Vorgang - Krankmeldung vom Hausarzt ans Jobcenter

Begonnen von kopfhoch, 21. November 2023, 03:26:13

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kopfhoch

Guten Tag, Hallo. Es geht um das neue elektronische Weiterleitungssystem der AU-Bescheiniging an die Krankenkasse und i.d. Regel an den Arbeitgeber. :weisnich:
Was sage ich dem Hausarzt, wenn er mich krankschreibt? Die AU wird nicht automatisch an das Jobcenter weitergeleitet. Muss er mir was ausdrucken?

Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

180

Es gibt keinen Grund das JC über eine Krankschreibung zu informieren - so lange du keiner Maßnahme zugewiesen bist und du keinen Termin beim JC hast.

Du kannst auch einfach dein Exemplar kopieren oder scannen und die Diagnose schwärzen und es dann ans JC schicken.

Bundspecht

Zitat von: lappa am 21. November 2023, 10:24:43Es gibt keinen Grund das JC über eine Krankschreibung zu informieren

Dazu hast Du sicherlich auch eine Quelle .... DIE würde ich gerne sehen

Zitat von: lappa am 21. November 2023, 10:24:43Du kannst auch einfach dein Exemplar kopieren oder scannen und die Diagnose schwärzen und es dann ans JC schicken.

Was völliger Blödsinn ist, wenn der DOC gleich das richtige ausdrucken kann !!!


"Muss das Jobcenter über eine Krankheit informiert werden?

Wenn Sie von einem Arzt eine Krankschreibung erhalten, müssen Sie dem Jobcenter zeitnah eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Denn solange Sie krank sind, stehen Sie nicht für Maßnahmen oder für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Quelle:https://www.gegen-hartz.de/buergergeld-arbeitsunfaehigkeit-und-erwerbsunfaehigkeit
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 21. November 2023, 11:13:45
Zitat von: lappa am 21. November 2023, 10:24:43Du kannst auch einfach dein Exemplar kopieren oder scannen und die Diagnose schwärzen und es dann ans JC schicken.

Was völliger Blödsinn ist, wenn der DOC gleich das richtige ausdrucken kann !!!


Es soll Leute geben, die möchten nicht beim Arzt sagen "Kann ich bitte die Ausfertigung für den Arbeitgeber ausgedruckt bekommen, weil ich Bürgergeld beziehe und das Jobcenter die AU nicht bei der KV abrufen kann." - für diese Leute ist der Rat kein Blödsinn
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 21. November 2023, 11:23:39Es soll Leute geben, die möchten nicht beim Arzt sagen

Meinst Du nicht, dass die meisten Ärzte da ehh schon wissen ..????? Und außerdem, bekommt man (zumindest bei uns) alle drei Ausdrucke !

Mal ganz davon abgesehen, dass man ehhh keinen Ausdruck mehr bekommt , wenn das gleich zur Krankenkasse übertragen wird !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 21. November 2023, 11:37:52Mal ganz davon abgesehen, dass man ehhh keinen Ausdruck mehr bekommt , wenn das gleich zur Krankenkasse übertragen wird !

Doch, man bekommt den Ausdruck für den Versicherten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Besitzwehr

Zitat von: Sheherazade am 21. November 2023, 12:32:06
Zitat von: Bundspecht am 21. November 2023, 11:37:52Mal ganz davon abgesehen, dass man ehhh keinen Ausdruck mehr bekommt , wenn das gleich zur Krankenkasse übertragen wird !

Doch, man bekommt den Ausdruck für den Versicherten.

Das muss aber explizit erwähnt werden. Ab 1/24 gehen die AU automatisch an das JC bzw. werden durch die Fachkraft abgerufen. Aber auch da ist es ratsam sich einen Ausdruck mitzunehmen für die eigenen Unterlagen.

180

Zitat von: Bundspecht am 21. November 2023, 11:13:45"Muss das Jobcenter über eine Krankheit informiert werden?

