Fragen und Probleme rund um die Anlage EKS

Begonnen von Zara, 15. Januar 2024, 20:49:23

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Zara

Im Sinne des Forums - damit alles übersichtlicher bleibt und der Beitrag künftig evtl. auch Anderen helfen kann - eröffne ich hier mal einen neuen Beitrag.

Hier geht es um die korrekte Erstellung der Anlage EKS, insbesondere in Bezug auf kleingewerbliche Tätigkeiten:

Unter welchen Punkten muss welche Ausgabe stehen, etc...

In einem anderen Beitrag wurde u. a. die korrekte EKS-Eintragung der Etsy-Gebühren bereits angesprochen. Diesen Punkt möchte ich nun hierher verlegen.

Kurz zu Etsy:
Die Hinterlegung der USt-ID bei Etsy bzw. allen anderen Marktplätzen ist seit Mitte 2021 Pflicht. Ansonsten wird das Konto deaktiviert. Leider gilt dies auch für Kleinunternehmen.

Siehe auch hier: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/134702-umsatzsteuer-id-marktplaetze-pflicht-marktplatzhaftung

Dies gilt auch für andere Marktplätze wie bspw. eBay, kasuwa, Amazon etc.

Bei Etsy (welches seinen Sitz im Ausland hat) ist so, dass die monatliche Gebührenrechnung ohne Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt und diese dann gesondert per Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abgeführt werden muss - trotz Kleingewerbe!

Wie man nun die Gebührenrechnungen und die Umsatzsteuer korrekt in der EKS angibt, darum soll es hier zunächst gehen. Evtl. gibt es hier im Forum ja sogar weitere Etsy-Verkäufer, für die der Thread interessant sein könnte.



Jimmy Neutron

Erhebst du selbst die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen?

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Januar 2024, 21:17:48Erhebst du selbst die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen?

Nein, ich erhebe keine Umsatzsteuer.
Ich berechne die nicht an Etsy gezahlte Umsatzsteuer immer vierteljährlich aus den Gebührenrechnungen der letzten 3 Monate und überweise diese dann ans Finanzamt.

Meine Etsy-Artikel sind auch automatisch durch das Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer eingestellt.

Allerdings wäre es beim Verkauf digitaler Produkte bei Etsy anders. Da wird die Umsatzsteuer auf den Preis draufgeschlagen. Da ich mich hier bisher nicht ,,durchgewurschtelt" habe, biete ich bei Etsy nur physische Produkte an.

Jimmy Neutron

Dann nehme ich an, dass du deine Umsatzsteuervoranmeldung nicht über lexoffice ausführst, liege ich da richtig?

Aber auch mal weiter zum Schwärzen. Ich meine mich erinnern zu können, dass du Adobe Acrobat hast. Nutzt du dieses Programm für die Schwärzung oder nutzt du was anderes?

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Januar 2024, 23:22:33Dann nehme ich an, dass du deine Umsatzsteuervoranmeldung nicht über lexoffice ausführst, liege ich da richtig?

Ich trage es in Lexoffice hinterher als Buchung ein.

Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Januar 2024, 23:22:33Aber auch mal weiter zum Schwärzen. Ich meine mich erinnern zu können, dass du Adobe Acrobat hast. Nutzt du dieses Programm für die Schwärzung oder nutzt du was anderes?

Mein Partner hat dieses Programm auf dem Windows Rechner. Ich selbst habe ein MacBook und nutze zum schwärzen das/die dort vorinstallierte Programm/App ,,Vorschau".

>siehe hier<

Ich kann aber notfalls auch an den PC. Müsste mir dann halt alles auf den Stick ziehen.
Kenne mich aber inzwischen nach vielen Jahren Mac besser damit aus als mit Windows, da ich nicht mehr regelmäßig damit arbeite.  :weisnich:


Zara

Dann greifen wir es doch hier mal auf, denn ich bin mir nach wie unschlüssig.

Welche Angaben dürfen auf welchen Rechnungen/Belegen geschwärzt werden?

