Zum Thema Erbe brauche ich bitte Hilfe

Begonnen von Claudi, 04. Dezember 2023, 20:54:49

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Fettnäpfchen

Naja ich weiß ja nicht. Meiner Meinung nach ist dieses Schreiben weit über das Ziel hinaus formuliert.
 
Da spielt schon so was wie vorauseilender Gehorsam, allerdings nur vom JC gefordert, die Hauptrolle.
Liegt wohl am Generalverdacht unter dem eLB`s stehen.
Und natürlich der Hoffnung Gelder zu sparen.
Würde es darum gehen dass das JC etwas zahlen muss wäre es mit Sicherheit nicht mit einem Anschreiben getan sondern mit ..... dem was man im Forum immer wieder liest wenn sich ein JC vor seiner gesetzl. Pflicht drücken will.

Eine Forderung über die Höhe der Summe und einen Beleg dazu hätte vollkommen ausgereicht damit das JC feststellt das es VM ist.

Und würde auch dem Grundgedanken des neuen Bürgergeldgesetzes  entsprechen auf "Augenhöhe zusammen zu arbeiten".

MfG FN
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Ottokar

Zitat von: Tomaten_Torsten am 07. Dezember 2023, 07:22:45Das Schreiben des JC ist missverständlich formuliert
Das Schreiben ist durchaus eindeutig.
Das JC möchte die bereiten Mittel aus der Erbschaft feststellen. Diesen vom BSG geprägten Begriff gibt es ausschließlich beim Einkommen.
Zudem schreibt das JC, dass es beabsichtigt, das Erbe "anzurechnen". Auch diesen Begriff gibt es ausschließlich beim Einkommen.
Hingegen fehlt jeder Bezug auf Vermögen und den Vermögensfreibetrag.
Allerdings kann ich keine Rechtsfolgenbelehrung erkennen, ebensowenig die Nennung einer Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung.
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Claudi

Zitat von: september23 am 07. Dezember 2023, 08:02:53Das Schreiben selbst ist eindeutig, auch wenn der Satz "was angerechnet werden muss" missverständlich ist: Nachweis über die Bestattungskosten, laufende Kosten und Nachweis über das Guthaben, das nach der Auflösung des Konto übrig bleibt.

Zudem kommt, dass der von Dir genannte Restbetrag unter 40 000 Euro liegt. Wie @Tomate_Torsten sagt, können die das ohne Mitteilung nicht wissen.

Die Aussagen am Telefon und des Anwalts sind unzureichend und falsch gewesen. Allerdings gibt es auch keinen erkennbaren Grund die Mitteilung, was am Ende tatsächlich Dein Erbe ist, nicht mitzuteilen.



Ich habe kein Problem damit denen alle Informationen zukommen zu lassen, sollen die ruhig kontrollieren. Über den Wert komme ich lange nicht. Bin gespannt ob er es dann wirklich nicht anrechnet. Aber falls doch, dann weiß ich ja jetzt , dass das auf jeden fall falsch ist. Und dafür danke ich Euch allen ganz herzlich  :sehrgut:

september23

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Dezember 2023, 13:01:58Liegt wohl am Generalverdacht unter dem eLB`s stehen.
Diese Prüfung kann nun mal nur bei Leistungsbezug umgesetzt werden bzw. wird dann notwendig, zumindest in der allgemeinen Aussage der Höhe des Erbe.
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Dezember 2023, 13:01:58Und natürlich der Hoffnung Gelder zu sparen.
Eine Erbschaft kann die Hilfebedürftigkeit beenden. Wenn sie hoch genug ist. Und natürlich spart man dann das Geld und gibt es lieber dort, wo es weiter benötigt wird  :scratch:

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Dezember 2023, 13:01:58Eine Forderung über die Höhe der Summe und einen Beleg dazu hätte vollkommen ausgereicht damit das JC feststellt das es VM ist.
stimmt.
Wenn es allgemein formuliert wird, kann es aber nur bedeuten, dass erst nach Abzug der Kosten angerechnet wird. Man kann in der Tat die Gesamtsumme mitteilen und gut ist. Denn was davon noch abgeht, ist im Grund egal, da die Summe nicht mal ansatzweise an den Freibetrag grenzt. :clever: