Ehemaliger SB entscheidet immer noch über Leistungen!?

Begonnen von Bettwanze, 07. Dezember 2023, 16:50:39

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Bettwanze

Uff, ich versuche das jetzt mal so kurz aber verständlich wie möglich zu formulieren.

Nachdem ich vor einiger Zeit meine Wohnung verloren hatte, wurde ich vom Amt in einem Wohnheim untergebracht. Dadurch wechselte auch die Zuständigkeit beim JC, denn unabhängig von der Lage werden alle Bewohner eines solchen Heims von einem einzigen JC "betreut". Leider hatte ich von Anfang an Probleme mit dem dortigen SB, was letztendlich darin gipfelte, dass er mir (zu Unrecht, wie mir auch ein RA telefonisch bestätigt hat) eine Verletzung der Meldepflicht unterstellt und eine Kürzung meiner Leistungen zur Aufrechnung angedroht hat. Dazu erhielt ich dann ein Anhörungsformular, das ich ihm gestern wie vom RA empfohlen ausgefüllt habe zukommen lassen.


Schon heute hatte ich in meinem digitalen Postfach zwei Schreiben von ihm: Einen Aufhebungsbescheid und einen Änderungsbescheid. Im Aufhebungsbescheid erklärt, er dass die Leistungen (inkl. Kranken- und Pflegeversicherung) für die Monate Juni, Juli und August ganz bzw. teilweise aufgehoben werden. Insgesamt eine Forderung von 2.087,- Euro!

Im Änderungsbescheid erklärt er dann, dass von meinen Leistungen monatlich 58,40 Euro einbehalten werden, um diese "Schuld" zu tilgen und die Leistungen außerdem nur vorläufig bewilligt werden.

Und ja, ich werde auf jeden Fall den RA erneut konsultieren, bevor ich weitere Schritte einleite, aber davor habe ich dennoch folgende Frage: Durch meinen Umzug zum 01.12. hat sich eigentlich auch die Zuständigkeit des JC geändert, wieso kann dann der ehemalige Sachbearbeiter über meine zukünftigen Leistungen bestimmen? Liegt das daran, dass der Vorgang begonnen hatte, bevor sich die Zuständigkeit geändert hat? Oder handelt er hier willkürlich und unrechtmäßig?

:: BW ::

Jimmy Neutron

Mit welcher Begründung werden die Leistungen aufgehoben?

Bettwanze

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. Dezember 2023, 17:10:48Mit welcher Begründung werden die Leistungen aufgehoben?

Sorry, aber das wäre eine elend lange und wirre Geschichte und hat letztendlich auch nichts mit meiner Frage zu tun. Unter anderem beruft er sich -- wie bereits angemerkt -- auf eine Verletzung der Meldepflicht und anderen Kram. Alles absurde Behauptungen, an denen er aber stur festhält.

Ich möchte tatsächlich nur herausfinden, ob das okay ist, dass der Mensch nach wie vor solche Bescheide erstellen kann, auch wenn ich eigentlich inzwischen einem anderen JC unterstellt bin.

:: BW ::

Kopfbahnhof

Zitat von: Bettwanze am 07. Dezember 2023, 16:50:39wieso kann dann der ehemalige Sachbearbeiter über meine zukünftigen Leistungen bestimmen?
Für mich geht es hier eher um die Vergangenheit.

Offenbar wurde hier das JC auch gar nicht gewechselt weil...
Zitat von: Bettwanze am 07. Dezember 2023, 16:50:39Im Änderungsbescheid
Zitat von: Bettwanze am 07. Dezember 2023, 16:50:39hat sich eigentlich
oder eigentlich doch nicht?

Was da wegen der Meldepflicht gelaufen ist, weiß hier ja keiner.
Vermutlich die neue Adresse nicht gemeldet?

Wenn ja, mit Nachweis?
Dann dürfte die Forderung vom JC falsch sein.



