Fahrkostenantrag - Einladung Jobcenter

Begonnen von Rick, 12. Dezember 2023, 13:01:17

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Rick

Frage. Meine Tochter hat eine Einladung zu einem Jobcenter Termin bekommen. Wie sieht das mit Fahrkosten aus? Als sie noch bei uns gewohnt hat, wir wohnen am Rande der Stadt, bekam sie keine Fahrkosten erstattet, man meinte, das gilt erst ab 6km. Das finden wir schon sehr fragwürdig.
Nun wohnt sie auf dem Dorf und bekommt das Auto ihres Bruder für diesen Termin ausgeliehen. Es gibt zwei Routen, die eine ist 14km ingesamt. Die zweite 22km. Wie sollte sie diesen Antrag stellen, reicht es aus, wenn sie ein einfaches Schreiben aufsetzt, (mit Angabe Kontonummer ect) das sie die Fahrkosten erstattet bekommen möchte und dieses per Fax an das Jobcenter sendet? Ich habe gelesen, 20 cent pro gefahrenen Kilometer. Kann sie darauf bestehen, das die Fahrkosten noch vor dem Termin erstattet werden, oder muss sie grundsätzlich in Vorkasse gehen?

Grüße - Rick

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 12. Dezember 2023, 13:01:17Wie sieht das mit Fahrkosten aus? Als sie noch bei uns gewohnt hat, wir wohnen am Rande der Stadt, bekam sie keine Fahrkosten erstattet, man meinte, das gilt erst ab 6km. Das finden wir schon sehr fragwürdig.
Zu Recht fragwürdig da ist sie angelogen worden!
Denn das JC ist bei Einladungen nach den Meldegründen verpflichtet auch die Fahrtkosten auf Antrag zu erstatten. Keine KM Begrenzung!

Zitat von: Rick am 12. Dezember 2023, 13:01:17Ich habe gelesen, 20 cent pro gefahrenen Kilometer. Kann sie darauf bestehen, das die Fahrkosten noch vor dem Termin erstattet werden, oder muss sie grundsätzlich in Vorkasse gehen?
Ja 20 Cent.
Und ja sie kann sogar beantragen dass sie die Kosten vorher bekommt. Wie das JC damit umgeht kann man natürlich nicht vorher wissen.
s. Anhang!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rick

Vielen Dank Fettnäpfchen für deine immer sehr hilfreichen Antworten und Links. :ok: Fahrkosten Antrag ging gestern Abend noch per Fax raus. :yes:

Rick

@Fettnäpfchen Ich war nun mit meiner Tochter am 20. 12. beim Gespräch im Jobcenter. Ich habe sie mit meinem Auto gefahren. Bruder war verhindert. Die Strecke betrug 15,4 km. Den Antrag haben wir dann 1 Woche vorher per Fax, mit Sendungsbericht, gestellt. Bis zur Einladung wurde leider kein Geld auf dem Konto meiner Tochter verzeichnet, Schade.

Bei der Einladung habe ich dann als Beistand nachgefragt wann denn die Fahrkosten erstattet werden. Die Antwort darauf ist unfassbar. Man habe gar keinen Fahrkosten Antrag erhalten und stritt sogar das Fax mit Sendungsbericht ab! Auch versuchte man uns zu erklären, das dass Jobcenter zwar die Fahrkosten übernimmt, aber erst, wenn 6 Euro zusammen kommen. Das heisst, bei der zweiten Einladung, 2x 15,4 km = 30,8 km * 20 cent pro Km = 6,16 Euro, würde sie den Fahrkosten Antrag erst genehmigen.
Das Jobcenter gestaltet sich das dann so, die erste Einladung ist schön auf Vorkasse und man bleibt auf dem Geld sitzen solange die SB keine zweite Einladung rausgibt, und das kann sonst wann sein. In 3 Monaten, 6 Monaten, 1 Jahr. Selbst wenn in dieser Zeit meine Tochter wieder Arbeit aufnimmt, bleibt sie dann indirekt auf den Kosten sitzen. Es ist nicht viel, aber Geld ist Geld.

Ist das so rechtens?

