Mietschulden aus eigenem Schonvermögen begleichen

Begonnen von robertP, 01. Dezember 2023, 09:54:03

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robertP

Meine Schwester hat Antrag auf Bürgergeld gestellt, ist schwanger und Ihr befristeter Arbeitsvertrag wurde deswegen nicht verlängert. Offensichtlich wurden ihre Unterlagen nicht zugestellt, komisch, weil ich persönlich dabei war als sie alle Unterlagen und Anträge per Post geschickt hat, zwei getrennte Postsendungen und angeblich keine davon wurde zugestellt, leider nicht als Einschreiben weggeschickt.

Sie ist gezwungen, bis sie alles vom Jobcenter bearbeitet wird und sie den Bescheid bekommt, ihre monatlichen Mieten aus eigenem Schonvermögen zu bezahlen, sie hat ca. 3000 EUR als Bargeld.

Wenn Mietschulden aus eigenem Schonvermögen von einem Hartz IV-Empfänger bezahlt werden, um eine Kündigung der Wohnung zu verhindern, hat dies eine Auswirkungen auf die Höhe der Hartz IV-Leistungen? Wenn also ein Hartz IV-Empfänger seine Mietschulden aus diesem Schonvermögen begleicht, wird dies nicht als Einkommen betrachtet und führt somit nicht zu einer Kürzung der Hartz IV-Leistungen, oder?

Sheherazade

Zitat von: robertP am 01. Dezember 2023, 09:54:03Wenn Mietschulden aus eigenem Schonvermögen von einem Hartz IV-Empfänger bezahlt werden, um eine Kündigung der Wohnung zu verhindern, hat dies eine Auswirkungen auf die Höhe der Hartz IV-Leistungen?

Nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Wenn eine Bewilligung erfolgt, wird ihr die KDU ausgezahlt. Hat sie diese schon "vorgestreckt" kann sie ihr Vermögen wieder auffüllen.

Fettnäpfchen

robertP

Zitat von: robertP am 01. Dezember 2023, 09:54:03Offensichtlich wurden ihre Unterlagen nicht zugestellt, komisch, weil ich persönlich dabei war als sie alle Unterlagen und Anträge per Post geschickt hat, zwei getrennte Postsendungen und angeblich keine davon wurde zugestellt, leider nicht als Einschreiben weggeschickt.
Hoffentlich hat sie noch vor Dezember einen neuen Antrag gestellt.
oder war sie zu Beginn persönlich beim JC um sich zu melden oder Anträge abzuholen oder wurde irgendwie anderweitig vom JC festgehalten das Sie Antragstellerin ist.

und nebenbei > Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach

MfG FN
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