Ehrenamt

Geht es hier um einen WBA? Weil du von vorläufiger Bewilligung geschrieben hast. Wenn der vor deinem Umzug im alten JC eingegangen ist, wird der auch noch vom alten JC bearbeitet. Und bevor eine Akte abgegeben wird, müssen alle offenen Vorgänge, dazu zählen auch offene Forderungen, bearbeitet werden. So ist es jedenfalls bei uns geregelt.

Bettwanze

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 17:45:49Offenbar wurde hier das JC auch gar nicht gewechselt weil...
Zitat von: Bettwanze am 07. Dezember 2023, 16:50:39Im Änderungsbescheid
Zitat von: Bettwanze am 07. Dezember 2023, 16:50:39hat sich eigentlich
oder eigentlich doch nicht?

Das werde ich am Montag versuchen herauszufinden. Sollte eigentlich, aber mal sehen.

Zitat von: KopfbahnhofWas da wegen der Meldepflicht gelaufen ist, weiß hier ja keiner.
Vermutlich die neue Adresse nicht gemeldet?

Doch, die Adresse wurde natürlich gemeldet, der Umzug genehmigt und alles, was sonst noch dazugehört. Darum geht es auch gar nicht, das ist eine völlig andere Geschichte, die sich seit Monaten hinzieht. Aber egal, mir ging's lediglich um die Rechtmäßigkeit seines Handelns.

:: BW ::

Kopfbahnhof

Zitat von: Ehrenamt am 08. Dezember 2023, 18:09:22Geht es hier um einen WBA?
Vermutlich??

Wirklich neues JC bedeutet kein WBA, sondern kompletter Neuantrag. (inkl. neue SB)

@TE Mit diesen wenigen Informationen kann man kaum was anfangen.

Wenn kein JC Wechsel, kann natürlich der gleiche SB weiter Entscheiden.

Bettwanze

Zitat von: Ehrenamt am 08. Dezember 2023, 18:09:22Geht es hier um einen WBA? Weil du von vorläufiger Bewilligung geschrieben hast. Wenn der vor deinem Umzug im alten JC eingegangen ist, wird der auch noch vom alten JC bearbeitet. Und bevor eine Akte abgegeben wird, müssen alle offenen Vorgänge, dazu zählen auch offene Forderungen, bearbeitet werden. So ist es jedenfalls bei uns geregelt.

Nein, der WB wurde schon vor Monaten bewilligt, das stand jetzt so in dem Änderungsbescheid, den ich zusammen mit dem Aufhebungsbescheid erhalten habe.

Aber wenn der Wechsel der Zuständigkeit tatsächlich erst umgesetzt wird wenn dieser Unfug durch ist, kann das ja noch lange dauern. Zumal ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen werde. Das heißt dann also, ich hab' den Kerl noch eine Weile am Hals und mein Antrag auf Beihilfe zur Erstausstattung -- den ich im neuen JC eingereicht habe -- geht dann auch an ihn und er kann mir da wieder Steine in den Weg legen. Na toll.

Aber Danke für die Info.

:: BW ::

Kopfbahnhof

Zitat von: Bettwanze am 08. Dezember 2023, 18:24:22Aber wenn der Wechsel der Zuständigkeit tatsächlich erst umgesetzt wird
Der Wechsel, wenn es einer ist, wird sofort umgesetzt, sobald die Zuständigkeit eine andere ist.

Bedeutet mit dem Einzug in die neue Wohnung/Adresse ist das neue JC zuständig.

Bettwanze

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 18:29:36
Zitat von: Bettwanze am 08. Dezember 2023, 18:24:22Aber wenn der Wechsel der Zuständigkeit tatsächlich erst umgesetzt wird
Der Wechsel, wenn es einer ist, wird sofort umgesetzt, sobald die Zuständigkeit eine andere ist.

Bedeutet mit dem Einzug in die neue Wohnung/Adresse ist das neue JC zuständig.

Okay, dann werde ich dort am Montag mal persönlich vorsprechen und mit denen klären, was da genau abläuft.
Danke.

:: BW ::

Ehrenamt

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 18:29:36
Zitat von: Bettwanze am 08. Dezember 2023, 18:24:22Aber wenn der Wechsel der Zuständigkeit tatsächlich erst umgesetzt wird
Der Wechsel, wenn es einer ist, wird sofort umgesetzt, sobald die Zuständigkeit eine andere ist.