Sie hat uns dann einen Fahrkosten Antrag mitgegeben, den sollen wir, wie gesagt, ausfüllen, und wenn dann "irgenwann....." die nächste Einladung kommt und die 6 Euro zusammen sind, dann wieder mitbringen, damit SB dann die Fahrkosten genehmigen kann. Das ist doch Schikane ?!

Übrigens hat besagte SB uns sogar brüh warm erzählt, das öfters Briefe, vor allem im Briefkasten vor der Tür, nicht ankommen, und das viele Kunden sich deswegen schon beschwert haben. An der Info werden Briefe dort nicht mehr angenommen, Eingangsbestätigungen nicht mehr ausgestellt, und nicht jeder Kunde kann oder möchte Jobcenter Digital nutzen oder hat gar ein Fax. Sollte das Jobcenter nicht eigentlich dafür Sorgen das Briefe, oftmals beinhalten diese ja auch sehr vertrauliche Daten, dort auch richtig ankommen?

Wäre das nicht ein Fall für den Datenschutzbeauftragten? Ich bin echt von den Socken wie man mit Datenschutz in diesem Jobcenter umgeht. :schock:

Schnuffel01

Es gibt keine Bagatellgrenz von 6€.

Zitat(14) Die notwendigen Reisekosten, die der leistungsberechtigten
Person und der ggf. erforderlichen Begleitperson aus Anlass der
Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften übernommen werden können (§ 59 i. V. m. § 309 Abs. 4 SGB III). Es handelt sich dabei also grundsätzlich um eine Ermessensentscheidung des Jobcenters. Jedoch können nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Grundsicherungsempfängern aufgrund der Hilfebedürftigkeit
die Erstattung der notwendigen Kosten i. d. R. nicht versagt werden
(vgl. BSG, 06.12.2007 - Az. B 14/7b AS 50/06 R).

Dokumentation
(59.7)
Meldung ohne Aufforderung
(59.8)
Fortwirkung
bei Erkrankung
(59.9)
AU/Ärztliches Attest
für die Unmöglichkeit
des Erscheinens im
Einzelfall
(59.10)
Reisekosten
(59.11)
Fachliche Weisungen § 59 SGB II
BA Zentrale FGL 21 Seite 4
Stand: 01.07.2023
Die notwendigen Reisekosten für die Termine zur Erstellung einer
Potentialanalyse bzw. eines Kooperationsplans können ebenfalls
auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften übernommen werden können. Gleiches gilt für:
• Folgegespräche, sofern die Einladung ohne Rechtsfolgenbelehrung erging,
• Sonstige Termineinladungen ohne Rechtsfolgenbelehrungen zur
Unterstützung der Integrationsarbeit und für
• die Teilnahme am Schlichtungsverfahren nach § 15a.
(15) Für Reisekosten gelten keine Bagatellgrenzen. Als Reisekosten
sollen die durch die Meldeaufforderung entstandenen notwendigen
Kosten übernommen werden, auch wenn sie nur in geringer Höhe
anfallen.

Wenn absehbar innerhalb eines kürzeren Zeitraums wiederholt geringfügige Kosten anfallen, sollen diese gebündelt abgerechnet werden; sie können im Einzelfall jedoch auch einzeln ausgezahlt we
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Fettnäpfchen

Rick

Das mit der Bagatellgrenze hat Schnuffel01 ja bestens beantwortet
 :sehrgut:

Zitat von: Rick am 28. Dezember 2023, 21:43:13Bis zur Einladung wurde leider kein Geld auf dem Konto meiner Tochter verzeichnet, Schade.
War der Termin verpflichtend hättet ihr im Anforderungsschreiben an das JC erwähnen müssen dass sie aufgrund Kapitalmangels nicht zu dem Termin erscheinen kann. Wenn die Reisekosten bis kurz vor dem Termin nicht überwiesen sind dann natürlich auch nicht melden/vorstellig werden.
Aber
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Dezember 2023, 14:48:56Wie das JC damit umgeht kann man natürlich nicht vorher wissen.
Jetzt weiß man es.

