Änderungsbescheid im Dezember 2023 zum höheren Regelsatz

Begonnen von Unwissender, 19. Dezember 2023, 11:45:57

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Unwissender

Die Bewilligung ist von 1.12.23 bis 30.11.24. Die Leistung für Dezember kam ja schon!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

börgie

Zitat von: börgie am 23. Dezember 2023, 04:03:07davon habe ich ja noch nie gehört dass das jc die kfz versicherung bezahlt. was meinst du mit es muss einkommen vorhanden sein?
Weil es so formuliert nicht stimmt.

erstens werden nur 30.- Euro als "Pauschale gezahlt" und das auch nur wenn man einer Arbeit nachgeht. Arbeit ist Einkommen.
Keine Arbeit kein Einkommen das zu der "Pauschale" eine Berechtigung besteht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Unwissender

Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Terminator62

Zitat von: Unwissender am 01. Januar 2024, 10:53:43Immer noch nix!

Kein Geld oder kein Bescheid. Geld müsste doch schon da sein. Mit Erhöhung. :scratch:
MfG  MK

Unwissender

Heute zwar Überweisung da, aber ohne für KdU! Vermutlich weil ich im Dezember eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen habe, in der ich eine Mietbescheinigung vorlegen soll (obwohl schon eine aus 2017 vorliegt an der sich nix geändert hat)? :scratch:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Terminator62

Zitat von: Unwissender am 02. Januar 2024, 09:18:36Vermutlich weil ich im Dezember eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen habe, in der ich eine Mietbescheinigung vorlegen soll (obwohl schon eine aus 2017 vorliegt an der sich nix geändert hat)?

Na ja es wird halt nach 6 Jahren noch mal geprüft, zumal sich ab 2024 ja an der Übernahme der Kosten für die Unterkunft was ändert und nicht mehr alles automatisch akzeptiert wird.
Mach es halt und gut ist's.  :bye:
MfG  MK

Liberty

Auch bei mir hat sich noch nichts getan. Weder einen neuen Bewilligungsbescheid über den höheren Regelsatz, noch die Zahlung dessen. Ende Dezember nur den alten Regelsatz gezahlt + alten Mehrbedarf + neuen Gasabschlag.

 :nea:

Quinky

Hallo FN,
das mit der Versicherungspauschale ist nach wie vor nicht ganz richtig
DENN:
Bei Einkommen (nicht Erwerbseinkommen) wird folgendes abzugsfähig berücksichtigt (sofern das JC alles richtig macht)=
ein allgemeine Versicherungspauschale von 30€
plus
wenn KFZ vorhanden zusätzlich die monatliche KFZ-Versicherung (ohne Kasko) =
ist nicht in der allgemeinen Versicherungspauschale enthalten
plus
eventuelle Beiträge einer Riesterrente (gesonderte Berechnung beachten, mind. 5€/Monat)

Bei Erwerbseinkommen ist es anders:
alle Positionen sind im Grundfreibetrag von 100€ enthalten
außer:
sofern die Summe der abzugsfähigen Kosten 100€ überschreiten, sind die einzelnen Positionen absetzbar, das ist allerdings nur dann gültig, wenn das Erwerbseinkommen mindestens 400€ beträgt, sonst bleit es beim Grundfreibetrag.

Ernie

Harald53

Zitat von: Terminator62 am 02. Januar 2024, 09:54:29zumal sich ab 2024 ja an der Übernahme der Kosten für die Unterkunft was ändert und nicht mehr alles automatisch akzeptiert wird.

was ändert sich denn?

Terminator62

Zitat von: Harald53 am 02. Januar 2024, 10:43:40was ändert sich denn?

Nun es wird überprüft ob die Unterkunft zu groß und zu teuer ist für die BG.  :zwinker:
MfG  MK

Harald53

Zitat von: Terminator62 am 02. Januar 2024, 10:49:00Nun es wird überprüft ob die Unterkunft zu groß und zu teuer ist für die BG.  :zwinker:

Das ist doch aber nix neues, das wird doch heute schon geprüft.

Terminator62

Zitat von: Harald53 am 02. Januar 2024, 10:57:58Das ist doch aber nix neues, das wird doch heute schon geprüft

Es wurde gefragt was sich ändert. Darauf habe ich geantwortet, auch wenn das schon länger bekannt ist.
Weiß vielleicht trotzdem nicht jeder.  :mocking:
MfG  MK

börgie

Zitat von: Terminator62 am 02. Januar 2024, 10:49:00
Zitat von: Harald53 am 02. Januar 2024, 10:43:40was ändert sich denn?

Nun es wird überprüft ob die Unterkunft zu groß und zu teuer ist für die BG.  :zwinker:

Dachte auch das wäre immer so gewesen? Konnte man denn die Jahre davor auch über den Limits Wohnen?

Bimimaus5421

Zitat von: Liberty am 02. Januar 2024, 10:09:51Auch bei mir hat sich noch nichts getan. Weder einen neuen Bewilligungsbescheid über den höheren Regelsatz, noch die Zahlung dessen. Ende Dezember nur den alten Regelsatz gezahlt + alten Mehrbedarf + neuen Gasabschlag.

 :nea:
Dann rufe bei der Bundesagentur für Arbeit an ,denn die tätigen die Zahlungen und frage nach ib denen ein Fehler unterlaufen ist ? Der Regelsatz aktuelles Gesetz beträgt 563 € und nicht 502€ ob die Ba das Gesetz nicht kenne ? Kann jeder bei Buzer.de nachlesen .
Natürlich werden Sie ans Jc verweisen aber du hast das Anrecht auf diesen Regelsatz der im Monat voraus gezahlt werden muss . Das Existenz minum muss jederzeit gewahrt sein .Kannste auch 1 BvL 1/09 mitteilen und abwimmeln würde ich mich nicht lassen .
Wenn man dir sagt nicht zuständig denn die Zuständigkeit die Rufnummer geben lassen und solange hin und her telefoniere denen auf dem Sack gehen bis sie aktiv werden , denn Sie können noch am gleichen  Tag die Überweisung tätigen .
Übrigens ohne Änderungsbescheid habe ich meinen neuen RL bekommen plus Miete.

Terminator62

Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 18:46:58Dachte auch das wäre immer so gewesen? Konnte man denn die Jahre davor auch über den Limits Wohnen?

Zumindest im ersten Jahr Bürgergeld wurden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Ab 2024 werden nur noch die Regelsätze übernommen, oder man muss sich eine angemessene Wohnung suchen, wenn die jetzige zu groß oder zu teuer ist.
Wie es zur Corona Zeit im vereinfachten Verfahren war weiß ich gerade nicht, da wurde ja zumindest keine Vermögensprüfung durchgeführt.
MfG  MK