Einladung Beratungsgespräch füpr Kooperationsplanung

Begonnen von MsXyz, 20. Dezember 2023, 12:53:26

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Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52(wie das so schnell ging, keine Ahnung).
Sehr wahrscheinlich war das nach deinem, in dem Fall während deinem nicht wahrgenommenen, gleich auf den Weg gebracht worden.

Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Von einer Potentialanalyse steht da auch nichts dabei. Darauf kann ich aber bestehen?
Du kannst es versuchen. Ehrlich gesagt glaube ich nicht das es den SB interessiert und wenn dann glaube ich nicht das es so wie vom Gesetzgeber gedacht war gemacht wird.
Wenn du dir dass im Anhang durchliest dann weißt du vllt. warum ich der Meinung bin.

Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Der Betreff ist gleich auch nur mit §15 SGB II. Es steht fett und unterstrichen erneut zum Beratungsgespräch drin.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html der stimmt ja aber es muss noch der 59er und 309er § dabei stehen wegen der Kostenübernahme für Fahrtkosten.
Auf jeden Fall solltest du den Termin wahrnehmen denn der ist Sanktionsbewährt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2024, 13:17:11MsXyz

Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52(wie das so schnell ging, keine Ahnung).
Sehr wahrscheinlich war das nach deinem, in dem Fall während deinem nicht wahrgenommenen, gleich auf den Weg gebracht worden.

Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Von einer Potentialanalyse steht da auch nichts dabei. Darauf kann ich aber bestehen?
Du kannst es versuchen. Ehrlich gesagt glaube ich nicht das es den SB interessiert und wenn dann glaube ich nicht das es so wie vom Gesetzgeber gedacht war gemacht wird.
Wenn du dir dass im Anhang durchliest dann weißt du vllt. warum ich der Meinung bin.

Zitat von: MsXyz am 02. Januar 2024, 17:41:52Der Betreff ist gleich auch nur mit §15 SGB II. Es steht fett und unterstrichen erneut zum Beratungsgespräch drin.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html der stimmt ja aber es muss noch der 59er und 309er § dabei stehen wegen der Kostenübernahme für Fahrtkosten.
Auf jeden Fall solltest du den Termin wahrnehmen denn der ist Sanktionsbewährt.

MfG FN

Danke für Deine Rückmeldung.

Normalerweise brauchen die Briefe hier fast ne Woche, bis sie hier ankommen. Daher war ich irritiert, aber war mir auch egal.

Ja ich fürchte auch, es interessiert ihn nicht. Den Anhang hattest Du am Anfang schon mal geteilt. Ich fürchte auch, dass es ihn überhaupt nicht interessieren wird...


Ja, hingehen werde ich. Hatte ja eigentlich um etwas gebeten für die Fahrtkostenübernahme. Aber da er das ja eh nur per Mail möchte und das andere nicht, wird ihn das auch nicht interessieren schätze ich... Also kann ich die Bitte darum das zu ändern vermutlich sein lassen...

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 03. Januar 2024, 13:29:21Hatte ja eigentlich um etwas gebeten für die Fahrtkostenübernahme. Aber da er das ja eh nur per Mail möchte und das andere nicht, wird ihn das auch nicht interessieren schätze ich...
Dann nimm den aus dem Anhang mit. Gleich ausgefüllt und legst ihn gleich am Anfang hin und dann schaust du was er daraus macht.
Kann passieren das er ein anderes Formular will, gerne bei o.-Kommunen, dann mach das gleich mit ihm zusammen.
Verweigert er es dann verlange das er es macht denn das ist dein Recht. Und wenn immer noch nicht verlange den Chef von ihm dazu!
UND / ODER
Bei Verweigerung kannst du ja verlangen das er eine Niederschrift von dir aufnimmt. dazu ist er verpflichtet, und di Niederschrift fängst du an mit :
"Beschwerde gegen den SB weil er eine Antragsannahme verweigert"
Mal schauen was er dann macht.

Zitat von: MsXyz am 03. Januar 2024, 13:29:21Den Anhang hattest Du am Anfang schon mal geteilt.
:zwinker: Kommt öfters bei mir vor, geht schneller als nachschauen ob ich das schon gemacht habe und für dich schneller zu finden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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MsXyz

Ja genau das Formular hatte ich beim ersten Mal dabei. Da meinte er, was ein Schwachsinn, ich solle ihm eine Mail schreiben mit der km Zahl, er überweist es dann.
Das hat tatsächlich auch so geklappt.
Mit dem Formular wollte er nichts zu tun haben...



Ja alles gut. Lieber zweimal als keinmal. Mal schauen, wie ich mich auf das Gespräch vorbereite.

Danke vielmals schon mal.