Hiesiges JC fordert Mietvertrag plus Mietbescheinigung

Begonnen von Zara, 19. Dezember 2023, 07:17:56

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Zara

Ich möchte hier mal einen neuen Thread eröffnen bzgl. der bei uns nach wie vor geforderten Mietbescheinigung.

Nach wie vor fordert das hiesige JC beides: Mietvertrag plus Mietbescheinigung. Bei jedem unserer Umzüge, der letzte war 2020 wegen Eigenbedarf, bestand das JC darauf. Dies hatte natürlich Folgen, denn damit mussten wir jedem pot. Vermieter direkt beim Erstgespräch (oftmals schon am Telefon) die Situation schildern, was zahlreiche Absagen brachte.

Wie ist die Situation bei Euch? Reicht dem JC der Mietvertrag? Wobei, gerade wenn es um Zusicherung einer Wohnung geht, darf man den vorher ja gar nicht unterschreiben. Der Vermieter müsste ihn dann ja erstmal blanko ohne Unterschrift übergeben und würde auch da hellhörig werden.

Es ist also ein Teufelskreis.

Mich würden einfach mal Eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema interessieren.

september23

Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 07:17:56Nach wie vor fordert das hiesige JC beides: Mietvertrag plus Mietbescheinigung. Bei jedem unserer Umzüge, der letzte war 2020 wegen Eigenbedarf, bestand das JC darauf. Dies hatte natürlich Folgen, denn damit mussten wir jedem pot. Vermieter direkt beim Erstgespräch (oftmals schon am Telefon) die Situation schildern, was zahlreiche Absagen brachte.

wie soll das gehen, dass man vor der Zusage bereits den Mietvertrag einreicht? Und welcher VM füllt eine Mietbescheinigung für einen der vielleicht zahlreichen Interessenten aus?

Jedenfalls besteht keine Notwendigkeit dies dem pot. VM vor der Besichtigung mitzuteilen. Und die kannst Du ohne jede Zusicherung des JC erstmal machen. Dann kann auch der pot. VM einen anderen Eindruck bekommen, als nur beim Telefonat.

Zara

Zitat von: september23 am 19. Dezember 2023, 08:48:11
Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 07:17:56Nach wie vor fordert das hiesige JC beides: Mietvertrag plus Mietbescheinigung. Bei jedem unserer Umzüge, der letzte war 2020 wegen Eigenbedarf, bestand das JC darauf. Dies hatte natürlich Folgen, denn damit mussten wir jedem pot. Vermieter direkt beim Erstgespräch (oftmals schon am Telefon) die Situation schildern, was zahlreiche Absagen brachte.

wie soll das gehen, dass man vor der Zusage bereits den Mietvertrag einreicht? Und welcher VM füllt eine Mietbescheinigung für einen der vielleicht zahlreichen Interessenten aus?

Jedenfalls besteht keine Notwendigkeit dies dem pot. VM vor der Besichtigung mitzuteilen. Und die kannst Du ohne jede Zusicherung des JC erstmal machen. Dann kann auch der pot. VM einen anderen Eindruck bekommen, als nur beim Telefonat.

Hier fragen zu 99,9999% der VM schon am Telefon nach dem Einkommen bzw. der Beschäftigung.

september23

Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 09:17:08Hier fragen zu 99,9999% der VM schon am Telefon nach dem Einkommen bzw. der Beschäftigung.
Das ist aber ein anderes Anliegen als die Forderung des JC nach einem Mietvertrag/der Notwendigkeit diesen anzufragen, noch vor einer Besichtigung.

Kopfbahnhof

Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 09:17:08Hier fragen zu 99,9999% der VM schon
Ist hier nicht anders, wohl auch in ganz D so.
Bei mir auch noch, jeder VM (waren nur 2 davon einer 2x) wollte vorab eine Bestätigung vom JC wegen der Mietkosten.


