Nebenkostenprivileg für Kabel-TV entfällt. Wann Jobcenter informieren?

Begonnen von LieschenMülller, 26. Dezember 2023, 12:05:13

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LieschenMülller

Hallo

Ich wünsche Frohe Weihnachten gehabt zu haben.

Zum 1. Januar 2024 entfällt das so genannte Nebenkostenprivileg für Kabel-TV-Gebühren. D.h., Kabel-TV-Gebühren, die bisher mit den Mietnebenkosten an den Vermieter gezahlt wurden, fallen aus den Mietverträgen raus und müssen ab 2024 vom Mieter selbst an die Kabel-TV-Betreiber gezahlt werden - natürlich nur, wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.

Dadurch sinken die Nebenkosten um einen kleinen Betrag.
In meinem Fall waren es mtl. immer so um die 6-7 Euro.

Zwar wurde ich sowohl vom Kabel-TV-Betreiber, als auch vom Vermieter über diese Änderung informiert, aber nicht über die neue Höhe der Mietnebenkosten. (Wenn andere Sachen sich änderten bekam ich bisher immer ein detailliertes Schreiben mit Auflistung aller Kosten und Gegenüberstellung der VORHER / NACHHER Kosten. Das ist hier bislang nicht der Fall.)

Wann muss ich das Jobcenter über die (geringe) Absenkung der Nebenkosten informieren?

Erst wenn ich vom Vermieter ein offizielles Schreiben mit den neuen Nebenkosten erhalte?
Wenn ich die um 6-7 Euro verringerte Lastschrift auf meinem Konto bemerke?

Vielen Dank

Sheherazade

Zitat von: LieschenMülller am 26. Dezember 2023, 12:05:13Erst wenn ich vom Vermieter ein offizielles Schreiben mit den neuen Nebenkosten erhalte?

Entweder damit oder -falls kein Schreiben kommt- mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jimmy Neutron

Bist du dir sicher, dass die Umstellung bei dir bereits zum 01.01. erfolgt? Noch gibt es ja eine Übergangszeit bis Juli.

Unwissender

Zum einen glaube ich das erst (wie im vorigen Beitrag schon geschrieben) im Juli nicht mehr zu den Nebenkosten zählt und zum anderen, wer sagt das die Vermieter überhaupt darauf aufmerksam machen und sich die Gelder nicht einfach einschieben?   :scratch:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

LieschenMülller

Ja, ich bin mir sicher, dass der Umstieg zum 01.01.2024 erfolgt.
Ich wurde sowohl vom Netzbetreiber darauf hingewiesen, als auch per Vermieter-Schreiben (Rundschreiben an alle Mieter).

Was es bisher noch nicht gibt ist die genaue Kostenaufstellung der Nebenkosten ohne die Kabel-TV-Gebühr.
Ich weiß also nicht wie hoch die Nebenkosten ab 01.01.2024 sein werden und kann es folglich auch dem Jobcenter nicht mitteilen.

Zudem habe ich zum 01.01.2024 den Vertrag mit dem Kabel-TV-Betreiber abgeschlossen: 9,99 Euro/mtl.

begees

Zitat von: LieschenMülller am 28. Dezember 2023, 16:16:18Zudem habe ich zum 01.01.2024 den Vertrag mit dem Kabel-TV-Betreiber abgeschlossen: 9,99 Euro/mtl.

Hast du die Kostenübernahme für die Kabelgebühren beim JC beantragt?

Jedenfalls ist das BMAS der Ansicht, dass dies zusätzlich übernommen werden muss:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001654.pdf

Kopfbahnhof

Zitat von: LieschenMülller am 28. Dezember 2023, 16:16:18Ja, ich bin mir sicher, dass der Umstieg zum 01.01.2024 erfolgt
Dann hat dein VM es so fest gelegt, die endgültige Frist geht bis Juli 2024.

Hier kam ein Schreiben vom VM (am 12.12.2023!) Einstellung Kabel Signal zum 01.01.2024.
Ziemlich dreist wenn es wirklich so ist müssen sich die Leute extrem kurzfristig um was neues kümmern.
Vom Kabelanbieter kam bisher Null Info dazu.

Zum Glück habe ich noch SAT, Kabel fällt aus laut deren Seite wollen die 9 € pro Monat, dazu 24 Monate Erstlaufzeit!
Wozu wenn man schon einen Anschluss nutzt?
Für mich klingt es stark nach unter Druck setzen, weil die Leute jetzt was anderes zu tun haben als sich um einen TV Anschluss zu kümmern.

Zitat von: begees am 28. Dezember 2023, 16:22:31Hast du die Kostenübernahme für die Kabelgebühren beim JC beantragt?
Macht absolut keinen Sinn, war nur möglich wenn in den BK mit drin, was es jetzt nun nicht mehr ist.
Zitat von: LieschenMülller am 28. Dezember 2023, 16:16:18Was es bisher noch nicht gibt ist die genaue Kostenaufstellung der Nebenkosten
Das wird wohl erst bei der nächsten BK Abrechnung mit dabei stehen.
Somit muss das JC jetzt, über gar nichts Informiert werden.

begees

"Macht absolut keinen Sinn, war nur möglich wenn in den BK mit drin, was es jetzt nun nicht mehr ist."


Dann solltest du mal etwas genauer die verlinkte Stellungnahme der Bundesregierung lesen, letzte Seite reicht.

Gerade, weil die Kabelgebühren nicht mehr in den Nebenkosten enthalten sein dürfen, kommt in diesen Fällen - und nur in den Fällen, in denen die Kabelgebühren bisher in den Nebenkosten enthalten waren - eine zusätzliche Übernahme durch JC oder Sozialamt in Betracht:

4.3 Mögliche Ausgestaltungen für zusätzliche Bedarfe
Im aktuell geltenden Regelbedarfsermittlungsgesetz vom 9. Dezember 2020 auf Grundlage der EVS 2018 werden die Verbrauchsausgaben für Kabelfernsehen nicht berücksichtigt, da sie nach der seinerzeitigen Rechtslage in der Regel in den Betriebskosten der gesondert gewährten Bedarfe für Unterkunft und Heizung enthalten waren und dies bis Ende Juni 2024 grundsätzlich weiter gilt (vgl. Punkt 3.3).
Zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums muss im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum Inkrafttreten der neu ermittelten Regelbedarfe auf Grundlage der EVS 2023 gleichwohl der Bedarf in Form von Aufwendungen für Breitbandanschlüsse oder Gemeinschaftsantennenanlagen gedeckt werden. Bis diese Aufwendungen als regelbedarfsrelevant im Regelbedarf enthalten sind, kommt für die Zwischenzeit ein zusätzlicher Bedarf in Frage. Für die Höhe der Aufwendungen zur Deckung eines Bedarfs hat das Bundesverfassungsgericht Schätzungen ,,ins Blaue hinein" für unzulässig erklärt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09, Rn. 171).
Vor diesem Hintergrund kommen für die erforderliche Berücksichtigung des Bedarfs für diese Aufwendungen vor dem Inkrafttreten der neu ermittelten Regelbedarfe aus Sicht des BMAS nur Maßnahmen in Betracht, die entweder einen pauschalierten Bedarf vorsehen, dessen Höhe sich nach den durchschnittlichen Verbrauchsausgaben aus den Sonderauswertungen der EVS 2018 für Kabelgebühren von Haushalten bestimmt, in denen entsprechende Ausgaben angefallen sind, oder sich an den tatsächlichen Aufwendungen orientiert.

Empfehlung: Antrag stellen!


Kopfbahnhof

Zitat von: begees am 28. Dezember 2023, 17:30:59Dann solltest du mal etwas genauer die verlinkte Stellungnahme der Bundesregierung lesen

Für Leistungsberechtigte der genannten Existenzsicherungssysteme, bei denen diese Kosten bislang Bestandteil
der Betriebskosten und damit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung waren, bedeutet dies ab 1. Juli 2024: Wollen sie diesen Breitbandanschluss weiterhin nutzen, müssen sie die darauf entfallenden Aufwendungen grundsätzlich aus dem monatlichen Regelbedarf finanzieren.

Zitat von: begees am 28. Dezember 2023, 17:30:59Empfehlung: Antrag stellen!
Versuch ist es ja wert, aber wird wohl nichts werden.

Warum sollte man dieses "Privileg" weiter aufrecht erhalten?
TV kann man auch über andere Wege bekommen.

Ganz davon abgesehen, dass viele VM schon eher Umstellen als der 01.Juli 2024.

begees

Ob nun bereits zum 1.1. oder erst spätestens zum 1.7. umgestellt wird ist nicht das Problem. Der entscheidende Hinweis ist doch, dass die Bundesregierung und das BMAS hier einen besonderen Bedarf sehen, der zusätzlich gedeckt werden müsse.

6 bis 10 € mehr im Monat haben oder nicht haben - bei der Jammerei, die hier zuweilen zu lesen ist, sollte das doch ein Steilpass sein, um legal mehr vom JC oder vom Sozi zu bekommen.

Sophiagirl

Das erinnert etwas an die Garagen Diskussion.  :grins:

Wenn sie dabei ist, muss sie mit übernommen werden?  :teuflisch:

Vllt kann man das hier übertragen, wenn es immer noch inklusive sein muss, weil Hausgemeinschaft das so will, muss es übernommen werden?

Den Fall hab ich gerade nur das der jenige kein Bürgergeld bekommt aber die Nachbarn und da gab es eben diesen Brief, es soll weiter gehen. Mehrheit.

Naja Mal sehen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sylvergirl am 28. Dezember 2023, 20:58:35wenn es immer noch inklusive sein muss, weil Hausgemeinschaft das so will
Genau das geht aber nun nicht mehr.
Allein schon der VM darf es nicht mehr, völlig Egal was eine Hausgemeinschaft dazu will.

Jeder hat jetzt die freie Entscheidung, wie er mit seinem Kabelanschluss umgeht.


Zitat von: begees am 28. Dezember 2023, 20:34:27sollte das doch ein Steilpass sein, um legal mehr vom JC oder vom Sozi zu bekommen.
Der wird dann wohl zurück kommen in Form von, was willste denn nutze doch DVB-T 2 :weisnich:

Sophiagirl

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Dezember 2023, 17:29:15Genau das geht aber nun nicht mehr. Allein schon der VM darf es nicht mehr, völlig Egal was eine Hausgemeinschaft dazu will. Jeder hat jetzt die freie Entscheidung, wie er mit seinem Kabelanschluss umgeht.


Genau so ist es da aber.  :schaem: