Hilfe!Darf das Jobcenter Inflationspräme als Einkommen anrechnen?

Begonnen von Mara, 04. Februar 2024, 14:35:00

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Mara

Hallo zusammen,
Hallo Ottokar,

ich habe vom Jobcenter eine Rückzahlungsforderung am 10.1.2024 erhalten,da sich nach ihren Angaben vom Mai 2024 bis Oktober 2023 mein Gehalt erhöht hat .

Ich muss 280€ an das Inkasso-Service zurückzahlen.Nach meinem Anruf ,wurde das, aber gestoppt,weil ich Widerspruch einlegen möchte! Deshalb brauche ich dringend eure Hilfe.

Ich erhalte bei meinem Minijob Monatlich 424,88€.

Vom Monat Mai 2023 bis Monat Oktober sieht es wie folgt aus :

Mai: 366,32€ erhalten ( 58,56€ weniger erhalten,da die Personalabteilung einen Fehler gemacht hat,wegen Kinderkrankenschein.
Die 58,56€,die man mir angezogen hat, haben sie mi im Monat Juli wieder zurücküberwiesen)

Juni: 646,22€ ( 221,34€
              Inflationsprämie)

Juli: 522,70€ (58,56€ die
            Zürückerstattung + 39,26€
            Inflationsprämie)

Von August bis Oktober :464,14€ ( 39,26€
                Inflationsprämie)

Sie schreiben,dass sich in diesem Zeitraum mein Gehalt erhöht hat und ich mehr Leistungen erhalten habe,als mir und meinem 5Jährigen Kind zusteht.

In allen eingereichten Lohnabrechnungen steht,dass es sich hier um die Rückzahlung plus der Inflationsprämie handelt.

Meine Frage ist jetzt,hat das Jobcenter hier recht ? Darf man mir die Inflationsprämie als Einkommen anrechnen?

Wenn NEIN, bitte gibt mir Ratschäge,wie ich den Widerspruch schreiben soll :help: mit Paragraphen!!

Wenn ich im Unrecht bin,dann schreibt mir das bitte,dann schreibe ich keinen Widerspruch!!!

Ich bin im Zeitdruck,da ich den Widerspruch bis spätestens Donnerstag versenden muss! Ich schreibe ihn und unterschreibe es ubd sende es per E-Mail an das Jobcenter bzw.bitte um Weiterleitung an die Widerpruchsabteilung .

Die vom Inkasso-Service ,haben mir gesagt ,dass das auch so möglich ist.Also muss ich es nicht so wie früher per Einschreiben senden :coffee:

Für alle hilfreichen Antworten ,danke ich euch im Voraus !

Mara

Ps: Habe meinen Widerspruch verfasst. Kann ich das so schreiben :-( ? Für jede Hilfe bin ich euch dankbar !!

Ottokar

Den Widerspruch kannst du so machen. Du kannst auch noch nachtragen, dass die im Zeitraum 26.10.2022 bis 31.12.2024 zusätzlich zum Lohn gezahlte Inflationsausgleichsprämie lt. § 1 Abs. 1 Nr. 7 Bürgergeld-V bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 Euro nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mara

Super ! Ich danke dir Ottokar  :ok: 
Diese 39€ Inflationsprämie erhalte ich ,so wie ich noch in Erinnerung habe, bis diesen Monat.

Das Jobcenter macht bei mir ständig Fehler, nur das ich mich nicht richtig wären kann und dieses Mal ist es wirklich so offensichtlich ,dass ich diesen Widerspruch versenden muss. Ich wollte mir halt nur sicher sein, dass ich auch nicht falsch liege. Deshalb habe ich hier meine Frage gestellt ...

Auf jeden Fall, Danke nochmals :)

LG
Mara

Ehrenamt

Hier weist die Rechtsstelle alle Widersprüche, die als Fax oder Mail (auch mit unterschriebenen Anhang) eingereicht werden als unzulässig zurück. Formerfordernis wurde nicht eingehalten.

Daher würde ich ihn entweder nachweisbar per Post oder persönlich übermitteln.

Ottokar

Ein per Fax eingereichter Widerspruch mit eigenhändiger Unterschrift ist lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich formwahrend.
Ein per E-Mail eingereichter Widerspruch ist nur dann formwahrend, wenn er per De-E-Mail (§ 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz) übermittelt wurde.
(u.a. BSG im Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 1/16 R)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mara

#5
Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2024, 10:20:40Ein per Fax eingereichter Widerspruch mit eigenhändiger Unterschrift ist lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich formwahrend.
Ein per E-Mail eingereichter Widerspruch ist nur dann formwahrend, wenn er per De-E-Mail (§ 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz) übermittelt wurde.
(u.a. BSG im Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 1/16 R)

Lieben Dank 🙏Ich hatte gestern die
 E-Mail zwar an das Jobcenter versendet,aber  nachdem ich hier eure Antwort gelesen habe ,habe ich den Brief ,soeben per Einschreiben Rückschein versendet.  :ok:

Das Problem ist,das so ein Einschreiben 5,70€ kostet und ich muss noch ein Einschreiben versenden,wegen der Überprüfung meiner Rückzahlungsforderung von 2023,da mir das auch etwas komisch vorkommt und die Dame vom Inkasso -Service meinte zu mir ich soll dafür einen Antrag machen.

Somit war mir das halt zu viel 2 Mal 5,70€ auszugeben und sie sagte ,dass ich einfach den Unterschriebenen Btief per E-Mail versenden kann . Demnach war ja die Info falsch 😬
Deshalb bin ich sehr froh,dass ich hier in dem Forum Hilfe und Rat bekomme ! DANKE  :ok:

Ottokar

Normales Einschreiben reicht, für einen Widerspruch reicht imho sogar Prio.
Einschreiben Rückschein benotigt man wirklich nur für wichtige Fristsachen wie z.B. die Kündigung von Miet- oder Arbeitsverträgen.
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Mara

Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2024, 11:11:23Normales Einschreiben reicht, für einen Widerspruch reicht imho sogar Prio.
Einschreiben Rückschein benotigt man wirklich nur für wichtige Fristsachen wie z.B. die Kündigung von Miet- oder Arbeitsverträgen.


Oh das wusste ich nicht  :scratch:  Danke ,dass du mir das gesagt hast 🙏
Ich hätte sonst wieder 5,70€ gezahlt 😬🙈