Geschenke im SGB 12 Wie möglich? + Beispiele

Begonnen von PaulHilft, 11. Dezember 2023, 04:08:04

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PaulHilft

Hallo liebe Community.

Ich möchte eine Liste mit Geschenken erstellen, die mir meine Zuschauer zusenden können. (Packstation)
Wir sind im SGB12 und ich hab das besonders transparent vor anzugeben.

Wenn jemand mir einen Korb wie diesen kauft und zusendet. Was würde das Sozialamt und der Gerichtsvollzieher sagen?

Oder das hier Lachs und Aal oder 6 Monate ChatGPT4 Abo. Oder 6 Monate GeForce NOW.

1. Würde es etwas daran Ändern, wenn ich diese Objekte mit meinem Namen unwiderruflich beschrifte und markier?

2. Macht es einen Unterschied ob ich den Personen das abkaufe? Sie bezahlen den vollen Preis bei Amazon und co und senden es mir, ich zahle dafür 10%, weil ich nicht mehr habe. (Banküberweisung) Das wäre doch wie bei eBay Kleinanzeiger gekauft.

3. Derjenige kauft einen MittagsTischGutschein von einem Restaurant und ich gehe da hin und löse den ein.

4. Kennt ihr Möglichkeiten?

180

Hey,

Handel doch einfach pragmatisch: Was das Sozialamt nicht weiß und dir nicht nachweisen kann, macht es auch nicht heiß.

Prinzipiell kannst du auch Amazon Gutscheine etc. annehmen. Zur Sicherheit einen zweiten Account anlegen, über den du nur mit Gutscheinen bezahlst.



Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 04:08:04Oder das hier
Hm Lecker Schlemmerkiste :grins:

Du kannst es dir auch direkt nach Hause liefern lassen.
Meistens kann man bei der Bestellung auch eine andere, als seine eigene, Lieferadresse angeben.

Dann kannst du dir Zusenden lassen was du willst, wer soll da was davon mitbekommen?

Wenn du dann wiederum geringe Beträge per Überweisung tätigst, ist es normal kein Problem.
Aber du schreibst etwas von einem Gerichtsvollzieher, bist zu im Insolvenzverfahren?

Dann besser nichts über das Konto laufen lassen.

september23

Zitat von: lappa am 11. Dezember 2023, 07:34:55Hey,

Handel doch einfach pragmatisch: Was das Sozialamt nicht weiß und dir nicht nachweisen kann, macht es auch nicht heiß.
allerdings wird es recht heiß für den Betreffenden, wenn es hätte angegeben werden müssen und das Sozialamt erst durch andere Quellen darauf aufmerksam wird

Zitat von: lappa am 11. Dezember 2023, 07:34:55Prinzipiell kannst du auch Amazon Gutscheine etc. annehmen. Zur Sicherheit einen zweiten Account anlegen, über den du nur mit Gutscheinen bezahlst.
Zur Sicherheit sollte man immer abklären, ob das Vorgehen noch legal ist. Denn die Ideengeber eines eventuellen Sozialleistungsbetrugs müssen nicht die Konsequenz ausbaden.

Kopfbahnhof

Zitat von: september23 am 11. Dezember 2023, 18:30:44Zur Sicherheit sollte man immer abklären, ob das Vorgehen noch legal ist
Was soll daran falsch sein, wenn man sich Fresspakete von Freunden liefern lässt?
Oder kleinere Geschenke bzw. Gutscheine, da bekommt im Normalfall keiner was mit.
Ob ich bei Amazon, Otto und co was über Gutscheine kaufe, geht keinen etwas an.

Dann müsste man auch Essen von der Tafel melden.

PaulHilft

Zitat von: lappa am 11. Dezember 2023, 07:34:55Handel doch einfach pragmatisch: Was das Sozialamt nicht weiß und dir nicht nachweisen kann, macht es auch nicht heiß.
Prinzipiell kannst du auch Amazon Gutscheine etc. annehmen. Zur Sicherheit einen zweiten Account anlegen, über den du nur mit Gutscheinen bezahlst.
Sehr amateurhaft von dir. Erstens geht es mir darum herauszufinden, was genau geht. Legal.
Und Amazon, meldet bereits die Daten. Deine ebay Kleinanzeiger, Amazon, PayPal, Otto, etc Daten liegen bereits abrufbereit bei der Bafin. Zweiter Accoutn bringt da nichts. Deswegen müssen die großen ja wegen Geldwäsche die Daten erheben.


Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Dezember 2023, 16:41:20
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 04:08:04Oder das hier
Hm Lecker Schlemmerkiste :grins:

Du kannst es dir auch direkt nach Hause liefern lassen.
Meistens kann man bei der Bestellung auch eine andere, als seine eigene, Lieferadresse angeben.

Dann kannst du dir Zusenden lassen was du willst, wer soll da was davon mitbekommen?

Wenn du dann wiederum geringe Beträge per Überweisung tätigst, ist es normal kein Problem.
Aber du schreibst etwas von einem Gerichtsvollzieher, bist zu im Insolvenzverfahren?

Dann besser nichts über das Konto laufen lassen.
Sozialbehörde und Gerichtsvollzieher erwähne ich einfach gemeinsam. Wegen Prozesskostenhilfe und so.

Du hast recht, wenn jemand an meine Adresse etwas versendet und ich es vom Postboten annehme, gibt es ja gar keine Beweise innerhalb meiner Wohnung. Das stimmt. Diese liegen dann bei der Firma und dem Auftraggeber. Das stimmt. Eventuell ist das so einfach, simpel und Stumpf, dass ich da selber nicht dran gedacht habe.
Natürlich könnte ich jetzt noch übertreiben und sagen man kann auch in den Laden gehen und klauen. Und auch das würde erstmal inhaltlich stimmt.

Darum geht es mir hier aber nicht. Ich möchte eine Übersicht erstellen, wie ein SozialhilfeBezieher sich etwas schenken lassen kann. Wo sind die Grenzen.

Auch das mit der Tafel ist ein gutes Beispiel.

Und wenn Freunde urlaub in einem Ferienhaus machen und es eh für 4 oder 6 Personen ausgelegt ist. Und mich einladen. Dann darf ich auch einfach mit. Stimmt.

Also entscheidet sich die Grenze, wer bezahlt und wer die Gewalt über das Geld hat. Wenn ich also in ein Restaurant essen gehen und die Rechnung über Überweisung bezahlt wird. Würde das ja auch gehen. Ich gehe ja nur rein, und setze mich da rein und esse.

Danke für eure Impulse. Es hilft mir mich zu sortieren. =)

september23

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Dezember 2023, 17:25:31Was soll daran falsch sein, wenn man sich Fresspakete von Freunden liefern lässt?

steht da, dass es falsch ist? Nein. Da steht nur, man sollte abklären v.a. nach dem Tipp mit dem 2. Account für Gutscheine. Außerdem handelt die Frage nicht nur von Fresspaketen von Freunden.

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Dezember 2023, 17:25:31Oder kleinere Geschenke bzw. Gutscheine, da bekommt im Normalfall keiner was mit.
kriegt keiner was mit ist nicht gleichbedeutend mit, geht rechtlich in Ordnung. Vielleicht ja, vielleicht nein.

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Dezember 2023, 17:25:31Ob ich bei Amazon, Otto und co was über Gutscheine kaufe, geht keinen etwas an.
wenn Du da so sicher bist, dann ist alles in Ordnung

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Dezember 2023, 17:25:31Dann müsste man auch Essen von der Tafel melden.
nein, ebenso wenig, wenn man Sonntags bei den Eltern ißt

Kopfbahnhof

Zitat von: september23 am 12. Dezember 2023, 23:41:31was mit ist nicht gleichbedeutend mit, geht rechtlich in Ordnung
Manche machen sich einfach zu viele Gedanken darüber :grins:
Frag mal in Berlin was da läuft mit "rechtlich in Ordnung" :schock:

Zitat von: september23 am 12. Dezember 2023, 23:41:31wenn Du da so sicher bis
Ja, wenn man sich Gutscheine schenken lässt, wer soll was davon mitbekommen?

Zitat von: september23 am 12. Dezember 2023, 23:41:31Außerdem handelt die Frage nicht nur von Fresspaketen von Freunden.
Stimmt, war nur so Allgemein, man könnte sich von Freunden z.B. auch eine WM kaufen lassen.
Sie Bestellen auf ihren Namen und Konto, geliefert wird dann an eine andere Adresse.

Zitat von: PaulHilft am 12. Dezember 2023, 20:11:52Deswegen müssen die großen ja wegen Geldwäsche die Daten erheben.
Da geht es aber eher um Verkäufe von dir, nicht um den Einkauf.