Einnahmen also Kundenrechnungen

  • Kundenanschrift
  • Kundennummer

Ausgaben also Händlerrechnungen

  • eigene Kundennummer

Noch was?  :weisnich:




Jimmy Neutron

Also zunächst solltest du vielleicht doch mit Acrobat die Sachen schwärzen. Das dürfte dir den Arbeitshergang erheblich erleichtern. Ich weiß nicht welche Version dein Partner hat. Ab irgendeiner Version kann man die PDF-Dateien nach Text durchsuchen und so gezielt auf mehreren Seiten bestimmte Dinge schwärzen. Auch ist das Schwärzungstool sehr einfach zu bedienen.
So könntest du z.B. in allen Rechnungen von etsy die Kundennummer auf einmal löschen. Oder auf allen Paypal-Auszügen die Emailadresse auf einmal.

Ich würde jetzt Monat für Monat machen und dafür die Belege per Export-Funktion für Januar 23 in lexoffice herunterladen. Weißt du, wie das geht?
Die ganzen Belege dann mit Acrobat in eine Datei zusammenfügen und mit dem Schwärzen beginnen.

(Einnahmen)
Kundenanschrift
Kundennummer kannst du machen, musst du aber nicht.
Deine Telefonnummer etc.
E-Mailadresse
Internetseite
m.E. geht auch die Schwärzung des Produktes, welches verkauft wurde. Der Preis muss aber stehen bleiben.

(Ausgaben)
Die Anschrift und Kontaktdaten des Lieferanten.
Die eigene Kundennummer
Rechnungsnummer muss stehen bleiben.

Die Belege dienen nur dazu, die Angaben im Vordruck abzugleichen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 17. Januar 2024, 17:35:55Also zunächst solltest du vielleicht doch mit Acrobat die Sachen schwärzen. Das dürfte dir den Arbeitshergang erheblich erleichtern. Ich weiß nicht welche Version dein Partner hat. Ab irgendeiner Version kann man die PDF-Dateien nach Text durchsuchen und so gezielt auf mehreren Seiten bestimmte Dinge schwärzen. Auch ist das Schwärzungstool sehr einfach zu bedienen. So könntest du z.B. in allen Rechnungen von etsy die Kundennummer auf einmal löschen. Oder auf allen Paypal-Auszügen die Emailadresse auf einmal.

Das hört sich praktisch an. Da werde ich mal schauen, ob bzw. wie das geht. Allerdings verteile ich keine Kundennummern, nur bei Stammkunden aus dem Onlineshop. Etsy sind fast alle als Sammelkunden in Lexoffice angelegt. 

Zitat von: Jimmy Neutron am 17. Januar 2024, 17:35:55Ich würde jetzt Monat für Monat machen und dafür die Belege per Export-Funktion für Januar 23 in lexoffice herunterladen. Weißt du, wie das geht? Die ganzen Belege dann mit Acrobat in eine Datei zusammenfügen und mit dem Schwärzen beginnen.

Das habe ich schon auf dem Laptop liegen. Und die Dateien sind auch monatlich zusammengefügt, Einnahmen und Ausgaben extra.

Zitat von: Jimmy Neutron am 17. Januar 2024, 17:35:55(Einnahmen) Kundenanschrift Kundennummer kannst du machen, musst du aber nicht. Deine Telefonnummer etc. E-Mailadresse Internetseite m.E. geht auch die Schwärzung des Produktes, welches verkauft wurde. Der Preis muss aber stehen bleiben. (Ausgaben) Die Anschrift und Kontaktdaten des Lieferanten. Die eigene Kundennummer Rechnungsnummer muss stehen bleiben. Die Belege dienen nur dazu, die Angaben im Vordruck abzugleichen.

Okay. Vielen Dank.

 

PetraL

Zitat von: Jimmy Neutron am 17. Januar 2024, 17:35:55(Einnahmen) Kundenanschrift

Zitat von: Jimmy Neutron am 17. Januar 2024, 17:35:55(Ausgaben) Die Anschrift und Kontaktdaten des Lieferanten.
Bedeutet das, die NAMEN müssen lesbar stehen bleiben?