Ersatzbetreuer werden

Begonnen von NRWMaster, 09. August 2023, 21:25:48

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NRWMaster

Ich würde gerne Ersatzbetreuer für mein Bruder werden, für den Ausfall unserer Mutter

Ich habe aber Zweifel das der Richter das ablehnt weil ich Bürgergeldempfänger bin ? Das wäre für mich Diskriminierung.

hotwert

Glaube kaum dass der Richter das ablehnen kann aus diesem Grund, es wäre ja eine Betreuung innerhalb der Familie.
Evtl kann der Bruder auch explizit dich als Ersatzbetreuer angeben, der Wunsch das betreuten ist in der Regel immer Folge zu leisten, außer es gibt massive Einwände. ( Wenn du drogenabhängig wärst oder einschlägig vorbestraft)


Phil_N

Der Bezug von ALG II ist kein Ausschlusskriterium dafür, zum Betreuer bestellt zu werden.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

NRWMaster

Muss man die Sache eigentlich den Jobcenter melden ?

Ottokar

Du meinst für den Fall, dass die Mutter als Betreuer vorübergehend ausfällt?
Wenn dein Bruder damit einverstanden ist und das beim Betreuungsgericht beantragt, sehe ich da keine Probleme, sofern dein Führungszeugnis sauber ist und du kein Privatinsolvenz hast oder hattest.
Den Antrag kann auch deine Mutter stellen, sofern dein Bruder dazu nicht in der Lage ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NRWMaster

Hat er jetzt beantragt mal schauen ob es reibungslos durchgeht.
Die Mutter hat es mit ihm zusammen gemacht da er nicht mehr Schreiben kann.

Post müssten glaube ich dann alle Beteiligten bekommen. Er, vieleicht auch nur die die Mutter und der Ersatzbetreuer dann.

Jetzt mal rein Theoretisch: Ersatzbetreuer kommt in einer Maßnahme vom JC oder sonstige Schikanen oder Vorladungen (wenn auch nur mit geringen Warscheinlichkeiten), so ist es ja theoretisch möglich das man seinen Betreuungsaufgaben am gleichen Tag vorrangig nachkommen muss. Wäre beim JC sicherlich als "wichtiger Grund" anzusehen.



Ottokar

Das Betreuungsgericht wird den Betreuten, den Betreuer, das kommunal zuständige Amt für Betreuungswesen und den erwünschten Ersatzbetreuer anschreiben und um Stellungnahme bitten.
Sofern alle zustimmen, wird das Gericht dich zum Ersatzbetreuer bestellen und dich "vergattern".
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hotwert

Zitat von: NRWMaster am 21. August 2023, 12:41:09Jetzt mal rein Theoretisch: Ersatzbetreuer kommt in einer Maßnahme vom JC oder sonstige Schikanen oder Vorladungen (wenn auch nur mit geringen Warscheinlichkeiten), so ist es ja theoretisch möglich das man seinen Betreuungsaufgaben am gleichen Tag vorrangig nachkommen muss. Wäre beim JC sicherlich als "wichtiger Grund" anzusehen.

Es ist doch nur eine gesetzliche Betreuung? Was soll da so wichtig sein das man unbedingt dem nachkommen muss?
Gut, theoretisch könnte der Betreute im Krankenhaus liegen, evtl. sogar notfallmässig, und dann müsstet du sofern Gesundheitssorge im Betreuerausweis steht Unterschriften leisten für nötige Operationen oder Behandlungen.

Ansonsten gibts doch wenige Aufgaben die man unbedingt sofort erledigen muss, du wirst kaum dringend Kontoauszüge bei der Bank holen müssen oder schnell nen Antrag für nen neuen Schwerbehindertenausweis stellen.
Wie gesagt, ist ja nur eine rechtliche Betreuung und keine Persönliche.

NRWMaster

Persönlich insofern schon, da es der eigene Bruder ist und ich sowieso immer hinfahre

Ja mal schauen wann ich was vom Betreuungsgericht höre


NRWMaster

Das Gericht hat persönlich bei einen Vor Ort Termin im Heim ganz kurzfristig geladen

Na dann

NRWMaster

So einfach ist es nicht
Rechtspflegerin ist gekommen

Eignungsprüfung

Führungszeugnis
Schuldnerverzeicbnis

Ich bekomme Post. Dauert paar Wochen.

Ottokar

#11
Seit 01.01.2023 gilt das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das gab es vorher nicht, ist für mich auch neu.
§ 21 regelt die Voraussetzung für einen ehrenamtlich tätigen Betreuer: https://www.buzer.de/21_BtOG.htm
Danach darf die Person
- keinem Berufsverbot als beruflicher Betreuer unterliegen,
- in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verbrechens oder eines für die Führung einer Betreuung relevanten Vergehens rechtskräftig verurteilt worden sein,
- nicht im Schuldnerverzeichnis stehen und auch keinem Insolvenzverfahren unterliegen.
Die Eignungsprüfung besteht in der Prüfung dieser Sachverhalte, deshalb die Forderungen nach Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis.
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NRWMaster

Genau so ist es

Ich bekomme Post mit den Erlass zur Gebührenfreiheit dieser benötigten Unterlagen.

Ist halt Deutschland :-)

NRWMaster

Übrigens hat alles geklappt. Hat zwar alles paar Monate gedauert aber ist durch.

Neben meiner neuen Pflegetätig von Angehörigen (JC frisch mitgeteilt) dann diese gesetzliche Betreuung (den JC noch nicht mitgeteilt). Da bin ich noch am überlegen

Ottokar

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