Coaching beenden / Sanktionen?

Begonnen von Lindalin, 19. November 2023, 08:21:18

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Lindalin

Hallo,

ich habe aus eigener Initiative um ein Integrationscoaching gebeten.

Die Werbung dazu klang extrem vielversprechend, ich dachte, ich würde dorthin gehen und man würde mir neuen Input geben, Dinge aufzeigen, die ich noch nicht kenne und mir helfen, einen beruflichen Weg zu finden.

Dazu kommt auch meine frustrierende Wohnsituation, die eine große Rolle bei der Arbeitssituation mitspielt.

Nun war ich zwei mal dort (ich bekam einen Bildungsgutschein vom JC) und stelle fest, die "Coacherin" hat keinen Plan von nichts!

Ich schreibe das nicht, weil ich sie beleidigen möchte, sondern weil es Fakt ist.

Sie sucht mir irgendwelche Stellen aus dem Internet (ich bin sozusagen ein Rehafall), die ich nicht ausüben kann, hat keine / null Ahnung über meine körperlichen und psychischen Grenzen.
Ich muss ihr zum Beipiel mehrfach erklären, dass Kundenkontakt nicht geht, was auch aus dem Gutachten des Amtsarztes hervorgeht. Das betrifft auch andere Stellen mit anderen Problematiken.
Also macht sie nichts anderes als das was uch auch tue: Sie geht ins Internet und schaut sich die ausgeschriebenen Stellen an, mit dem Unterschied, dass sie das Gutachten nicht mit einbezieht, ich aber schon.


Sie hat auch keinen Plan von Berufen, die es gibt und muss online nachschauen.

Daher hatte ich doch extra das Coaching gewählt, um mich diesbezüglich beraten zu lassen.

Ich habe nämlich eine Berufsausbildung die ich nicht mehr ausüben kann (laut Amtsarzt und meinen Einschränkungen) und eine Weiterbildung, mit der ich keinen Job finde.

Also suchte sie mir die Nummer des Arbeitsamtes raus und sagte, ich solle einen Termin zur Berufsberatung ausmachen.

Ganz tolle Hilfe, da ich bereits beim Rehaberater war und er mir direkt sagte, dass es nur die Möglichkeit gäbe eine Ausbildung zu machen, allerdings nicht dazu raten würde aufgrund meiner Einschränkungen. Zudem müsste ich wegziehen und ich bin am Wohnort gebunden.

Also bin ich im Grunde genau so schlau oder dumm wie vorher, nur dass ich jetzt noch dieses dämliche Coaching am Hals habe, das mir nichts bringt.

Sehr schade, die Frau ist noch nicht mal Coacherin, sondern hat eine Ausbildung als Familienhelferin oder so ähnlich. Ganz toll.

Ich fühle mich total veräppelt!

Zur Wohnsituation genau das selbe Spiel. Ich soll die örtliche Wohnungsgesellschaft kontaktieren und mich bewerben. Zeitungen durchsuchen, Annoncen schalten.

Mache ich alles seit drei Jahren nicht anders, ohne Erfolg.

Ich hatte mir von diesem Coaching einfach das erhofft, was versprochen wurde. Nichts davon ist wahr.
Das ist eher was für Leute, die überhaupt keinen Plan von irgendwas haben und erstmal ein bisschen Anregung brauchen.

Ich aber mache schon alles was in meiner Macht steht. Ich weiß sogar mehr als sie. Witzigerweise wollte sie sogar ein paar Tipps für eine andere Bewerberin bon mor haben, weil ich so viel ausprobiert habe und verschiedene Seiten kenne.  :wand:


Ich möchte das Coaching beenden und könnte mir in den Hintern beissen, dass ich mich da selber reingeritten habe.

Gibt es eine Möglichkeit, wie ich dieses Coaching beenden kann und welche Sanktionen kommen dann auf mich zu?

LG


Oberfrank


Wenn du dir das selber gesucht hast, hast du doch sicher auch einen Vertrag dazu unterschrieben.
Das sollte alles auch über eine Beendigung und deren evtl. Folgen drin stehen.
Ich würde an deiner Stelle ein offenes Gespräch mit der Reha-Beratug suchen, die sind sicher auch gegen Zeitverschwendung....
Gruss aus Oberfranken
Frank

Ottokar

Ich vermute mal, dass es sich um eine ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II handelt, diese kann jederzeit beendet werden, ohne das dies sanktioniert werden darf (vgl. § 16k Abs. 4 SGB II).
Teile einfach der "Coacherin" mit, dass du keine weiteren Termine mehr warnimmst. Begründen musst du das nicht.
Solltest du bei der "Coacherin" einen zusätzlichen Vertrag unterzeichnet haben, der für den Fall des Maßnahmeabbruchs Strafen vorsieht, ist dieser Vertrag sitten- und rechtswidrig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Lindalin

