Kontoauszug gefordert kein Geld

Begonnen von Maleth, 20. November 2023, 10:22:30

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Maleth

Hallo,
ich möchte um Rat fragen, da ich nichts dergleichen finden konnte.
Ich frage für eine Freundin, da diese mit Kind seit 20 Tagen ohne Geld da sitzt und das JobCenter nun einen Kontoauszug von ihr fordert, soweit so fragwürdig, jedoch hat sie garkeine Möglichkeit dazu dem JobCenter einen Kontoauszug zu senden, da sie OnlineBanking hat und am Automaten keine Kontoauszuüge in Papierform mehr bekommt, einen Drucker besitzt sie auch nicht.
Meine Frage wäre nun also, reicht es denen den Kontoauszug per PDF mit einer "netten" E-Mail zu senden oder geht die Gängelei dann weiter und die verlangen explizit Papier? Bzw. ist das mit E-mail überhaupt eine Möglichkeit?

PS: Ich habe von ihr gerade das Schreiben durchgelesen und die verlangen nicht nur einen Kontoauszug, die verlangen sogar einen "schriftlichen Nachweis zur Kontoeröffnung der Bankverbindung und die dazugehörigen vollständigen sowie lückenlosen Kontoauszügen seit Eröffnung bis laufend" wie soll man sowas bitte einreichen können?
Desweiteren wollen die alle Angaben zu Paypal, monatl. Kreditkartenabrechnungen Tagesgeldkonten,Geschäftskonten und Depotübersicht (Was sie garnicht besitzt, was dann aber sicher auch wieder irgendwie nachgewiesen werden muss....)

Ghostrider89

Du kannst die Kontoauszüge in PDF-Format, oder Jpeg per JobcenterDigital oder E-Mail übersenden, wenn du einen Ansprechpartner hast. Die Originalkopien verschickt man sowie nie, da es ihr Eigentum ist.

Maleth

Danke, dann ist wenigstens das geklärt und das kann alles per E-Mail, kann man sich bei denen ja leider nie sicher sein.
Der Rest überfragt mich dann aber dennoch, kann mir nur vorstellen, dass die Bank sowas hat, aber woher sollen dann wieder die Kontoauszüge seit Eröffnung des Kontos kommen, wenn die Online garnicht solange zurückreichen...

Sheherazade

Ist das der Erstantrag deiner Bekannten? Wann wurde denn das Konto eröffnet? Führt sie eine selbständige Tätigkeit aus?

Im übrigen: Was man nicht hat, kann man nicht nachweisen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maleth

Sie wohnt schon seit bestimmt 5 Jahren da, weiterhin ist das ihr WBA, ich verstehe auch nicht was diese Gängelei bringen soll, im Endeffekt müssen die eh zahlen egal wie lange das dauert, zumal ja alle Daten eigentlich schon bekannt sind.

september23

Zitat von: Maleth am 20. November 2023, 10:22:30Desweiteren wollen die alle Angaben zu Paypal, monatl. Kreditkartenabrechnungen Tagesgeldkonten,Geschäftskonten und Depotübersicht (Was sie garnicht besitzt, was dann aber sicher auch wieder irgendwie nachgewiesen werden muss....)
Man kann nicht nachweisen, dass man kein Geschäftskonto usw. hat.
Ist vermutlich so ein allgemeiner Textbaustein.

Maleth

Zitat von: september23 am 20. November 2023, 13:58:35
Zitat von: Maleth am 20. November 2023, 10:22:30Desweiteren wollen die alle Angaben zu Paypal, monatl. Kreditkartenabrechnungen Tagesgeldkonten,Geschäftskonten und Depotübersicht (Was sie garnicht besitzt, was dann aber sicher auch wieder irgendwie nachgewiesen werden muss....)
Man kann nicht nachweisen, dass man kein Geschäftskonto usw. hat.
Ist vermutlich so ein allgemeiner Textbaustein.
Naja hilft ja alles nichts, danke für die Tips.

Ottokar

Das JC darf bei einem WBA lediglich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate fordern, mehr nicht.
Was sie nicht hat, kann und muss sie nicht nachweisen und die Forderung von Negativbeweisen ist gemäß § 65 SGB I generell unzulässig, da man nicht nachweisen kann, dass etwas nicht existiert.
Die Forderung eines Nachweises zur Kontoeröffnung entbehrt zudem jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage.

Deine Freundin sollte sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung ihres Bürgergeldes zu verurteilen. Begründung: sie ist mittellos, ihre und die Existenz des Kindes massiv bedroht, das JC verweigert die Antragsbearbeitung und fordert stattdessen Unterlagen, die nicht existieren oder für die Feststellung des Leistungsanspruches und die Berechnung der Leistungshöhe nicht relevant sind.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

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Maleth

Ich bedanke mich für die Hilfe, ich werde das mal so weiterleiten.

Wolverine36

 :lachen: Geht es da auch zufällig um die Bürgergeld Anlage VM .Weil ich meine WBA abgegeben hatte wollte ich wissen ob der schon bearbeitet wird.Hatte auch gesagt das ich die VM unausgefüllt mit beigelegt hatte darauf hatte mir der nette Mitarbeiter gesagt ich muss die ausfüllen und auch mir gesagt wenn ich nur ein Girokonto habe nur das Geld eintragen was noch auf dem Konto ist bei allen anderen was ich nicht habe einfach 0,00 € eintragen.Er hatte mir auch gesagt wo ich das noch mal runter laden kann damit es schneller geht und ich nicht warten muss bis die wieder zugesandt wird.Und die braucht man nur einmal ausfüllen und gut ist. :lol: Was man nicht hat kann man nicht eintragen.Und Kontoauzüge von 3 Monate mehr nicht.Und selbst 0,11€ die in der Brieftasche sind anzugeben da musste er selber über lachen müssen angegeben werden allso das Bargeld. :lachen: Ist bei mir ja nicht der fall da ich alles mit Karte zahl.