Einzelne Zimmer in einem Haus anmieten

Begonnen von SarahBonn, 05. Dezember 2023, 13:13:46

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Ottokar

Es gibt keinen Anspruch auf mehr als ein Zimmer pro Person. D.h. du hast keinen Anspruch auf getrennte eigene Wohn- und Schlafräume für dich.
Selbst wenn es sich bei einem der Zimmer im DG um ein Durchgangszimmer handelt, sodass man nur in das 2. Zimmer gelangen kann, indem man durch das erste geht, gibt es bei den SGs unterschiedliche Auffassungen dazu, ob das Durchgangszimmer wegen mangelnder Privatsphäre nur als gemeinsames Zimmer nutzbar ist oder nicht, was auch von dessen Größe abhängt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


SarahBonn

Hallo ihr Lieben, ich habe mal wieder eine Frage.
Vielleicht kennen einige meinen Post, wo ich frage ob es möglich ist, für meine Tochter ein Zimmer im Haus zu Mieten, da sie nun 7 ist und ein eigenes Zimmer haben wollte. Anrecht hätte sie ja.

Das Jobcenter hat das OK gegeben.
Nun wäre meine Frage, ist es möglich, für ihr Zimmer ein Erstausstattungsgeld zu beantragen?
Bisher steht in dem Zimmer nur ein Schreibtisch und ein Regal. Wir haben bisher gemeinsam in einem Bett geschlafen, und auch den Kleiderschrank haben wir uns geteilt.
Ich habe für Sie bisher keine Erstaustattung beantragt, bzg beantragt schon,damals wurde 100€ für eine ordentliche Matratze zugesprochen, diese wurden aber nie ausgezahlt, und ich habe mich auch nie darum gekümmert da ich damals andere sorgen hatte.

Eine andere Frage wäre,

meine Tochter hat jeweils 1 Loch auf jeder Seite ihres Trommelfells, eine Seite wird Ende April Operativ verschlossen. Nun hat sie seit 2 Wochen Schwimmen mit der Schule. Natürlich darf kein Wasser ins Ohr gelangen. Deshalb habe ich mir vom HNO ein Rezept über ein Schwimmschutz ausstellen lassen, und habe dann beim Hörakustiker Ohrstöpsel anfertigen lassen.
Bei der abholung dann der große Schock, die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür NICHT, der Hörakustiker war auch Erstaunt darüber, Anfang 2024 hat die AOK wohl einige sachen aus ihrem Katalog gestrichen, unteranderem auch Kosten der übernahme für diese Ohrstöpsel.

Normalerweise sollten sie 140€ kosten, aufgrund der tatsache das es für beide seiten eine Überraschung war, kam mir der Herr mit 40€ entgegen, sodass ich "nur" noch 100€ zahlen musste.
Gibt es hier evtl die Chance, das Geld, wenn auch nur Anteilig, vom Jobcenter zurück zu bekommen?

Danke schonmal für die Hilfe

Liebe Grüße

Fettnäpfchen

SarahBonn

Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Das Jobcenter hat das OK gegeben.
:ok:  Gratuliere!

Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Ich habe für Sie bisher keine Erstaustattung beantragt, bzg beantragt schon,damals wurde 100€ für eine ordentliche Matratze zugesprochen, diese wurden aber nie ausgezahlt, und ich habe mich auch nie darum gekümmert da ich damals andere sorgen hatte.
Eine Erstausstattung kannst du beantragen die ist unabhängig von anderen JC Leistungen.
Mit sieben ein Bett mit Matratze ist sogar als BSG Urteil zu übernehmen und was man sonst so braucht und noch nicht hat fällt auch unter Erstausstattung.
Erstausstattung

Zum anderen weiß ich nichts, kann mir aber vorstellen das das JC nicht leisten wird da es normalerweise eine Sache der KK ist.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Deshalb habe ich mir vom HNO ein Rezept über ein Schwimmschutz ausstellen lassen, und habe dann beim Hörakustiker Ohrstöpsel anfertigen lassen.

Wieso ein Rezept? Normalerweise bekommt man eine Verordnung, die man sich vor der Anfertigung solcher Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigen lassen muss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

SarahBonn

Zitat von: Sheherazade am 29. Februar 2024, 18:18:26
Zitat von: SarahBonn am 29. Februar 2024, 10:03:51Deshalb habe ich mir vom HNO ein Rezept über ein Schwimmschutz ausstellen lassen, und habe dann beim Hörakustiker Ohrstöpsel anfertigen lassen.

Wieso ein Rezept? Normalerweise bekommt man eine Verordnung, die man sich vor der Anfertigung solcher Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigen lassen muss.


Ich habe ein Rezept bekommen, das wurde auch so vom Hörakustiker eingereicht. Von einer Verordnung hat er nicht gesprochen.

Leider haben einige Krankenkassen die Kataloge Anfang des Jahres überarbeitet.
Es wurde groß damit geworben das sie ihre Preise nicht erhöhen...aber dafür haben sie einiges gestrichen.


Ronald BW

Bei der Krankenkasse würde ich darum bitten es als Härtefall zu übernehmen
und falls es abgelehnt wird nochmal Widerspruch einlegen.