Bürgergeld, Gutschrift, Anrechnung ?

Begonnen von Caeo, 21. Dezember 2023, 09:30:26

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Caeo

Hallo,
ich bekomme das Bürgergeld und möchte wissen ob eine Gutschrift (betrag egal) bei einem WBA angerechnet werden darf ?

Beispiel
ich kaufe iene Jacke die 150 € kostet und schicke diese zurück.
Natürlich bekomme ich as Geld wieder aber als Gutschrift und das Jobcenter sagt es wird angerechnet weil es eine Gutschrift ist.

Beispiel
ich bekomme von der Versicherung einen Betrag in höhe von 2233,49 € erstattet von einem Autounfall.

sowas meine ich.
Darf das Jobcenter die Gutschriften anrechnen als Einkommen ?

vielen Dank vorab

september23

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 09:30:26Beispiel
ich kaufe iene Jacke die 150 € kostet und schicke diese zurück.
Natürlich bekomme ich as Geld wieder aber als Gutschrift und das Jobcenter sagt es wird angerechnet weil es eine Gutschrift ist.
was heißt "sagt"? und ist das passiert oder ist das eine Befürchtung? Es darf selbstverständlich nicht als Einkommen angerechnet werden.
Auf dem Kontoauszug sollte beides stehen, die Zahlung und Rückzahlung.


Caeo

Zitat von: september23 am 21. Dezember 2023, 09:51:26was heißt "sagt"?
Hallo,
warten och auf eine offizielle Antwprt vpm Jobcenter.
ich habe die Unterlagen per eMail an meinem Berater gesendet und einen Tag spte teleofnisch nach gefragt ob er die eMail bekommen hat.

Da meinte er nur ich schau mal schnell nach.
OK soweit gut und dan sagte er nach ansehen meiner Kontoauszüger, "da sind Gutschriften die werden als Einkommen gerechent".

Tja ob das stimmt oder net, deswegen habe ich hier im Forum angefrat.
Wie gesagt ich warte noch auf offiziellen Bescheid und dann eventl Wiederspruch.

Wollte mir nur vorab Infos einholen ob Gutschrift als Einkommen angerechnet werden darf.

ich meine das ich das bezahlt habe sieht der Berater ja nicht weil nicht nur für 3 Monate Kontoauszüge hat ovn mir. Aber das sollte auch egal sein.

Fettnäpfchen

Caeo

Melde dich einfach wenn der "Schmarrn" per Post bei dir vorliegt.
Und um das Ganze zu verkürzen stellst du das Schreiben in anonymisierter Form hier ein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Rotti

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 12:34:58Da meinte er nur ich schau mal schnell nach. OK soweit gut und dan sagte er nach ansehen meiner Kontoauszüger, "da sind Gutschriften die werden als Einkommen gerechent".
es hört sich so an als das es ihn überhaupt nicht interessiert, die Entscheidung wird wohl die Leistungsabteilung des JC fällen, mit dem SB so was zu besprechen ist nicht immer ratsam meiner Meinung.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

september23

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 12:34:58Da meinte er nur ich schau mal schnell nach.
OK soweit gut und dan sagte er nach ansehen meiner Kontoauszüger, "da sind Gutschriften die werden als Einkommen gerechent".
dann hat er nur auf HABEN Seite geschaut und das SOLL zum Thema übersehen- wobei Du unten schreibst, ein SOLL liegt denen gar nicht vor

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 12:34:58Tja ob das stimmt oder net, deswegen habe ich hier im Forum angefrat.
stimmt net

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 12:34:58Wollte mir nur vorab Infos einholen ob Gutschrift als Einkommen angerechnet werden darf.
nein

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 12:34:58ich meine das ich das bezahlt habe sieht der Berater ja nicht weil nicht nur für 3 Monate Kontoauszüge hat ovn mir. Aber das sollte auch egal sein.
In welchem Versand hat man 3 Monate Rücksendemöglichkeit oder bekommt erst über 3 Monate später sein Geld?  :schock:  :scratch:
Ansonsten: Dann leg das Blatt mit der Ausgabe bei, so auf der HABEN Seite nicht unmissverständlich ist, dass es sich um bezahltes und nun zurück geschicktes Geld handelt
P.S. natürlich ist es nicht egal, wenn auf dem Auszug nicht deutlich zu sehen ist, dass es eine Rückzahlung ist

Ottokar

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 09:30:26ich kaufe iene Jacke die 150 € kostet und schicke diese zurück.
Theoretisch könnte das JC die Gutschrift der 150€ als Einkommen berücksichtigen, dann muss aber auch die vorherige Bezahlung der 150€ nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II davon als Aufwendung abziehen, womit dann 0,00 Euro übrig bleiben.

Zitat von: Caeo am 21. Dezember 2023, 09:30:26ich bekomme von der Versicherung einen Betrag in höhe von 2233,49 € erstattet von einem Autounfall.
Ich nehme an, es handelt sich hier um Schadensersatz wegen Wertminderung oder Totalschaden?
Das ist eine Vermögensumwandlung (Sach- in Barvermögen), diese kann somit nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Allerdings muss geprüft werden, ob die Umwandlung von zuvor eigenständig geschütztem Sachvermögen (PKW) in Barvermögen dazu führt, dass der Vermögensfreibetrag überschritten wird. In dem Fall würde das JC die Verwertung des ungeschützten Vermögens fordern.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Caeo

Zitat von: september23 am 21. Dezember 2023, 20:35:41In welchem Versand hat man 3 Monate Rücksendemöglichkeit oder bekommt erst über 3 Monate später sein Geld?
z.B wenn die Jacke nicht mehr Regenfest ist wie z.B. Reißverschluß ;)
Die Jacke wurde direkt biem Hersteller gekauft und net irgendwo im Onlineshop ;)

Was den Rest betrifft, da warte ich dann mal bis ich einen offizellen Bescheid habe.

Danke bis hierr hin.

september23

Zitat von: Caeo am 23. Dezember 2023, 11:21:46z.B wenn die Jacke nicht mehr Regenfest ist wie z.B. Reißverschluß ;)
Die Jacke wurde direkt biem Hersteller gekauft und net irgendwo im Onlineshop ;)
also eine Reklamation. Wenn Dir das regelmäßig passiert, heb halt Bons, Überweisungsbelege etc. auf, damit Du das nachweisen kannst, wenn der Kontoauszug zu lange her ist

Zitat von: Caeo am 23. Dezember 2023, 11:21:46Was den Rest betrifft, da warte ich dann mal bis ich einen offizellen Bescheid habe.
Danke bis hierr hin.
gute Idee

Caeo

Hallo und ein Frohes neues Jahr.
kurze rüclmeldung.
Alles ok bei mir, es wurde nichts angerechnet .

Danke

Fettnäpfchen

Caeo

Danke für die Rückmeldung!
Dir auch ein gutes neues Jahr!

MfG FN
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