Kürzung Regelsatz von welchem Betrag

Begonnen von Meteorman, 23. November 2023, 19:48:00

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meteorman

Hallo

Mein Regelsatz beträgt ja 502 Euro.
Da ich Wittwenrente beziehe wird er ja entschprechend gekürzt.

Von welchem Betrag werden die kürzungen berechnet, von den 502 Euro oder von dem Verminderten Betrag wegen Wittwenrente?

Mit freundlichen Grüßen

begees

Es erfolgt rechtlich keine Kürzung des Regelsatzes.
Der Regelsatz zusammen mit den Unterkunfts- und Heizkosten ergibt (vereinfacht) den Gesamtbedarf.
Davon wird (unter Berücksichtigung von Freilassungsbeträgen) dein Einkommen abgezogen, also die Witwenrente.
Steht so ja auch im Bescheid.


Meteorman

Hallo

Das ist bekannt, ich hab mich da ungenau ausgedrückt.

Ich wollte wissen von welchem Betrag bei Sanktionen z.b. 10% gekürtzt wird.
Also von dem vollen Regelsatz von 502 Euro oder dem was nach Abzug der Wittwenrente übrig bleibt.

Ich hoffe jetzt ist es berständlich, sorry.

Mit freundlichen Grüßen

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Es kann aber nur sanktioniert werden, wenn du vom JC mehr ausgezahlt bekommst als die KdU (Miete +Nebenkosten).

Bekommst du weniger vom JC, ist es unmöglich dich zu sanktionieren.

Und wenn du nur etwas mehr als die KdU bekommst, kann nur die Differenz zwischen Auszahlung und KdU sanktioniert werden

Ottokar

Nochmal zusammengefasst:
- der Sanktionsbetrag wird anhand des Regelsatzes berechnet, also z.B. 10% von 502€,
- die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Mehrbedarf für Warmwasser dürfen nicht gemindert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.