Zitat von: Rick am 28. Dezember 2023, 21:43:13Ist das so rechtens?
Nein

Zitat von: Rick am 28. Dezember 2023, 21:43:13Sollte das Jobcenter nicht eigentlich dafür Sorgen das Briefe, oftmals beinhalten diese ja auch sehr vertrauliche Daten, dort auch richtig ankommen? Wäre das nicht ein Fall für den Datenschutzbeauftragten? Ich bin echt von den Socken wie man mit Datenschutz in diesem Jobcenter umgeht. :schock:
Ja und deswegen kannst du den Datenschutzbeauftragten einschalten.
Unten eine Liste wer uU für dich zuständig ist, hab die genommen wo zuerst die KRM mit aufgeführt sind falls du da auch hinschreiben willst. (Ob Bundes.- oder Landesdatenschutzbeauftragter für dich zuständig sind weiß ich momentan nicht, aber wenn dann würden die dich anschreiben wer zuständig ist. Und die wollen immer eine Vollmacht dass sie in deinem Namen handeln dürfen, die kann man ja gleich mitschicken.):
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

Zitat von: Rick am 28. Dezember 2023, 21:43:13Sie hat uns dann einen Fahrkosten Antrag mitgegeben, den sollen wir, wie gesagt, ausfüllen, und wenn dann "irgenwann....." die nächste Einladung kommt und die 6 Euro zusammen sind, dann wieder mitbringen, damit SB dann die Fahrkosten genehmigen kann. Das ist doch Schikane ?!
Diesen Antrag ausfüllen
und ein Begleitschreiben dazu dass der Datenschutzbeauftragte informiert wurde weil in diesem JC das passiert was dir passiert ist und er sich sicherlich noch an das JC wenden wird weil Unterlagen verschwinden die nachweislich abgegeben wurden.
Und zusätzlich das von Schnuffel01 erwähnte Urteil mit AZ.
und gleich noch das wenn wieder rechtswidrig abgelehnt wird dass umgehend das SG eingeschaltet wird.

MfG FN

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Rick

Frohes Neues! Ich hoffe, ihr hattet einen Rutsch ins Neue Jahr! Auf das dieses Jahr besser wird!

Entschuldigt die späte Rückmeldung. Habe noch einmal nachgefragt, und ich habe wohl etwas verkehrt verstanden oder die SB weiss selber nicht, was sie da erzählt Leuten erzählt. Es sind wohl nicht 6 km sondern, das Jobcenter hier, zahlt Fahrkosten erst wenn 6 Euro zusammen kommen. Das heisst, die erste Fahrt muss sie auf ihre Kappe nehmen egal ob kein Geld da ist oder nicht, so lange macht die SB keinen Finger krumm. Wenn dann die zweite Einladung kommt, dann wird die SB erst tätig und nimmt den Fahrkosten Antrag an. Fahrkosten bekommt sie dann jetzt nur ausgezahlt, wenn sie den nächsten Termin wieder hat, und wann der ist, steht in den Sternen. Mittlerweile wissen wir hier alle, das dieses Jobcenter in unserer Stadt das reinste Mobcenter ist, besonders zu Empfängern die ihre Rechte kennen und sich wehren. Traurig.
Nicht das man scharf auf unsinnige Einladungen ist, aber die SB wird sich jetzt definitiv aus reiner Schikane lange Zeit lassen bis zum nächsten sinnfreien Termin.  :wand:

@Fettnäpfchen Danke für deine Infos, die kann ich sehr gut gebrauchen. Ich werde morgen mal eine Mail verfassen und sehen, was sich da machen lässt. Hatte schon einmal eine Beschwerde a das Jobcenter direkt geschrieben. Zurück kam ein boshafter Brief vom Kundenreaktionsmanagment, in dem man, ich musste wirklich lachen, die Beschwerde nicht annehmen wollte. :weisnich: In diesem Laden ist Hopfen und Malz verloren.

Grüße,
-Rick




Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 16. Januar 2024, 20:43:39ch werde morgen mal eine Mail verfassen und sehen, was sich da machen lässt. Hatte schon einmal eine Beschwerde a das Jobcenter direkt geschrieben. Zurück kam ein boshafter Brief vom Kundenreaktionsmanagment, in dem man, ich musste wirklich lachen, die Beschwerde nicht annehmen wollte. :weisnich: In diesem Laden ist Hopfen und Malz verloren.
Sehr schön wenn es das schriftlich gibt. Gleich dem Datenschutzbeauftragten zukommen lassen. Natürlich nur wenn es auch vom Inhalt für diesen passend ist.
Zitat von: Rick am 28. Dezember 2023, 21:43:13Man habe gar keinen Fahrkosten Antrag erhalten und stritt sogar das Fax mit Sendungsbericht ab! Auch versuchte man uns zu erklären, das dass Jobcenter zwar die Fahrkosten übernimmt, aber erst, wenn 6 Euro zusammen kommen. Das heisst, bei der zweiten Einladung, 2x 15,4 km = 30,8 km * 20 cent pro Km = 6,16 Euro, würde sie den Fahrkosten Antrag erst genehmigen.
Ansonsten halt nur das fett gedruckte
und
Zitat von: Rick am 16. Januar 2024, 20:43:39Fahrkosten bekommt sie dann jetzt nur ausgezahlt, wenn sie den nächsten Termin wieder hat, und wann der ist, steht in den Sternen.
wenn die Einladung eintrudelt dann dreh den Spieß um und beantrage die Fahrtkosten vorher wie vorher schon beschrieben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maxwell

Rick

Ich hoffe Du hast neben dem Sendebericht auch eine Bildvorschau, auf der die erste Seite des gesendeten Faxes zu sehen ist (?)

Den Antrag hattest Du ja gestellt (was die behaupten ist irrelevant). Du könntest dann nach 6 Monaten Untätigkeitsklage bei Gericht einreichen und Deinen Antrag nebst Sendebericht und Bildvorschau beifügen. Dann kannst Du Dir die Fahrkosten auf diesen Weg holen. Sendebericht allein ist allerdings nicht ausreichend. Hängt also davon ab, ob Du zusätzlich eine Bildvorschau hast ;)

september23

ZitatDu könntest dann nach 6 Monaten Untätigkeitsklage bei Gericht einreichen und Deinen Antrag nebst Sendebericht und Bildvorschau beifügen. Dann kannst Du Dir die Fahrkosten auf diesen Weg holen.
Es könnte sein, dass auch hier Bagattelgrenzen gelten. Da die Kapazitäten des Gerichts auch endlich sind und vermutlich weitaus existenzrelevantere Dinge anstehen dürften, als 3 Euro auszulegen, die nicht mal direkt bezahlt werden mussten.
Müsste man vorher anfragen.

Unwissender

Also ich unternehme nur noch Fahrten für JC gegen Vorkasse, weil ich in der Vergangenheit immer wieder auf die Fr  :zensiert: se geflogen bin!
Auf Androhung einer Sanktion (weil ich nicht komme) hab ich gefordert mir mitzuteilen wo steht das ich in Vorkaase gehn muss! Daraufhin kam nichts mehr, keine Einladung, keine Antwort, nix, nur noch telefonisch, wenn überhaupt!  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Zitat von: Unwissender am 18. Januar 2024, 10:22:44Also ich unternehme nur noch Fahrten für JC gegen Vorkasse

Dann hast du einfach Glück. Kann auch so ausgehen:

https://openjur.de/u/647538.html

Und Glück lässt sich halt nicht auf jeden anderen User übertragen. Soll heißen: während du Glück hast, erhält der andere für dasselbe Verhalten eine Sanktion.
 

Rick

Zitat von: Maxwell am 17. Januar 2024, 23:01:54Rick

Ich hoffe Du hast neben dem Sendebericht auch eine Bildvorschau, auf der die erste Seite des gesendeten Faxes zu sehen ist (?)

Den Antrag hattest Du ja gestellt (was die behaupten ist irrelevant). Du könntest dann nach 6 Monaten Untätigkeitsklage bei Gericht einreichen und Deinen Antrag nebst Sendebericht und Bildvorschau beifügen. Dann kannst Du Dir die Fahrkosten auf diesen Weg holen. Sendebericht allein ist allerdings nicht ausreichend. Hängt also davon ab, ob Du zusätzlich eine Bildvorschau hast ;)

Ja, die Faxe sind immer mit Bildvorschau.