Zitat von: Ottokar am 19. November 2023, 10:34:23Ich vermute mal, dass es sich um eine ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II handelt, diese kann jederzeit beendet werden, ohne das dies sanktioniert werden darf (vgl. § 16k Abs. 4 SGB II).
Teile einfach der "Coacherin" mit, dass du keine weiteren Termine mehr warnimmst. Begründen musst du das nicht.
Solltest du bei der "Coacherin" einen zusätzlichen Vertrag unterzeichnet haben, der für den Fall des Maßnahmeabbruchs Strafen vorsieht, ist dieser Vertrag sitten- und rechtswidrig.

Vielen Dank!

Bin noch nicht zum Antworten gekommen.


Ich habe eine Vereinbarung unterschreiben müssen, aber jetzt, wo ich deinen Beitrag gelesen habe, ist mir eingefallen, dass ich nichts für meine Unterlagen bekommen habe.

Ich kann gerade also gar nicht nachschauen.
Werde morgen um eine Kopie bitten und dann schauen, um was es sich genau handelt.



Lindalin

Also die Unterlagen habe ich immer noch nicht bekommen :(

Die Sachbearbeiterin vom JC ist dauernd krank und mir wurde nun von der Coacherin gesagt, dass wir das Coaching dann ab Januar sogar um zwei Monate verlängern, obwohl ich extra darum bat, das Coaching nicht zu verlängern  :no:

Kann mir jemand sagen, ob ich dazu sozusagen gezwungen werden kann (also mir Sanktionen drohen)?


Ich möchte am liebsten jetzt schon abbrechen, aber wenn das nicht geht, dann wenigstens keine Verlängerung haben. Also das Coaching zu Ende bringen und fertig.

Brauchen die da nicht auch meine Meinung dazu? Wenn mir das überhaupt nicht hilft, dann macht das doch keinen Sinn?



Ottokar

Zitat von: Lindalin am 20. November 2023, 17:35:45Ich habe eine Vereinbarung unterschreiben müssen, aber jetzt, wo ich deinen Beitrag gelesen habe, ist mir eingefallen, dass ich nichts für meine Unterlagen bekommen habe.
Bei wem hast du diese Vereinbarung unterschrieben, bei der Coacherin oder dem JC?
Stelle schriftlich Antrag auf Akteneinsicht und bitte um Zusendung einer Kopie dieser Vereinbarung. Ohne diese bzw. deren Inhalt zu kennen, kann man deine Frage nicht abschließend beantworten.
Handelt es sich nicht um eine ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II, sondern um eine Eingliederungsmaßnahme, und handelt es sich bei der Vereinbarung um eine Eingliederungsvereinbarung, in welcher du dich zur Teilnahme verpflichtet hast, besteht die Gefahr einer Sanktion wenn du diese Maßnahme abbrichst.

Zitat von: Lindalin am 14. Dezember 2023, 13:26:29und mir wurde nun von der Coacherin gesagt, dass wir das Coaching dann ab Januar sogar um zwei Monate verlängern,
Das kann und darf die Coacherin gar nicht.
Egal ob es sich um eine Eingliederungsmaßnahme handelt, oder um eine ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II, in jedem Fall ist die Zuweisungsdauer auf die im Zuweisungsbescheid oder der Eingliederungsvereinbarung/Kooperationsplan festgelegten Zeitraum beschränkt.
Der Maßnahmeträger kann diese Maßnahme nicht von sich aus verlängern, das ist rechtlich unmöglich. Die Maßnahmedauer verlängern darf nur das JC und auch nur
a) in Übereinstimmung mit dir (Eingliederungsvereinbarung/Kooperationsplan), oder
b) mittels neuem Zuweisungsbescheid.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Lindalin

Danke für deine Antwort!

Ich habe was bei der Coacherin (sie arbeitet für einen Bildungsträger) unterschreiben müssen. Daraufhin wurde ein Bildungsgutschein vom JC ausgestellt und erst dann fing das Coaching an.

Es liegt keine Eingliederungsvereinbarung vor.


Ottokar

Gehe ins Büro der Leitung des Maßnahmeträgers des Coachings und verlange dort eine Kopie der von dir unterzeichneten Vereinbarung sowie vom Bildungsgutschein. Falls die rumzicken, erkläre denen, dass das ein Antrag auf Akteneinsicht ist und du das Recht hast, diese Kopien zu erhalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.