Neuer Heizspiegel

Begonnen von Sese, 11. Dezember 2023, 14:38:11

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Sese

Hallo liebes Forum,

ich habe den Bescheid über die Änderungen der Regelbedarfe ab 01.01.2024 erhalten.
Darin wurde mir auch mitgeteilt, dass ab dem 01.01.2024 ein neuer Heizspiegel für das Jahr 2023 gültig ist, also der wurde anscheinend rückwirkend erhöht.


Bisher war meine Miete+kalte Nebenkosten nicht angemessen.
Meine monatlichen Abschläge für die Heizkosten lagen aber etwas unter der Höchstgrenze.
Daher wurde bei mir eine Gesamtangemessenheitsgrenze gebildet (und somit der Höchstwert des Heizspiegels komplett ausgeschöpft), so dass meine KdU nur knapp unangemessen waren (ca. 20 Euro Differenz).

Da die KdU bisher unangemessen waren, hätte das Jobcenter eine Betriebskostennachzahlung für das Jahr 2023 ja nicht übernommen. Richtig ?

Nun ist aber der Heizspiegel für 2023   deutlich angehoben wurden.
Daher sind meine KdU künftig angemessen.

Wenn ich also im nächsten Jahr die Betriebskostenabrechnung für 2023 erhalte, wird das Jobcenter dann die Zahlung bis zur maximalen Angemessenheit übernehmen ?

Mich irritiert halt, dass ab 2024 der Heizspiegel für 2023 erhöht wird.
Oder ist das so üblich, dass das rückwirkend passiert ?

MAC517

Wenn es keinen Kommunalen Heizspiegel gibt wird der Heizspiegel für Deutschland verwendet. https://www.heizspiegel.de/
Da erst am Jahresende ausgewertet werden kann, z.B. wegen Wetter und Energiepreise gibt es den Heizspiegel erst Ende des Jahres. Der Heizspiegel 2023 beinhaltet die Daten von 2022.
Den Heizspiegel für 2024 gibt es auf dieser Seite noch nicht, du müsstest nachfragen welchen Heizspiegel dein JC verwendet.

Da sich die "angemessenen" Heizkosten laut Heizspiegel erst im nachhinein feststellen lassen ist die Frage ob ein Überprüfungsantrag Sinn macht. Laut der neuen Daten für 2023 war deine Miete+ Heizkosten doch angemessen und du hättest die 20€ nicht selbst zahlen müssen. Das müssen andere beantworten und evtl. erklären wie du dann vorgehst.

Sese

Danke für die Antwort.

In dem Bescheid stand, dass der neue Heizspiegel "für ganz Deutschland" gilt.

Auf die Idee mit dem Überprüfungsantrag bin ich auch gekommen, da ja nun nachträglich "Angemessenheit" festgestellt worden ist.

Gibt es bezüglich des Überprüfungsantrags irgendwelche Fristen ?

Und abgesehen vom Überprüfungsantrag, .. wenn ich also bei der Betriebskostenabrechnung für 2023 was nachzahlen muss, dann übernimmt das JC die Kosten bis zur (nachträglich festgestellten)  Angemessenheitsgrenze, richtig ?


Fettnäpfchen

Sese

Zitat von: Sese am 12. Dezember 2023, 18:11:49Gibt es bezüglich des Überprüfungsantrags irgendwelche Fristen ?
sollte dieses Jahr noch gestellt werden dann gilt es rückwirkend bis zum 01.01.22
Ab Jan. 24 rückwirkend bis 01.01.23
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Zitat von: Sese am 12. Dezember 2023, 18:11:49wenn ich also bei der Betriebskostenabrechnung für 2023 was nachzahlen muss, dann übernimmt das JC die Kosten bis zur (nachträglich festgestellten)  Angemessenheitsgrenze, richtig ?
Ja

MfG FN
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Sese

Die Übernahme der angemessenen Betriebskosten für 2023 ist durch die nachträgliche Erhöhung des Heizspiegels also gewährleistet.

Das ist ja schon einmal gut.

Aber würde ein Überprüfungsantrag nun Sinn machen, um nachträglich die vollen KdU zu bekommen ?

Ich habe ja nun erfahren, dass es so üblich ist, dass der Heizspiegel erst am Ende eines Jahres neu ermittelt wird. Dann würden jetzt ja alle Jobcenter-Kunden mit bis dato unangemessenen KdU Überprüfungsanträge stellen ...  :scratch:

In meinem Bescheid stand auch, dass meine KdU ab Januar 2024 "angemessen" sind.


begees

Der Heizspiegel wird alljährlich im Oktober veröffentlicht und kann daher hinsichtlich der monatlichen Unterkunftskosten frühestens ab November für die Zukunft angewandt werden, vielfach in der Praxis ab Januar des Folgejahres, so wie bei dir.

Ein rückwirkender Überprüfungsantrag wird erfolglos bleiben.

Sese

Ok

Danke für die Antworten.