Vater verstorben, Geld von JC erhalten nach dieser meldung, und offene fragen

Begonnen von Traurigerbiber, 27. Dezember 2023, 14:40:42

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Traurigerbiber

Guten Tag,


Mein Vater ist vor zwei Wochen verstorben, wir sind beide als Mieter eingetragen er Rentner ich Bürgergeld  Empfänger.
Die Miete wurde geteilt.

Ich habe eine Woche später der Leistungsabteilung des Jobcenters über email mitgeteilt, dass mein Vater verstorben ist mit angehängter Sterbeurkunde, und drei Tage später bekam ich eine Briefankündigung über Web de, die Briefe lassen aber nach wie vor auf sich warten es sind zwei Briefe wohl.

Merkwürdigerweise bekam ich auch einfach ohne erkennbaren grund 320 Euro vom Jobcenter überwiesen, aber ich denke das muss irgendwas mit der Miete zu tun haben, die Miete wurde geteilt.

Da man als Sohn direkter Erbnachfolger ist und ich wegen einer Bankvollmacht keinen Erbschein brauche weiß ich jetzt auch nicht mehr wie ich weiter agieren soll, Dass Jobcenter weiß vom tot von der Sterbeurkunde und dass wenn es weitere fragen geben sollte sie diese mir zuschicken sollen.



Reicht diese Mitteilung erstmal?

Es wird sicherlich ein Erbe über dem Freibetrag geben aber der Bankberater ist noch im Urlaub, ich weiß also weder die genaue Höhe noch habe ich einen Erbschein, aber es existiert wohl eine Bankvollmacht.

Wurde soweit alles richtig gemacht? Ich bin da eigentlich ziemlich planlos.



Grüße

Sheherazade

Vorab mein herzlichstes Beileid.
Zitat von: Traurigerbiber am 27. Dezember 2023, 14:40:42Ich habe eine Woche später der Leistungsabteilung des Jobcenters über email mitgeteilt, dass mein Vater verstorben ist mit angehängter Sterbeurkunde, und drei Tage später bekam ich eine Briefankündigung über Web de, die Briefe lassen aber nach wie vor auf sich warten es sind zwei Briefe wohl.

Eingang der BGriefe abwarten und dann weiter sehen, ggf. hier wieder melden.

ZitatMerkwürdigerweise bekam ich auch einfach ohne erkennbaren grund 320 Euro vom Jobcenter überwiesen, aber ich denke das muss irgendwas mit der Miete zu tun haben, die Miete wurde geteilt.

Gut möglich, dir steht ja jetzt die volle Miete zu. Ob das so auskommt, müsstest du selber anhand des Mietvertrages sehen können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Traurigerbiber

Ja in dem Brief stand nur was von Mietkosten übernahme, wie verhalte ich mich jetzt weiter?

Sheherazade

Zitat von: Traurigerbiber am 27. Dezember 2023, 16:35:22wie verhalte ich mich jetzt weiter?

Hatte ich dir schon geschrieben.

Zitat von: Sheherazade am 27. Dezember 2023, 14:53:14Eingang der Briefe abwarten und dann weiter sehen, ggf. hier wieder melden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jens123

Mit der Mitteilung ans JC hast du erstmal alles getan, was derzeit getan werden kann. Die werden dich noch anschreiben.

Die Frage ist hier auch, ob ein Testament vorhanden ist und ob du (sicher) Alleinerbe bist. Da du nichtmal weißt, ob du eine Bankvollmacht hast, wäre ein Erbschein dringend angeraten (falls das Erbe angenommen werden soll). An bestimmte Dinge wird man nur mit Erbschein rankommen. Banken machen auch gerne Konten von Verstorbenen ohne Ansage erstmal dicht, bis alles geklärt ist. Dies kann sich über mehrere Monate hinziehen. Eigene Erfahrung.

Traurigerbiber

Hallo,

die Briefe sind heute beide angekommen. Es ging darin ausschließlich um die volle Übernahme der Miete. Ja, ich wäre zu 100% Alleinerbe, jedoch macht mich die Nichterwähnung des "Erbfalls" etwas unsicher.

Da ich weder die genaue Höhe kenne noch einen Erbschein besitze, kann ich dem JC auch keine neuen Informationen mitteilen. Der Bankangestellte ist ebenfalls noch nicht zurück, aber ich glaube, es existiert eine Bankvollmacht.

Viele Grüße

Sheherazade

Darum kannst du dich im neuen Jahr ganz in Ruhe kümmern und vielleicht einfach mal nachfragen, was das Jobcenter braucht hinsichtlich der möglichen Erbschaft. Damit vergibst du dir nichts, du hast und willst ja nichts verbergen, sondern dich nur informieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Traurigerbiber

Okay, vielen Dank, ich glaube auch das ich im Januar eine vollzeitstelle anfangen werde.