Wenn Sie von einem Arzt eine Krankschreibung erhalten, müssen Sie dem Jobcenter zeitnah eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Denn solange Sie krank sind, stehen Sie nicht für Maßnahmen oder für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Dazu hast Du sicherlich auch eine Quelle .... DIE würde ich gerne sehen

Es ist nicht sanktionierbar und kann auch keine anderen Folgen haben, wenn der Kunde das JC nicht über die Erkrankung informiert.
Die Krankmeldung dient einzig und alleine der Fälschung der Arbeitslosenstatistik (wer Krank ist zählt offiziell nicht als Arbeitslos).
Es gibt also keinen Grund die Fälschung der Statistik zu unterstützen. Nur wenn man einen Meldetermin hat oder eine Maßnahmenzuweisung ist die AU relevant.

Bundspecht

Zitat von: Besitzwehr am 21. November 2023, 13:36:40Ab 1/24 gehen die AU automatisch an das JC

Quelle ? Laut meinem JC soll das nicht passieren .....

Zitat von: Sheherazade am 21. November 2023, 12:32:06Doch, man bekommt den Ausdruck für den Versicherten.

Bei uns bekommt man wen man nix sagt gar nix ... Und wenn man fragt besagte drei Zettel !

Zitat von: lappa am 21. November 2023, 13:48:44Es ist nicht sanktionierbar

hat ja auch keiner behauptet !

Zitat von: lappa am 21. November 2023, 13:48:44Die Krankmeldung dient einzig und alleine der Fälschung der Arbeitslosenstatistik (wer Krank ist zählt offiziell nicht als Arbeitslos).

OMG *PATSCH*  :wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

180

So lange das JC die Kunden mit Sanktionen bedroht, gibt es keinen Grund auch nur einen Millimeter entgegen zu kommen, wenn es nicht sanktionierbar ist.

Rotti

Zitat von: lappa am 21. November 2023, 13:48:44Die Krankmeldung dient einzig und alleine der Fälschung der Arbeitslosenstatistik (wer Krank ist zählt offiziell nicht als Arbeitslos).
wer Krank ist kann sich nicht bewerben oder die Stelle annehmen also ein Bewerber weniger.

Fettnäpfchen

Zitat von: Rotti am 21. November 2023, 20:39:30wer Krank ist kann sich nicht bewerben
falsch auch wenn man AU geschrieben ist kann und muss man sich bewerben ansonsten besteht Sanktionsgefahr.
und bestehende Termine zur Vorstellung muss man verschieben.
ALG2-FAQ

MfG FN
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Milla

#13
Zitatfalsch auch wenn man AU geschrieben ist kann und muss man sich bewerben ansonsten besteht Sanktionsgefahr.
Du bist ja auch ein ganz Lustiger. :lachen:
1. Wie schreibe ich eine Bewerbung mit 2 Gips-Armen? Anleitung bitte.
2. Wenn ich im Krankenhaus bin, welche Möglichkeiten habe ich mich zu bewerben? Soweit ich weiß, gibts dort keine PC am Krankenbett. Und auch die Schwestern kann man nicht als persönliche Sekretärin missbrauchen.
3. Wenn ich AU bin, kann ich nicht arbeiten bzw. stehe dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung. Also besteht schon deshalb aus logischer Konsequenz auch keine Pflicht mich zu bewerben.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Bundspecht

Zitat von: Milla am 22. November 2023, 18:30:26Du bist ja auch ein ganz Lustiger.

Bevor Du dich hier über andere Lustig machst, solltest DU dir vielleicht den Link ansehen den @Fettnäpfchen verlinkt hat !!!

Aber hier mal für so faule wie dich aus besagten Link (von Ottokar geschrieben)

Muss ich mich bewerben, während ich krank geschrieben bin?

Auf Jobangebote, die man während einer AU erhält, muss man sich bewerben. Auch bereits vom Amt vereinbarte Vorstellungstermine bei Arbeitgebern oder Maßnahmeträgern darf man nicht einfach "sausen" lassen, sondern muss unverzüglich, unter Hinweis auf die AU, einen neuen Termin vereinbaren oder, wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist, durch einen Dritten vereinbaren lassen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !