Aufhebungsbescheid Bürgergeld

Begonnen von WahnsinnsNetteBeute, 25. Dezember 2023, 17:26:51

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WahnsinnsNetteBeute

Hallo,
folgende Situation, ich bin am 01.09.23 zu meiner Partnerin gezogen die schon Bürgergeld bezogen hat, genauso wie ich zu dem Zeitpunkt.
Wir waren dann halt eine Bedarfsgemeinschaft.
Jetzt habe ich zum 01.12.23 einen neuen Job angetreten und das Jobcenter hat die Leistungen komplett zum 01.01.24 eingestellt.

Mein Gehalt reicht für uns beide zum leben aus.

Mir geht es darum, wie das mit der Krankversicherung meiner Partnerin ist.
Müsste das Jobcenter nicht zumindest die KV noch übernehmen und hätte das Jobcenter die Leistungen für meine Partnerin überhaupt einstellen dürfen da wir noch kein Jahr zusammen wohnen?

Gruß und schöne Feiertage noch.


september23

Zitat von: WahnsinnsNetteBeute am 25. Dezember 2023, 17:26:51Hallo,
folgende Situation, ich bin am 01.09.23 zu meiner Partnerin gezogen die schon Bürgergeld bezogen hat, genauso wie ich zu dem Zeitpunkt.
Wir waren dann halt eine Bedarfsgemeinschaft.
Jetzt habe ich zum 01.12.23 einen neuen Job angetreten und das Jobcenter hat die Leistungen komplett zum 01.01.24 eingestellt.

Mein Gehalt reicht für uns beide zum leben aus.

Mir geht es darum, wie das mit der Krankversicherung meiner Partnerin ist.
Müsste das Jobcenter nicht zumindest die KV noch übernehmen und hätte das Jobcenter die Leistungen für meine Partnerin überhaupt einstellen dürfen da wir noch kein Jahr zusammen wohnen?

Gruß und schöne Feiertage noch.


Wenn ihr eine BG seid und Dein Gehalt für alles ausreicht, bekommt Deine Partnerin nichts, auch keine Krankenkasse. So wie bei allen Menschen ohne Bürgergeld. Man kann es m.W. steuerlich geltend machen.

Das mit dem Jahr bedeutet nicht, dass man vorher keine BG ist, sondern dass die Beweislast beim JC liegt. Habt ihr euch vorher als BG registriert, ändert sich das jetzt nicht, nur weil Du genügend verdienst.

Sheherazade

Zitat von: WahnsinnsNetteBeute am 25. Dezember 2023, 17:26:51Mein Gehalt reicht für uns beide zum leben aus.

Da bist du dir ganz sicher? Alle Freibeträge hast du berücksichtigt? Und wenn du die ca. 200€ Beitrag für die freiwillige KV mit einrechnest, habt ihr immer noch keinen Anspruch?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: WahnsinnsNetteBeute am 25. Dezember 2023, 17:26:51hätte das Jobcenter die Leistungen für meine Partnerin überhaupt einstellen dürfen da wir noch kein Jahr zusammen wohnen?
Das JC darf die Leistung weder vor noch nach Ablauf der Jahresfrist in § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II einfach einstellen.
Die Leistungseinstellung ist immer dann rechtswidrig, wenn das JC keine Beweise benannt hat, die belegen, dass es sich bereits vor Ablauf der o.g. Jahresfrist um eine Verantwortungs- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt.
Die Beweispflicht dafür liegt lt. Rechtsprechung des BSG auch nach Ablauf der Jahresfrist beim JC. Das JC kann also nicht einfach sagen "das eine Jahr ist um und nun seid ihr eine VuE", das hat das BSG längst klargestellt. Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".

Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass seit Anfang 2023 die JC bundesweit - aber nur bei Deutschen - absolut radikal vorgehen, wenn zwei nicht verheiratete Personen zusammen wohnen, selbst bei nachgewiesenen Wohngemeinschaften.
Es wird von JC äußerst hartnäckig und sogar mit kriminellen Mitteln versucht, diesen eine VuE zu unterstellen. Dabei scheuen sich die JC auch nicht, Antragsteller unter Androhung der Leistungsversagung zu falschen Angaben zum Zusammenwohnen/Zusammenleben zu nötigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


WahnsinnsNetteBeute

Danke für die Antworten,
wir haben erstmal Wiederspruch eingelegt, gleichzeitig bei der Krankenkasse angefragt was die Versicherung meiner Partnerin kosten würde.
Selbst wenn die KV 300 Euro kostet, wären wir über dem Satz der "bedürftigkeit"

Also zahlen und freundlich sein!  :weisnich:
Zitat von: Sheherazade am 26. Dezember 2023, 09:34:53
Zitat von: WahnsinnsNetteBeute am 25. Dezember 2023, 17:26:51Mein Gehalt reicht für uns beide zum leben aus.

Da bist du dir ganz sicher? Alle Freibeträge hast du berücksichtigt? Und wenn du die ca. 200€ Beitrag für die freiwillige KV mit einrechnest, habt ihr immer noch keinen Anspruch?
Ja habe ich. Mein Einkommen liegt bei ca. 3300 Netto zzgl. Auslösen.
Das wir da kein Bürgergeld mehr bekommen ist klar. Ich dachte halt nur diese "Jahresfrist" würde greifen.