen kann

alles andere ist immer schlecht und unter Preis verkaufen sollte man sich nicht.
Ich verstehe Deinen Ansatz. Aber mein Lebenslauf z.B. gibt eine solches Gehalt einfach nicht her. Meine Arbeitskraft ist niemandem so viel wert. Das kann sich nach Einarbeitung ändern. Aber das ist sicher nicht für alle ein einforderbares Einstiegsgehalt.

Hansejunge

Wie gesagt, mir ging es darum, ob ich überhaupt Gehaltswünsche äußern bzw. darauf reagieren darf (Bewerbung/Vorstellungsgespräch), gerade im Hinblick auf die Vermittlungsvorschläge vom JC. Es kann ja sein, dass hier dann schon die Vereitelung einer Arbeitsgelegenheit / Beschäftigung beginnt bzw. das JC es einem so vorwerfen und auslegen könnte.


Vielen Dank euch für eure gegebenen Antworten.


Rotti

Zitat von: Hansejunge am 13. November 2023, 12:48:23Wie gesagt, mir ging es darum, ob ich überhaupt Gehaltswünsche äußern bzw. darauf reagieren darf (Bewerbung/Vorstellungsgespräch), gerade im Hinblick auf die Vermittlungsvorschläge vom JC. Es kann ja sein, dass hier dann schon die Vereitelung einer Arbeitsgelegenheit / Beschäftigung beginnt bzw. das JC es einem so vorwerfen und auslegen könnte.
wer nichts gelernt hat, macht mit dem Mindestlohn nichts verkehrt, wer einen Beruf gelernt hat setzt den Tariflohn oder ortsüblichen Lohn ein, niedriger anzugeben, da würde der Chef gleich denken du kannst nichts.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Fettnäpfchen

Hansejunge

Zitat von: Hansejunge am 13. November 2023, 12:48:23Es kann ja sein, dass hier dann schon die Vereitelung einer Arbeitsgelegenheit / Beschäftigung beginnt bzw. das JC es einem so vorwerfen und auslegen könnte.
das kann dir immer passieren, da gibt es keine Sicherheit weil es auch an deinem SB liegt. Wenn du nichts riskieren willst lass es weg und mach das wie schon X mal geschrieben wurde beim Vorstellungsgespräch.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hansejunge

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. November 2023, 19:13:00mach das wie schon X mal geschrieben wurde beim Vorstellungsgespräch.

Werde ich tun. Und ihr habt ja geschrieben, dass die Arbeitgeber so etwas nicht dem JC melden, wenn man nach einem Vermittlungsvorschlag, einer Bewerbung und einem Vorstellungsgespräch zu hohe Gehaltsforderungen hatte und man deswegen nicht genommen wurde. Darum dreht sich ja alles.

september23

Zitat von: Hansejunge am 14. November 2023, 20:28:32Werde ich tun. Und ihr habt ja geschrieben, dass die Arbeitgeber so etwas nicht dem JC melden, wenn man nach einem Vermittlungsvorschlag, einer Bewerbung und einem Vorstellungsgespräch zu hohe Gehaltsforderungen hatte und man deswegen nicht genommen wurde. Darum dreht sich ja alles.
Das anfangs genannte Verhandeln ist aber was anderes, als zu hohe Gehaltsforderungen.

Verhandeln setzt Interesse am Job voraus und man zeigt dieses auch während dessen und ist zu Kompromissen bereit. Zudem ist man realistisch, was man zu Beginn und je nach Qualifikation und Dauer der Arbeitslosigkeit als Gehaltswunsch angeben kann.

Viel zu hohe und unrealistische Forderungen der Art "entweder das Gehalt oder ich hab kein Interesse am Job" können durchaus als Vereitelung eines Jobs verstanden werden, so es rauskommt.

Hansejunge

Der Unterschied macht hier wohl "zu hohe" und "viel zu hohe" aus.

Aber gut, es ist dazu alles gesagt. Es gibt den branchenüblichen Stundenlohn und der sollte wohl als Maximum gelten.

Wenn jemand 30 Euro die Stunde für einen Helferjob will. - ja, nee, is klar. ;-)