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Erfolgsprämie bei Weiterbildung

Begonnen von WoOdy, 20. November 2023, 13:16:09

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WoOdy

Hallo Zusammen,

ich mache eine Weiterbildung im Bereich IT-Fachinformatiker Systemintegration. Es gibt für die Teil 1 Prüfung 1.000 EUR und für die Teil 2 Prüfung 1.500 EUR. Leider hab ich die ersten Prüfungen nicht bestanden und wiederhole jetzt die komplette Prüfung (Teil 1 und Teil 2). Ich musste jetzt 6 Monate Prüfungsvorbereitung beim Bildungsträger nachholen und hab jetzt die ersten Ergebnisse der Teil 1 Prüfung die erfolgreich bestanden wurde. Meine Beraterin sagte mir telefonisch, dass mir die Erfolgsprämie von 1.000 EUR  wegen irgendeiner Quali nicht zustehen würde. Jedoch wenn ich die Teil 2 Prüfung bestehe, steht mir dann wohl die Erfolgsprämie von 1.500 EUR zu.

Meine Frage wäre jetzt, ob das so richtig ist bei Wiederholern und was ich tun könnte, um die Prämie für die Teil 1 Prüfung zu bekommen?  :help:

Ottokar

Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 87a Abs. 1 SGB III, dort ist als Anspruchsvoraussetzung nur das Bestehen der Zwischenprüfung geregelt. Ob diese beim 1. oder 2. Versuch bestanden wurde, ist unrelevant.
Das JC kann mangels Ermessen auch nichts anderes festlegen. Wenn du also die Zwischenprüfung nunmehr bestanden hast, besteht auch Anspruch auf die Prämie.
Fordere die Zahlung schriftlich an, sollte das JC diese ablehnen, legst du Widerspruch ein. Notfalls musst du sie einklagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


WoOdy