Bedeutet mit dem Einzug in die neue Wohnung/Adresse ist das neue JC zuständig.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Bei uns ist es wie gesagt anders, damit die Kunden bei einem Wechsel nicht mittellos da stehen. Wenn das alte JC sofort einstellt und das neue noch nicht zahlt, was dann? Aber anders ist es, wenn man z. B. von Köln nach Berlin zieht. Aber hier klang es so, dass nicht der Wohnort gewechselt wurde, sondern jetzt nur ein anderer JC Standort zuständig ist. Ich hoffe, ich habe es nicht falsch verstanden.

Aber grundsätzlich gilt, alles was den Zeitraum des Leistungsbezuges des bisherigen JC betrifft, bearbeitet auch das bis dahin zuständige JC.

Bettwanze

Zitat von: Ehrenamt am 08. Dezember 2023, 20:19:07
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 18:29:36
Zitat von: Bettwanze am 08. Dezember 2023, 18:24:22Aber wenn der Wechsel der Zuständigkeit tatsächlich erst umgesetzt wird
Der Wechsel, wenn es einer ist, wird sofort umgesetzt, sobald die Zuständigkeit eine andere ist.

Bedeutet mit dem Einzug in die neue Wohnung/Adresse ist das neue JC zuständig.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Bei uns ist es wie gesagt anders, damit die Kunden bei einem Wechsel nicht mittellos da stehen. Wenn das alte JC sofort einstellt und das neue noch nicht zahlt, was dann? Aber anders ist es, wenn man z. B. von Köln nach Berlin zieht. Aber hier klang es so, dass nicht der Wohnort gewechselt wurde, sondern jetzt nur ein anderer JC Standort zuständig ist. Ich hoffe, ich habe es nicht falsch verstanden.

Aber grundsätzlich gilt, alles was den Zeitraum des Leistungsbezuges des bisherigen JC betrifft, bearbeitet auch das bis dahin zuständige JC.

Nein, ich bin nicht in eine andere Stadt gezogen, sondern innerhalb Münchens.

Wie im ersten Beitrag erklärt, hatte ich meine Wohnung verloren und war vorübergehend in einem Wohnheim. Nun habe ich eine Wohnung bekommen und bin aus dem Heim raus und in die Wohnung.

Beim letzten Mal wird sie Zuständigkeit quasi automatisch geändert und so sollte es offenbar auch jetzt wieder sein. Und mein neues JC ist auch mein altes, also das JC, das vor meinem Wohnungsverlust für mich zuständig war.

Wie dem auch sei, das JC ist nur ein paar Hundert Meter von hier und die sind eigentlich auch sehr nett (im Gegensatz zu dem zwischenzeitlichen JC, das war und ist die Hölle), also werde ich da mal vorbeischauen und den 'status quo' abklären.

Danke euch.

:: BW ::

Schnuffel01

Bei uns wird auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt eingestellt. Bei 2 Bekannten selbst erlebt. :sad: 
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Bettwanze

Zitat von: Schnuffel01 am 08. Dezember 2023, 23:05:01Bei uns wird auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt eingestellt. Bei 2 Bekannten selbst erlebt. :sad: 

Ist mir zum Glück nicht passiert, weder beim ersten Wechsel, noch jetzt bei der "Rückkehr" zum vorherigen JC. Die Leistungen laufen weiter, Miete wird bezahlt, auch das Darlehen für die Kaution wurde bewilligt.

Wie gesagt, komplett anderes Problem. Aber das kann ich dann hoffentlich am Montag vor Ort persönlich irgendwie klären.

:: BW ::

Ehrenamt

Zitat von: Schnuffel01 am 08. Dezember 2023, 23:05:01Bei uns wird auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt eingestellt. Bei 2 Bekannten selbst erlebt. :sad: 

Dazu gibt es bei uns eine klare Anweisung, welches dies ausschließt (aus guten Gründen).