Hohe Nachzahlung!

Begonnen von nabil, 22. Oktober 2023, 09:31:09

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

september23

Zitat von: nabil am 24. Oktober 2023, 08:20:50Super, ich bedanke mich für die schnelle und informative Antwort.
Beide verdienen genug das sie auch keine Unterstützung benötigen.

Meine letzte Frage ist, können Sie sich das Guthaben was den 3 jeweils anteilig zusteht wieder vom jobcenter zurückverlangen?
Gern. Was hat das JC mit dem Guthaben der Betriebskostennachzahlung zu tun? Das Guthaben kommt doch vom Vermieter.

Die 3 haben als Nicht-Leistungsempfänger mit dem JC nichts zu tun, sind nicht verpflichtet zu irgendwas, aber haben auch keinerlei Ansprüche für was auch immer. Wenn, dann müssten die Eltern -zumindest in deren Namen- tätig werden.

Wenn Du das meinst:
Zitat von: nabil am 24. Oktober 2023, 08:20:50Ich kann mich noch an das Jahr 2021 erinnern da haben meine Eltern ein Guthaben von über 1500 Euro gehabt das sie auch vollständig an das jobcenter weiterreichen mussten, da durften sie auch nichts anteilig behalten.
Wurde vermutlich verrechnet. War das die gesamte Rückzahlung?

Und hat man damals nicht kundgetan, dass es anteilig an die beiden anderen Parteien der WG zu zahlen ist?

Für einen Überprüfungsantrag der Eltern wäre es leider zu spät.

Ottokar

Zitat von: nabil am 24. Oktober 2023, 08:20:50Meine letzte Frage ist, können Sie sich das Guthaben was den 3 jeweils anteilig zusteht wieder vom jobcenter zurückverlangen?
Ich gehe mal davon aus, dass es damals einen Verwaltungsakt gab, der das Guthaben zurückgefordert oder mit den KdUH verrechnet hat.
Falls es nur eine Rückforderung war, war dieser Verwaltungsakt ohnehin rechtswidrig, da § 22 SGB II vorschreibt, dass das Guthaben die KdUH mindert. Eine Rückforderung wegen zuviel gezahlter KdUH kommt hierbei regelmäßig nicht in Betracht. Selbst dann nicht, wenn das Guthaben höher ist als die KdUH; in dem Fall erstreckt sich die Verrechnung eben über mehrere Monate.
Das Problem ist hier jedoch der zum 01.01.2023 eingetretene Fristablauf.
§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II begrenzt das materielle Recht rückwirkender Anfechtungen von Verwaltungsakten dergestalt, dass aktuell alle im Jahr 2021 wirksam gewordenen Verwaltungsakte zwar noch überprüft werden müssen, daraus aber keine Ansprüche gegen den Leistungsträger mehr geltend gemacht werden können.
D.h. selbst wenn - im Weiteren - ein Gericht feststellen sollte, dass 2021 das JC von den 1500€ Guthaben wegen anteiliger Erstattung an 3 Untermieter nur 900€ hätte berücksichtigen dürfen, muss das JC die zu Unrecht berücksichtigten und deshalb bei den KdUH weniger gezahlten 600€ nicht mehr nachzahlen.
Es sei denn, die Rückforderung/Verrechnung fand erst 2022 statt, dann könnte man diese noch erfolgreich anfechten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Gab es einen Schriftverkehr oder anderweitige Gespräche, in dem die Thematik um das Guthaben herum mit dem Leistungsträger besprochen wurde? Daraus könnte man evtl. noch im Rahmen einer falschen Beratung einen sozialrechtlichen Herrstellungsanspruch geltend machen. 

nabil

Ich danke euch allen wirklich für eure Mühe. Sehr informative Beiträge dabei.

Leider hat es sich, wie ich es aus den Beiträgen herrauslese sowieso für uns erledigt.
Sobald das Guthaben auf das Konto meiner eltern gutgeschrieben wurden ist  haben wir es selbstständig den jobcenter weiter überwiesen. War wohl ein Fehler aus dem man hoffentlich lernt. Die haben sich natürlich nicht gemeldet und gefragt was das für ein Geld sein soll.

Sheherazade

Zitat von: nabil am 26. Oktober 2023, 18:15:56Sobald das Guthaben auf das Konto meiner eltern gutgeschrieben wurden ist  haben wir es selbstständig den jobcenter weiter überwiesen.

Ernsthaft, ohne Rückzahlungsbescheid?  :schock:

 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: nabil am 26. Oktober 2023, 18:15:56War wohl ein Fehler aus dem man hoffentlich lernt. Die haben sich natürlich nicht gemeldet und gefragt was das für ein Geld sein soll.
schlechtes Gewissen und man will reinen Tisch machen, wird der Teamleiter denken.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

Zitat von: nabil am 26. Oktober 2023, 18:15:56Sobald das Guthaben auf das Konto meiner eltern gutgeschrieben wurden ist  haben wir es selbstständig den jobcenter weiter überwiesen.
Bei sowas kommt nicht nur jede Hilfe zu spät, sie wäre aufgrund des offensichtlichen Mangels an gesundem Menschenverstand ohnehin zwecklos.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ollieh

Zitat von: nabil am 22. Oktober 2023, 09:31:09Meine Eltern haben eine hohe heizkosten nachzahlung erhalten in Höhe von 4000 Euro.
Ganz ehrlich wer eine Nachzahlung von über 4000 € hat, der hat nie gelernt richtig zu Heizen.
Was ihr da an Nachzahlung habt. Dazu brauche ich mit meinen 60m2 10 Jahre um das zu verheizen.

Birgit63

4000 Euro Nachzahlung? Ist das dein Ernst? Haben sie überhaupt Heizkosten bezahlt?

Karotte

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das JC diese Summe übernimmt, egal wie die Rechtslage bzgl Zuflussprinzip und "Personenanzahl, die noch dort wohnt" ist, weil sie viel zu hoch ist. Da würde sicher ein Bescheid mit "unwirtschaftlich Heizen, nicht angemessen..." ins Haus flattern o. ä.
Die Differenz von 1.500 € Guthaben zu 4.000 € Nachzahlung beträgt 5.500 €. Das muss man erstmal erklären können.
Wurden für die Heizung überhaupt Abschläge gezahlt?

nabil

Es wurden natürlich heizkosten bezahlt in Höhe von 320 Euro ca. Pro Monat. Ausserdem wurde beim heizen 33 Prozent ca. Gespart gegenüber den vorjahr wir haben darauf hingewiesen die betriebskostenabrechnung noch einmal zu überprüfen. Haben sie auch getan das Resultat alles richtig berechnet! Wir melden uns jetzt beim mieterverein an zahlen einmalig die 90 Euro für die jahresgebühr und lassen es dort einmal prüfen.