Androhung einer Sanktion wg. Nichtwahrnehmen eines Termins

Begonnen von plushundert, 29. Dezember 2023, 23:25:05

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plushundert

Guten Tag allerseits,

meine Frau hat einen Termin auf dem Amt nicht wahrnehmen können, weil es ihr an dem Tag nicht gut ging. Ich habe das JC an dem entsprechenden Tag per email davon in Kenntnis gesetzt. Bei unserem Hausarzt war an diesem Tag keine Termin zu bekommen, daher gibt es keine Krankmeldung. Nun droht das JC mit einer 10%igen Sanktion. Ich muss noch dazu sagen, dass ich erst am Tag vor dem Termin (Sonntag) per SMS über diesen Termin in Kenntnis gesetzt wurde. Eine schriftlich Einladung haben wir nicht bekommen oder sie ist nicht angekommen. Was kann ich bzw. wir tun?

Danke im Voraus!
P

Sheherazade

Zitat von: plushundert am 29. Dezember 2023, 23:25:05Was kann ich bzw. wir tun?

Uns bitte mitteilen, was noch in dem Schreiben steht ausser der Sanktionsandrohung. Da sollte nämlich genau stehen, was deine Frau jetzt tun sollte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Es gibt mittlerweile zwei Zustellwege: Post und Jobcenter Digital.
In beiden Fällen muss das JC nachweisen, dass der Empfänger die Einladung erhalten hat (§ 37 Abs. 2 S. 3 und Abs. 2a S. 4 SGB X).
Da du anführst, keine Einladung erhalten zu haben, würde ich genau das dem JC mitteilen.
Die SMS ist dabei vollkommen unrelevant, diese allein begründet keine Meldepflicht nach § 59 SGB II.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


plushundert

Zitat von: Sheherazade am 30. Dezember 2023, 09:18:03
Zitat von: plushundert am 29. Dezember 2023, 23:25:05Was kann ich bzw. wir tun?

Uns bitte mitteilen, was noch in dem Schreiben steht ausser der Sanktionsandrohung. Da sollte nämlich genau stehen, was deine Frau jetzt tun sollte.
In dem Schreiben stand nur, dass für den Tag eine Krankmeldung eingereicht werden muss, da sonst sanktioniert wird.

Sheherazade

Mehr nicht? War das der erste Termin, den deine Frau nicht wahrgenommen hat? Normalerweise wird man darauf hingewiesen, dass man das Versäumnis mit einem Folgetermin beheben kann. Ansonsten siehe Beitrag von @Ottokar.

Und für die Zukunft: Auch, wenn am Tag der Erkrankung kein Termin beim Arzt zu bekommen ist (sondern erst am nächsten Tag), kann der Arzt am Folgetag rückwirkend auf den Tag krankschreiben, an dem man sich in der Praxis gemeldet hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"