Vorläufige Bewilligung von Leistungen mit Fiktiven Einkommen

Begonnen von TobW, 11. Dezember 2023, 09:24:05

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TobW

Guten Tag,

Ich befinde mich momentan im 3. Lehrjahr einer Ausbildung. Da meine Ausbildungsvergütung von 1000Euro Brutto (Rund 820Euro Netto) zum alleine Leben nicht ausreicht, stocke ich mit Bürgergeld auf, was bisher auch kein Problem war.

Es kam in den letzten Jahren immer wieder zu Überzahlungen, da ich teilweise zu viele Überstunden gemacht habe.
Diese Summe wird wie üblich in Raten abgezahlt, seit einem Jahr ist keine Überzahlung mehr stattgefunden.

Mit der neuen Weiterbewilligung hat das Jobcenter mein Einkommen "Fiktiv" ausgerechnet. In Dieser "Fiktiven" Errechnung liegt mein Monatsbrutto bei 1392Euro (1100 Netto), von diesem werden 348Euro als Freibetrag auf Erwerbseinkommen abgezogen, bedeutet ich habe zukünftig ein Anspruch auf 94.50Euro, nach Abzug offener Forderungen wegen Überzahlung und Mietkaution kommt es zu einer effektiven Überweisung von 19Euro.

In meinem Bewilligungsbescheid davor, wurde meine Ausbildungsvergütung - Freibetrag gerechnet, bedeutet (2. Lehrjahr) 900Brutto (717Netto) - 260 Freibetrag, ergab dann ein Anspruch von 389,43Euro.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so seine Richtigkeit hat und Bitte euch um Rat. Die "nette" Dame vom Jobcenter sagte mir, Sie habe keine Lust dass ich über längeren Zeitraum zu viel bekomme und ich könne ja Monatlich meine Gehaltsabrechnungen einschicken um zu gucken ob ich noch Geld erstattet bekomme.



Sheherazade

Zitat von: TobW am 11. Dezember 2023, 09:24:05In Dieser "Fiktiven" Errechnung liegt mein Monatsbrutto bei 1392Euro (1100 Netto)

Und wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung lt. Ausbildungsvertrag tatsächlich?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TobW


"Und wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung lt. Ausbildungsvertrag tatsächlich?"


Laut Ausbildungsvertrag 1000Euro Brutto, dieser liegt dem Jobcenter natürlich auch vor.

hko

Hallo TobW,

da taucht ein Posten Berufsausbildungsbeihilfe auf, wird die zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt?

Ohne diese Berufsausbildungsbeihilfe müsste die Rechnung etwa wie folgt aussehen:
brutto: 1000 €
netto: ca. 800 €, da ca. 20 % Sozialabgaben
Freibetrag (ab 01.07.2023): 520 € + (1000 € - 520 €)*0,3 = 664 €
zulässige Kürzung: 800 € - 664 € = 136 €

Regelbedarf: 502 €
Grundmiete: 280 €
Heizkosten: 30 €
Nebenkosten: 87,50 €
Gesamtbedarf: 899,50 €

Resultat: 899,50 € -136 € = 763,50 €
Diesen Betrag müsste das Jobcenter auszahlen, fiktives Einkommen ist rechtswidrig :teuflisch:

Gruß hko



DerGreif

Wie alt bist du? Der erhöhte Azubi Freibetrag gilt nur bis 25.

Wenn es regelmäßig zu erhöhtem Lohn kam, ist eine Anpassung aufgrund des Durchschnitts der letzten sechs Monate rechtens.

Fettnäpfchen

Mal reinreichen:
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommensfür den Fall dass das JC tatsächlich ein zu hohes Einkommen annimmt und berechnet.

MfG FN
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