Zitat von: Zara am 19. Dezember 2023, 07:17:56Wie ist die Situation bei Euch? Reicht dem JC der Mietvertrag?
Bei mir hat immer der MV gereicht, natürlich muss alles was die Kosten der Wohnung angeht auch drin stehen, sowie alles andere was Üblich ist.

Dann braucht es diese Bescheinigung nicht und so mancher VM, füllt die gar nicht erst aus.

Ottokar

Für sowas gibt es etwas, das nennt sich Mietangebot, oder auch Expose.
Steht auch alles drin, was das JC wissen muss.
Die Forderung des JC nach einem nicht unterzeichneten Mietvertrag ist rechtlich unhaltbar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Für mich könnte es ein Unterschied machen dem VM offen gegenüberzutreten, was die eigene finanzielle Situation angeht. Vielleicht sogar etwas über die persönliche Situation erzählen (gesundheitliche Situation etc.). "Ich habe mein Gewerbe und erhalte ergänzendes Bürgergeld" kann im Gespräch z.B. schon einen Unterschied machen. Auch das Angebot, dass die Miete direkt auf das Konto des VM geht und bereit ist, dies auch in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen (rechtliche Bindung hat es dennoch keine). Ich kenne VM, die vor Bürgergeldempfängern zurückschrecken, aufgrund des zusätzlichen Papierkrams.

Was das JC angeht, würde ich für die Zukunft Vorkehrungen treffen und auch bei dieser Thematik die Beratungspflicht des JC nutzen und das JC zum korrekten Handeln zu bewegen.
Für die Zusicherung der Übernahme der Kosten ist "lediglich" ein konkretes Angebot notwendig (BSG 22.11.2011 – B 4 AS 219/10 R). M.E. dürfte sogar eine aussagekräftige Wohnungsanzeige ausreichen, um über die Zusicherung zu entscheiden. Notwendige Daten können sich dann auch aus dem Telefonat oder dem E-Mail-Verkehr ergeben. Die Anforderungen an den Leistungsbezieher sind dabei, nicht zu hoch anzusetzen. Mietangebote können ja sogar mündlich erteilt werden.
Die Formulare des JC kann man ja höflicherweise dennoch verwenden. Nur fehlt dann die Unterschrift des VM. Also auch in der Sache würde ich einen ausführlichen Fragenkatalog an das JC senden, um Auskunft und Beratung bitten.

Die Forderungen von Mietvertrag und Mietbescheinigung sind bisher nur mündlich erfolgt?
Dokumentiert ihr eure Suche?

jens123

Für die Zusicherung der Miethöhe reicht natürlich das Exposè bzw. das Angebot. Anhand dessen kann das JC alles beurteilen.

Ob man den Mietvertrag vor Zusicherung unterschreibt oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Nicht selten ergibt sich ein gewisser Zeitdruck und man möchte den Vermieter nicht hinhalten. Es gibt hier keine befriedigende Lösung. Nach Abschluss des Mietvertrages kann das JC den Mietvertrag natürlich verlangen, um die KdU nachzuweisen.

Ob man gleich am Anfang dem Vermieter reinen Wein einschenkt, muss auch jeder selber wissen. Ich würde es im Rahmen der Möglichkeiten versuchen, da die Einkommensfrage so oder so vor Abschluss des Mietvetrages geklärt wird und Luftschlösser keiner Seite etwas bringen.

september23

Zitat von: jens123 am 19. Dezember 2023, 19:47:57Ob man gleich am Anfang dem Vermieter reinen Wein einschenkt, muss auch jeder selber wissen. Ich würde es im Rahmen der Möglichkeiten versuchen, da die Einkommensfrage so oder so vor Abschluss des Mietvetrages geklärt wird und Luftschlösser keiner Seite etwas bringen.
Aber nicht vor dem Besichtigungstermin, wenn es sich vermeiden lässt. Es macht nicht selten einen Unterschied, wenn der erste direkte Eindruck sehr positiv ist im Vergleich zu einer Information, ohne die Person zu sehen und zu sprechen.